Bußgeldkatalog: Punkte für Verkehrsdelikte

 Bußgeldkatalog: Punkte für Verkehrsdelikte

Mit dem Handy am Ohr fahren, den Abstand zum Vordermann nicht einhalten oder das Gaspedal zu weit durchdrücken: Verkehrssünden wie diese sind gefährlich und sie kosten. Wer erwischt wird, erhält einen Bescheid. Wie hoch die Strafe ausfällt, ist in Deutschland im Bußgeldkatalog einheitlich geregelt. Von Profiltiefe der Reifen über Halte- und Parkverbote bis hin zu Geschwindigkeitsüberschreitungen sind hier auf mehreren hundert Seiten Bußgelder festgelegt. Schwerwiegende Verstöße haben „Punkte in Flensburg“ zur Folge – gemeint ist damit das Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bei 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Und für Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten außerdem besonders strenge Regeln.

 

Die häufigsten Verstöße im Straßenverkehr

Zu schnell unterwegs

Die Deutschen fahren gerne schnell. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen die mit Abstand am häufigsten gemeldeten Verkehrsverstöße im Zentralregister in Flensburg sind: Knapp 2,9 Millionen hat das Kraftfahrtbundesamt allein 2014 verzeichnet. Weil auch Messgeräte nicht unfehlbar sind, wird von der gemessenen Geschwindigkeit ein Toleranzwert abgezogen: unter 100 km/h sind es 3 km/h und über 100 km/h sind es 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit. Im Bußgeldkatalog wird zwischen Geschwindigkeitsüberschreitungen in- und außerhalb von geschlossenen Ortschaften unterschieden.

Der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb von Ortschaften (Stand Juni 2016):

Überschreitung (in km/h) Geldbuße (in €) Punkte Fahrverbot
bis 10 10
11-15 20
16-20 30
21-25 70 1
26-30 80 1
31-40 120 1
41-50 160 2 1 Monat
51-60 240 2 1 Monat
61-70 440 2 2 Monate
über 70 600 2 3 Monate

Der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (Stand Juni 2016):

Überschreitung (in km/h) Geldbuße (in €) Punkte Fahrverbot
bis 10 15
11-15 25
16-20 35
21-25 80 1
26-30 100 1
31-40 160 1 1 Monat
41-50 200 2 1 Monat
51-60 280 2 2 Monate
61-70 480 2 3 Monate
über 70 680 2 3 Monate

Halten und Parken: Zur falschen Zeit am falschen Ort

Falsches Parken und Halten ereignet sich millionenfach im Jahr. Manchmal geschieht es unabsichtlich, manchmal absichtlich und man hofft, dass es den Ordnungshütern nicht auffällt. Im Gegensatz zu Geschwindigkeitsverstößen werden diese Ordnungswidrigkeiten nicht vom zentralen Verkehrsregister erfasst. Punkte gibt es dafür daher in der Regel nicht. Ausnahmen sind dabei schwere Verstöße, etwa das Parken auf der Autobahn sowie die Behinderung von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen durch Parken an Engstellen. Ärgerlich sind Parkverstöße dennoch. Wer im (eingeschränkten) Halteverbot, auf Geh- und Radwegen oder in scharfen Kurven parkt, muss 15 Euro bezahlen.

Am Steuer mit Handy am Ohr

Vielen fällt es heutzutage schwer, das Smartphone aus der Hand zu legen. Am Steuer sollten Sie es jedoch definitiv tun. Denn diese Ordnungswidrigkeit wird mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Zudem gibt einen Punkt im Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Im Ausland kann das sogar noch deutlich teurer werden: In Frankreich müssen Verkehrssünder 135 Euro berappen, in Italien 160 Euro und in Spanien sogar 200 Euro. Nur Österreich ist mit einem Bußgeld von 50 Euro nachsichtiger als Deutschland. Im Übrigen ist es auch Fahrradfahrern verboten, das Handy während der Fahrt zu nutzen. Bei Nichtbefolgen werden 25 Euro fällig.

Die Folgen in der Probezeit

Jeder Fahranfänger muss eine zweijährige Probezeit überstehen. Einen direkten Einfluss auf die Höhe eines zu verhängenden Bußgelds hat die Probezeit zwar nicht, zusätzliche Folgen können Verstöße dennoch haben. So kann sich bei sogenannten A- oder B-Verstößen die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängern.

  • Beispiele für A-Verstöße: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Unfallflucht, Überholen im Überholverbot, nicht Einhalten vorgeschriebener Abstände
  • Beispiel für B-Verstöße: Handy am Steuer, Kind ohne Kindersitz mitgenommen, abgefahrene Reifen, ungesicherte Ladung

Während ein A-Verstoß direkt zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre führt, bleibt diese beim ersten B-Verstoß aus. Wiederholt sich der B-Verstoß, wird die Probezeit doch verlängert. Wie auch bei einem einmaligen A-Verstoß wird außerdem ein Aufbauseminar angeordnet. Weitere Verstöße in der verlängerten Probezeit führen zu Verwarnungen und bei Wiederholung zum Entzug des Führerscheins. In der Probezeit gilt außerdem Nulltoleranz gegenüber Alkohol am Steuer.