Arbeitszeugnis – das sollte drinstehen

Arbeitszeugnis - das sollte drinstehen

Das Arbeitszeugnis wird spätestens dann Thema, wenn der erste Jobwechsel ansteht. Ist es einmal da, gehört es oft für viele Jahre zu Ihren Bewerbungsunterlagen. Je besser die Beurteilung darin ausfällt, desto höher sind die Chancen, dass die Bewerbung um die Traumstelle von Erfolg gekrönt ist. Deswegen ist es wichtig, dass Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vorlegen können. Im Gegensatz zum qualifizierten enthält das einfache Arbeitszeugnis lediglich Angaben zur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses – eine detaillierte Beurteilung der Arbeit fehlt. Wer bei der Jobsuchenur ein einfaches Arbeitszeugnis vorlegt, der erweckt unter Umständen den Eindruck, dass es etwas zu verbergen gibt.

 

Wann kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen?

Üblicherweise wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis am Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Nach Möglichkeit sollte es nicht erst am letzten Tag fertig sein, denn bestenfalls legt man die Bewerbungsunterlagen bereits vorher vollständig vor. Der Anspruch auf ein Zeugnis besteht unabhängig von der Beschäftigungsart. Unter bestimmten Umständen ist es sinnvoll, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Es sollte wie das qualifizierte Arbeitszeugnis eine Beurteilung der Leistung enthalten. Dies sind anerkannte Gründe für das Ausstellen eines Zwischenzeugnisses:

  • Es kommt zur Neubesetzung des unmittelbaren Vorgesetzten.
  • Der Arbeitnehmer wechselt innerhalb des Unternehmens die Abteilung oder wird befördert.
  • Der Eintritt in die Elternzeit steht bevor.
  • Die Beschäftigung dauert bereits mehrere Jahre an und es fand bisher keine Beurteilung statt.

Wann kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen?

Aufbau und Formulierungen im Arbeitszeugnis

Enthält jedes Arbeitszeugnis einen Geheimcode, den nur Eingeweihte verstehen? So schlimm ist es nicht. Grundlage für ein gutes Arbeitszeugnis ist, dass es verständlich und fehlerfrei geschrieben ist, Formalia wie Datumsangabe und Unterschrift enthält und alle wichtigen Stationen und Tätigkeitsbereiche erfasst sind. Es gibt keine gesetzliche Regelung für den Aufbau, allerdings sollte ein umfassendes Arbeitszeugnis folgende Punkte enthalten:

Die Einleitung

Hier führt der Arbeitgeber Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und -ort sowie den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses auf. Rein beschreibend wird erläutert, mit welchen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Angestellte betraut war. Das Arbeitszeugnis sollte nicht bloß Angaben zur letzten Position enthalten, sondern die Entwicklung des Angestellten nachvollziehen. Auch konkrete Aufgabenbeispiele und Projekte können hier aufgeführt werden.

Die Beurteilung der Arbeitsleistung

Wichtige Kriterien der Beurteilung sind Zuverlässigkeit und Arbeitseinsatz sowie Fachkenntnisse und Qualität der Arbeit. Dabei sollte die Wertung sowohl die Arbeitsbereitschaft als auch das Potenzial bzw. die Befähigung erfassen. Konkrete Erfolge und erreichte Ziele können in der Leistungsbeurteilung ebenfalls Berücksichtigung finden. Bei der Leistungsbeurteilung kommt es auf scheinbar kleine Formulierungsunterschiede an. Es gibt jedoch kein einheitliches, arbeitgeberübergreifendes Noten- bzw. Formulierungssystem. Allerdings haben sich bestimmte Formulierungen in den meisten Unternehmen durchgesetzt.

  • Zur Zufriedenheit: ausreichend bzw. schlecht
  • Zur vollen Zufriedenheit oder stets zur Zufriedenheit: befriedigend
  • Immer/stets zur vollen Zufriedenheit: gut
  • Zur vollsten Zufriedenheit: gut bis sehr gut
  • Immer/Stets zur vollsten Zufriedenheit: herausragende und weit überdurchschnittliche Leistungen

Die Beurteilung des Sozialverhaltens

Der Arbeitgeber beurteilt im Arbeitszeugnis auch das Sozialverhalten. Wichtige Aspekte sind das Auftreten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern, außerdem eine professionelle und konstruktive Kommunikation sowie die Reaktion auf Stresssituationen. Die Zeugnissprache sieht für das Sozialverhalten ähnliche Abstufungen vor wie für die Beurteilung der Arbeitsleistung.

Der Abschluss des Arbeitszeugnisses

Auch nach den wertenden Abschnitten kommt es auf vermeintliche Kleinigkeiten an. Am Ende des Zeugnisses wird erklärt, warum das Arbeitsverhältnis beendet oder ein Zwischenzeugnis ausgestellt wurde. Gängige Formulierungen hierfür sind:

  • Kündigung erfolgt auf Wunsch des Arbeitnehmers.
  • Kündigung erfolgt betriebsbedingt (durch den Arbeitgeber).
  • Das Arbeitsverhältnis wird in beiderseitigem Einvernehmen beendet.
  • Es endet ein befristetes Arbeitsverhältnis.
  • Bei einem Zwischenzeugnis: Grund für die Erstellung.

Eine Schlussformel im Arbeitszeugnis macht einen guten Eindruck. Daher sollte der Arbeitgeber alles Gute für die Zukunft wünschen und sein Bedauern über das Ende des Arbeitsverhältnisses ausdrücken. Verpflichtend ist eine solche Formel allerdings nicht.