Natürlich ist ein nicht bestandenes Abitur ein großer Schock: Während die Klassenkameraden fröhlich ihre nächsten Schritte planen und sich auf den bevorstehenden Abiball freuen, erwartet einen selbst ein weiteres Jahr an der Schule, damit man die Abiturprüfungen ein zweites Mal in Angriff nehmen kann. Oder man schlägt ohne Abitur einen anderen Weg ein. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, wenn Sie Ihr Abi nicht geschafft haben.
Das Abi wiederholen
Das Scheitern bei Abschlussprüfungen kann viele Ursachen haben: Vielleicht leiden Sie unter Prüfungsangst, hatten nur wenig Motivation oder Sie konnten sich aufgrund persönlicher Umstände nicht ausreichend vorbereiten. Manchmal besiegeln auch nur wenige fehlende Punkte Ihr Schicksal. In den meisten Fällen haben Sie die Möglichkeit, an einer mündlichen Nachprüfung teilzunehmen, die Ihnen die fehlenden Punkte sichern könnte.
Fallen Sie durch die Abiturprüfung durch, können Sie in der Regel einen zweiten Versuch starten. Der Nachteil dabei ist allerdings, dass die beiden Schulhalbjahre – also die Qualifikationsphase 3 und 4 – zu wiederholen sind. Sie bleiben also sitzen und steigen in das Abitur des nächsten Jahrgangs ein. Aber Achtung: Scheitert auch dieser Versuch, wird nur in seltenen Fällen und mit guter Begründung ein Drittversuch gestattet.
Abitur nicht geschafft: Den zweiten Bildungsweg nutzen
Haben Sie Ihr Abitur nicht bestanden und wollen die Qualifikationsphase nicht wiederholen, bietet sich der sogenannte zweite Bildungsweg an: Das bedeutet, dass Sie Ihr Fachabitur oder Abitur während einer beruflichen Ausbildung oder berufsbegleitend nachholen. Verschiedene Institutionen wie Abendschulen, Volkshochschulen oder Kollegs bieten diese Möglichkeit. Alternativ sind auch ein Fernstudium und sogar ein Online-Abitur anerkannte Möglichkeiten.
Die Prüfung anfechten
Sind Sie davon überzeugt, dass das Scheitern bei den Abitur-Prüfungen nicht an Ihrer Leistung liegt, können Sie einen Anwalt hinzuziehen, der Ihnen sagt, ob eine Prüfungsanfechtung Sinn macht. Ist dies der Fall, kommt es zu einem Verfahren, das Ihnen unter Umständen die Option eröffnet, eine zeitnahe Wiederholung der Prüfung einzuklagen, um die fehlenden Notenpunkte zu erlangen. Wichtig ist, dass Sie sich umgehend nach dem Durchfallen um Rechtsbeistand kümmern und gute Gründe nennen: Vielleicht liegt ein Fehlverhalten des Prüfers vor – dabei kann es sich zum Beispiel um unzulässigen Prüfungsstoff, eine falsche Bewertung Ihrer Leistung oder eine zu komplizierte und fehlerhafte Aufgabenstellung handeln. Dies zu beweisen, ist allerdings äußert schwer, weshalb sich viele Durchgefallene zunächst um eine mündliche Nachprüfung bemühen. Denn Sie als Schüler stehen unter der sogenannten Beweispflicht: Das heißt, Sie müssen nachweisen können, dass die Benotung Ihrer Leistung nicht angemessen war.
Studium ohne Abi: Geht das eigentlich?
Auch wenn Sie Ihr Abi nicht bestanden haben und keine der bisher genannten Möglichkeiten in Anspruch nehmen möchten, können Sie studieren – vorausgesetzt, Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie 2 bis 5 Jahre Berufserfahrung in einem fachnahen Bereich des angestrebten Studiums: In Deutschland gibt es zahlreiche Universitäten, die einzelne Studienplätze für Studienbewerber ohne Abitur anbieten. Allerdings sind diese Plätze rar und der Andrang ist groß – die Chance, einen Platz zu bekommen, ist also verhältnismäßig klein. Haben Sie es in die Vorauswahl geschafft, folgen meist ein Eignungstest sowie ein Auswahlgespräch. Manchmal ist es sogar notwendig, ein einjähriges Probestudium zu absolvieren.