Mit einer Bankvollmacht erlauben Sie einer dritten Person, über all Ihre Bankgeschäfte zu verfügen. Das kann eine oder mehrere Personen sein, meist Angehörige. Von der Bankvollmacht abzugrenzen ist die Kontovollmacht: Hier bekommt eine dritte Person die Vollmacht über ein bestimmtes Bankkonto. Dennoch werden beide Begriffe oft synonym verwendet.
Warum sollte man eine Bankvollmacht ausstellen?
Eine Bankvollmacht ist eigentlich für jeden sinnvoll, denn damit sorgen Sie dafür, dass Ihre Finanzen in guten Händen sind, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen – ob vorübergehend oder dauerhaft, ob durch hohes Alter, eine Krankheit oder einen Unfall.
Kontovollmacht ausstellen: Wie geht man vor?
Für eine Kontovollmacht bei Ihrer Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Sie können einer oder mehreren Personen die Vollmacht ausstellen und den Geltungsrahmen festlegen: So kann sich die Vollmacht auf bestimmte Transaktionen, Wertpapierdepots und Konten beschränken. Die Konto- bzw. Bankvollmacht kann formlos verfasst sein, viele Banken fordern allerdings eine notarielle Beglaubigung dafür.
Machen Sie sich außerdem bewusst, dass eine Bankvollmacht nicht dasselbe ist wie eine allgemeine Vorsorgevollmacht. Letztere ist nicht auf Bankgeschäfte begrenzt. Beachten Sie auch, dass Ihr:e Ehepartner:in nicht automatisch Ihr:e gesetzliche:r Vertreter:in ist. Wenn Sie unfähig sind, selbst Ihre Bankgeschäftige zu führen, bedeutet das nicht, dass Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann dies einfach so für Sie übernehmen kann. Demnach ist es auch für Eheleute empfehlenswert, sich gegenseitig eine Kontovollmacht auszustellen.
Welche Arten von Vollmacht gibt es?
Sie können eine Kontovollmacht für eine der drei folgenden Situationen erteilen: ausschließlich zu Lebzeiten, zu Lebzeiten und über den Tod hinaus oder nur im Todesfall.
- Prämortale Bankvollmacht (ausschließlich zu Lebzeiten): Diese Bankvollmacht ist zeitlich begrenzt und erlischt bei Tod des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin.
- Transmortale Bankvollmacht (über den Tod hinaus): Diese Vollmacht ist zeitlich nicht begrenzt. Sie gilt zu Lebzeiten und über den Tod hinaus. Sie ist die meistgenutzte Bankvollmacht.
- Postmortale Bankvollmacht (nur im Todesfall): Sie tritt nach dem Tod des Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaberin in Kraft. Sie kann die Abwicklung des Erbes erleichtern.
Ist es möglich, eine Vollmacht zu widerrufen?
Ja, Sie können die Vollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen. Damit dieser Vorgang im Nachhinein gut nachvollziehbar ist, sollten Sie dazu eine schriftliche Erklärung verfassen.
Bei der Naspa: Kontovollmacht erteilen über die Sparkasse
Wenn Sie Unterstützung beim Erteilen einer Vollmacht benötigen, beraten wir Sie gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in einem unserer Naspa Finanz-Center. Bringen Sie zu diesem Termin ein Dokument mit, das Sie unzweifelhaft ausweist. Vor Ort müssen Sie zudem eine Unterschrift leisten. Sie haben die Möglichkeit, eine Generalvollmacht für all Ihre Bankgeschäfte zu erteilen oder die Vollmacht auf bestimmte Konten zu beschränken. Anschließend können Sie die Vollmacht digital verwalten und bei Bedarf jederzeit widerrufen.