Rechte als Arbeitnehmer einfordern

Rechte als Arbeitnehmer einfordern

Ungerechtfertigte Kündigung oder Vorenthaltung des Mindestlohns: Um als Arbeitnehmer seine Rechte einfordern zu können, sollte man diese zumindest in Grundzügen kennen. Außerdem stehen Ihnen dabei Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Seite. Denn das Arbeitsrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dabei wird noch einmal zwischen zwei Formen unterschieden: Während sich das Individualarbeitsrecht mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und einzelnen Beschäftigten befasst, gilt das Kollektivarbeitsrecht für größere Bündnisse. Zu diesen gehören Gewerkschaften, Betriebsräte (Privatwirtschaft) beziehungsweise Personalräte (öffentlicher Dienst); sie setzen sich für die Rechte von Arbeitnehmern ein.

Rechtlichen Beistand suchen

Nicht jedes Problem am Arbeitsplatz können Sie selbst lösen. Gerade bei schwerwiegenden Konflikten wie Kündigung oder Mobbing empfiehlt es sich, den Rat eines Anwalts einzuholen. Warten Sie damit keinesfalls zu lange. Denn oftmals gelten bestimmte Fristen, innerhalb derer Sie Ihre Rechte einfordern können. Da das Arbeitsrecht ein sehr komplexer juristischer Bereich ist, ist ein Fachanwalt die beste Wahl. Der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht garantiert, das der Anwalt in diesem Spezialgebiet über fundiertes Fachwissen und Erfahrung verfügt. Unabhängig davon, ob Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden oder Limburg benötigen: Die jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammern helfen bei der Suche.

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist Ihre Anlaufstelle beispielsweise bei diesen Konflikten:

  • Bewerbungsprozess: (z. B. unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch, etwa zur Familienplanung oder sexuellen Orientierung)
  • Ausgestaltung des Arbeitsvertrags
  • Verletzung des Arbeitsvertrags (z. B. Zuspätkommen des Angestellten, Verstoß des Arbeitgebers gegen das Arbeitsschutzgesetz)
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigung
  • Arbeitszeugnis (z. B. Anspruch auf Zeugnis)

Leider sind „Recht haben“ und „Recht bekommen“ zwei unterschiedliche Dinge. Ein guter Anwalt wird Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten geben und Sie nicht zu einem wenig aussichtsreichen und kostenintensiven Gerichtsprozess drängen.

Verfahrensarten

Es gibt mehrere Wege, auf denen Sie Ihr Recht geltend machen können. Jede Verfahrensart hat ihre Vor- und Nachteile.

Außergerichtliche Lösung

Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht gelöst werden. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung ersparen Sie sich ein kosten- und zeitaufwendiges Verfahren. Wenn Sie Ihren Chef an den Verhandlungstisch bitten, haben Sie eventuell auch mehr Spielraum. Ihr Anwalt wird der Gegenseite Ihre Position in Form eines schriftlichen Anwaltsschreibens mitteilen und damit eine Verhandlungsbasis schaffen. In enger Absprache mit Ihnen wird er Angebote unterbreiten beziehungsweise einfordern, bis beide Parteien zu einem Konsens finden.

Im Falle einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber kann eine einvernehmliche Trennung von Vorteil sein, wenn Sie sich mit Ihren Vorgesetzten vollständig überworfen haben und es wenig sinnvoll erscheint, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Ihr Anwalt wird versuchen, eine möglichst hohe Abfindung für Sie auszuhandeln oder Ihnen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags mehr Zeit für die Suche nach einer neuen Stelle einzuräumen.

Prozess vor dem Arbeitsgericht

Scheitert die außergerichtliche Einigung, können Sie immer noch Ihr Recht vor Gericht erstreiten und sich im Prozess von Ihrem Anwalt vertreten lassen. Für arbeitsrechtliche Konflikte sind die Arbeitsgerichte zuständig.

Wollen Sie sich beispielsweise gegen eine Kündigung wehren, sollten Sie innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsklage bei dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht einreichen, um Ihre Wiedereinstellung zu erwirken. Gerade wenn kein Kündigungsgrund vorliegt – etwa ein Verstoß gegen Ihre im Arbeitsvertrag festgehaltenen Pflichten – oder Sie einer schutzbedürftigen Personengruppe angehören, beispielsweise weil Sie sich im Mutterschutz befinden, stehen Ihre Chancen auf einen Prozessgewinn gut.

Scheitern Sie vor dem Arbeitsgericht, können Sie es vor der nächsthöheren Instanz , dem Landesarbeitsgericht, probieren. Eine Klage in dritter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht ist allerdings nur in begründeten Fällen und nicht für jeden Streitgegenstand möglich. Gehen Sie in Berufung, kann sich der Prozess mitunter über Monate oder sogar Jahre hinziehen.

Kosten

Anwaltlicher Beistand ist mit einigen Kosten verbunden. Bereits für die Erstberatung, in der Sie Ihre Situation schildern und sich über mögliche rechtliche Schritte informieren, fällt eine Gebühr an. Maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuern darf Ihnen der Anwalt in Rechnung stellen. Ein höheres Honorar bedarf Ihrer Zustimmung.

Anwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt und bemessen sich nach dem Streitwert. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hat hierfür genaue Werte festgelegt. Fechten Sie beispielsweise die Wirksamkeit einer Kündigung an, beträgt der Streitwert drei Monatsgehälter. Je nachdem, wie hoch der Arbeitsaufwand ist, ob Sie sich außergerichtlich einigen oder vor Gericht gehen, wird dieser Wert mit einem Faktor – der sogenannten Geschäftsgebühr – multipliziert. Erheben Sie beispielsweise vor Gericht eine Kündigungsschutzklage, wird der Streitwert mit dem Faktor 1,3 berechnet. Über zusätzlich anfallende Kosten, beispielsweise die Gerichtskosten, wird Sie Ihr Anwalt vorab informieren.

Ihr Anwalt kann mit Ihnen aber auch Gebühren vereinbaren, die deutlich darüber liegen. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Zeitaufwand für Ihren Fall besonders hoch ist. Dies muss er aber zwingend mit Ihnen absprechen und vertraglich festhalten. Es ist auch wichtig zu wissen, dass Sie für einen Prozess vor dem Arbeitsgericht – auch wenn Sie diesen gewinnen – die Kosten nicht von der Gegenseite erstattet bekommen. Falls Sie den Prozess verlieren, brauchen Sie allerdings auch nicht die Kosten der gegnerischen Seite tragen.

Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Kosten zu tragen? Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese in den meisten Fällen die Gebühren. Sind Sie Gewerkschaftsmitglied, haben Sie ebenfalls gute Aussichten auf eine kostenfreie Vertretung. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie zudem Anspruch auf Prozesskostenhilfe.