Ob man sich einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen anschafft, ist meist auch eine Frage der Finanzierung. Während ein Auto, das gerade vom Band gelaufen ist, durchschnittlich 28.590 Euro kostet, zahlt ein Käufer für einen Gebrauchtwagen im freien Handel durchschnittlich 10.620 Euro. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird zwischen privaten Verkäufern, freien Händlern und dem Markenhandel unterschieden.
Das Wichtigste zu den verschiedenen Verkäufern und Verkaufsplattformen
Die Angebotsvielfalt im Internet ist enorm. Online-Portale und Marktplätze sind gut geeignet, um Angebote zu sichten und Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen. Ein Fahrzeug über das Internet zu kaufen, ist zwar ebenfalls möglich, aber riskant. Besichtigung und Probefahrt sind unerlässlich, um sich einen Eindruck vom Fahrzeug zu verschaffen.
- Private Händler: Hier finden Sie eine große Auswahl an gebrauchten Fahrzeugen unterschiedlicher Baujahre. Der Zustand der Fahrzeuge kann stark variieren. Dabei kommt es vor allem auf die Pflege und das Fahrverhalten des vorherigen Halters an. Hat er das Auto in der Garage abgestellt? Wurden die Service-Intervalle eingehalten? Wie viele Kilometer hat er schon runter?
- Automärkte: Das Angebot auf den Märkten ist groß. Dabei besteht auch die Chance, günstige gebrauchte Fahrzeuge zu finden. Bei Angeboten, die „zu schön sind, um wahr zu sein“, sollten Sie allerdings genau hinschauen. Häufig gibt es einen Haken. Automärkte finden regelmäßig in Frankfurt und anderen Städten Hessens statt.
- Markenhändler: Markenhändler sind zwar auf Hersteller spezialisiert, allerdings haben sie in aller Regel auch Fabrikate anderer Hersteller im Angebot. Dort finden Sie vor allem „jüngere Gebrauchtwagen“ und Jahreswagen. Zudem bekommen Sie dort häufig auch Gebrauchtwagen-Garantien sowie Serviceleistungen. Dazu gehört auch die einjährige „Sachmängelhaftung“, die die Reparatur eines Schadens beinhaltet.
Papiere einsehen und das Fahrzeug eingehend begutachten
Probefahrt und Besichtigung wollen richtig vorbereitet sein. Nehmen Sie am besten eine Person mit, die Erfahrung beim Autokauf besitzt und auch technisches Verständnis mitbringt. Das ist besonders beim Kauf von Gebrauchtwagen wichtig. Lassen Sie sich für die Besichtigung des Fahrzeugs genügend Zeit und achten Sie dabei auch auf gute Lichtverhältnisse. Beim Rundgang um das Auto prüfen Sie Karosserie, Innenraum, Reifen, Leuchten, Unterboden sowie den Motorraum.
Wichtig ist, dass Sie sich um eine neue Versicherung kümmern, bevor Sie das Auto bewegen. Befragen Sie den Verkäufer bzw. Händler zu Service-Intervallen, der HU und dem Bericht der Abgasuntersuchung (AU) und lassen Sie sich vor allem die Fahrzeugpapiere zeigen. Folgende Unterlagen müssen beim Kauf des Fahrzeugs vorliegen:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Bedienungsanleitung
- Inspektionsheft zum Nachweis der Werkstattbesuche
- TÜV-Bericht und AU-Nachweis
- Nachweis zur EG-Typengenehmigung (COC-Papiere)
Das sollten Sie bei der Probefahrt prüfen
Bei der Probefahrt sind grundsätzlich alle Sinne gefordert. Es gilt, ein Gefühl für das Auto zu bekommen und mit Augen und Ohren auf Auffälligkeiten zu achten. Ihr Begleiter sollte sich auf der Rückbank Notizen machen. Suchen Sie sich für die Probefahrt eine Strecke aus, die über Landstraße bzw. Autobahn führt und möglichst wenig befahren ist. Je weniger Verkehr herrscht, desto besser können Sie sich auf das Auto konzentrieren. Die Fahrt sollte daher auch nicht zu Stoßzeiten stattfinden. Während der Fahrt können Sie durch bestimmte Lenkvorgänge Mängel aufdecken:
- Springt der Motor sofort an, reagiert er unmittelbar auf das Gaspedal?
- In alle Gänge schalten und auf das Schaltverhalten achten
- Reagiert das Auto unmittelbar auf schnelle Lenkeinschläge
- Sind bei vollem Einschlag Geräusche (z. B. ein Knacken) zu hören?
- Fahren Sie bei geöffnetem Fenster, um Geräusche besser hören zu können
- Vibriert das Lenkrad bei niedriger Geschwindigkeit?
- Bleibt das Fahrzeug bei Bremsvorgängen in der Spur?
Den Kaufvertrag unterschreiben
Wenn Sie sich für ein Auto entschieden haben, der Preis stimmt und alle Papiere vorliegen, lesen Sie auch den Kaufvertrag aufmerksam durch. Bei privaten Verkäufern und Käufen auf dem Automarkt vergleichen Sie, ob die Anschrift und Identität des Verkäufers im Vertrag mit dem vorgelegten Ausweis übereinstimmen. Zusatzausstattung und Zubehör sollten im Kaufvertrag aufgeführt werden. Beachten Sie außerdem, ob die Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen ist. Private Verkäufer haben das Recht dazu, müssen dies allerdings explizit im Kaufvertrag erwähnen.