Lastschrift widerrufen: So geht’s

Lastschrift widerrufen: So geht's

Die Lastschrift ist eine sichere, praktische und beliebte Zahlungsmethode – schließlich hat sie sowohl für den Zahlungsempfänger als auch für den Zahlungspflichtigen viele Vorteile. Falls es trotz der hohen Sicherheit des Verfahrens einmal zu einer fehlerhaften Abbuchung kommt, sollten Sie wissen, wie Sie am besten reagieren – befolgen Sie einfach diese Tipps!

Wie funktioniert das Lastschriftverfahren?

Das Lastschriftverfahren ist eine elektronische Zahlungsmethode. Mit dem sogenannten Lastschriftmandat erteilt der Zahlungspflichtige dem Gläubiger die Ermächtigung, die Forderung von seinem Konto abzubuchen. Seit 2009 gilt das SEPA-Lastschriftverfahren, für das die IBAN benötigt wird – diese ermöglicht die unkomplizierte Anwendung des Lastschriftverfahrens im Euro-Raum.

Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen. Ohne Widerruf gilt es unbefristet – mit einer Einschränkung: Zieht der Gläubiger mehr als 36 Monate lang keinen Betrag ein, verfällt das Mandat. In diesem Fall ist es notwendig, es gegebenenfalls neu zu erteilen.

Die Nutzung des Lastschriftverfahrens ist sowohl für den Empfänger als auch für den Zahlungspflichtigen sicher: Bei jeder Abbuchung sind die Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer sichtbar, sodass nachvollziehbar ist, wer das Geld abbucht.

Für viele Nutzer ist ausschlaggebend, dass das Lastschriftverfahren bequem ist: Wird das Geld eingezogen, braucht man selbst nicht an die Überweisung zu denken und riskiert keinen Zahlungsverzug. Gerade wenn – anders als beim Dauerauftrag – der Betrag variiert, bietet sich das Lastschriftverfahren an. Überdies ist die Abbuchung des Geldes gut planbar, denn der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, Ihnen das Fälligkeitsdatum der Lastschrift 14 Tage im Voraus mitzuteilen.

Was tun bei fehlerhaftem Lastschrifteinzug?

Das Lastschriftverfahren hat also viele Vorteile. Allerdings birgt es das Risiko, dass durch einen Fehler des Gläubigers zu viel oder zu häufig abgebucht wird. Doch selbst in solch einem Fall ist das Lastschriftverfahren aufgrund eines umfangreichen Verbraucherschutzes sehr sicher: Sie können eine bereits erfolgte Lastschrift zurückbuchen lassen und brauchen nicht darauf zu warten, dass der Gläubiger das falsch abgebuchte Geld zurücküberweist.

Glücklicherweise selten, aber noch unangenehmer sind durchgeführte Lastschriften, für die nie eine Berechtigung erteilt wurde. Sollten Sie einmal von einem solchen Betrugsfall betroffen sein, ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Dann gelingt die Rückbuchung einer unberechtigten Lastschrift in der Regel einfach und schnell.

Wussten Sie, dass …
… die Lastschrift das am häufigsten verwendete bargeldlose Zahlungsmittel in Deutschland ist? Im Jahr 2016 wurden 10,8 Mrd. Transaktionen durchgeführt – das sind 131 Lastschriften pro Person.“
(Quelle: Deutsche Bundesbank, 2017)

Rücklastschrift: Unbedingt die Frist beachten

Damit eine bereits erfolgte Lastschrift widerrufen werden kann, sind bestimmte Fristen einzuhalten. Nach der Belastung haben Sie acht Wochen Zeit, eine Erstattung zu verlangen – das Geld wird dann auf Ihr Konto zurückgebucht. Das geht völlig problemlos: Die Angabe eines Grundes ist nicht notwendig und die Rückbuchung der Lastschrift ist kostenfrei. Wichtig ist also lediglich, dass Sie Ihre Kontobewegungen regelmäßig kontrollieren, um im Falle eines Falles rechtzeitig reagieren zu können.

Sollte es tatsächlich zu einer unautorisierten Abbuchung kommen – das ist der Fall, wenn Sie dem Zahlungsempfänger kein Mandat für den Geldeinzug erteilt haben oder ein Lastschriftmandat widerrufen haben – können Sie sogar noch bis zu 13 Monate nach der Abbuchung die SEPA-Lastschrift widerrufen.

Der fristgemäße Widerspruch führt zu einer Lastschriftrückgabe. Der Zahlungsempfänger enthält dann die Benachrichtigung, dass die Lastschrift vorgelegt, aber aufgrund Ihres Widerspruchs nicht durchgeführt wurde. Das bereits abgebuchte Geld wird Ihrem Konto gutgeschrieben.

Entstehen durch die Lastschriftrückgabe Kosten?

Grundsätzlich entstehen durch die Lastschriftrückgabe selbst keine Kosten. Es können allerdings Bankgebühren anfallen – die trägt derjenige, der die Rückgabe verschuldet hat. In der Regel beträgt die Gebühr hierfür einige Euro; die genauen Beträge legen Banken individuell fest.

In den folgenden Fällen trägt die andere Partei die Kosten:

  • Die Abbuchung ist unberechtigt erfolgt – der Gläubiger besaß dafür kein Mandat.
  • Ihr Gläubiger war zwar aufgrund eines Mandats zum Einzug berechnet, er hat aber zu viel oder zu häufig abgebucht.

Kann der Zahlungsempfänger eine Lastschrift nicht einlösen, ist dies eventuell auch selbstverschuldet:

  • Das Konto, von dem der Einzug erfolgen soll, ist nicht gedeckt.
  • Dem Gläubiger wurde ein nicht oder nicht mehr existierendes Konto genannt.
  • Das angegebene Konto ist ein Sparkonto, von dem keine Abbuchung durch Lastschrift erfolgen kann.
  • Der Zahlungspflichtige hat eine Lastschrift widerrufen, die sich im Nachhinein als berechtigt herausstellt.

Um zu vermeiden, dass Ihnen für die Lastschriftrückgabe Kosten in Form von Bankgebühren entstehen, sollten Sie auf ein ausreichend gedecktes Konto achten. Dabei hilft das im Vorhinein bekannte Fälligkeitsdatum der Lastschrift. Teilen Sie einem Gläubiger Ihre Kontodaten mit, sollten Sie sicherstellen, dass es sich dabei um ein gültiges Girokonto handelt. Schließlich sollten Sie vor dem Widerruf einer Lastschrift stets prüfen, ob es sich dabei tatsächlich um einen Fehler oder einen unberechtigten Einzug handelt – so vermeiden Sie Gebühren für eine Lastschriftrückgabe, weil sie sich im Nachhinein als berechtigt herausstellt.

Wenn Sie die Fristen für Rücklastschriften und die Tipps zur Lastschriftrückgabe beachten, steht einer unbesorgten Nutzung des Lastschriftverfahrens nichts im Wege!