Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif wird

Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif wird

Wer einen Traum hat, tut alles, um ihn sich zu erfüllen. Für kostspielige Träume wie ein eigenes Haus oder die Weltreise muss meist einige Jahre gespart werden. Doch die Mühen machen sich bezahlt und irgendwann rückt das Ziel in greifbare Nähe. So bei Thomas aus Limburg, der sich für den klassischen Weg des Bausparvertrags entschieden hat, um sich seinen Traum vom Eigenheim zu erfüllen.

Bausparen gilt immer noch als eine der sichersten Anlageformen mit vergleichsweise hohem Gewinn. Gut 30 Prozent der Deutschen besitzen einen Bausparvertrag (Quelle: Bank of Scotland 2016). Die Möglichkeiten sind vielseitig und beschränken sich längst nicht nur auf den namensgebenden Hausbau. Kommt es zur Zuteilung des Bausparvertrags, hat der Bausparer viele Optionen, wie er mit seinem Geld verfährt. Aber was genau versteht man darunter und wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Zuteilungsreif: Der Bausparvertrag geht in die nächste Runde

Ein Bausparvertrag sieht zwei Phasen vor: die Ansparphase und die Darlehensphase. Ist die erste Phase abgeschlossen, kommt es zur sogenannten Zuteilung. Sie bezeichnet den Übergang in die Darlehensphase.

Bei Vertragsabschluss legt der Bausparer eine Bausparsumme fest, die er in einem bestimmten Zeitraum besparen möchte. Ist eine bestimmte Mindestsparsumme eingezahlt, kommt es zur Zuteilung.

Welche Bedingungen muss der Bausparvertrag für die Zuteilung erfüllen?

Voraussetzung für die Zuteilung des Bausparvertrags ist zunächst einmal das Erreichen der Mindestsparsumme. Sie beträgt je nach Bauspartarif meistens 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist?

Thomas aus Limburg hat bei Abschluss seines Bausparvertrags eine Mindestsumme festgelegt, die er in einem bestimmten Zeitraum ansparen möchte. Fleißig hat er über mehrere Jahre in die Bausparkasse eingezahlt und zum festgesetzten Termin die Summe erreicht. Jetzt soll es zur Zuteilung kommen. Thomas hat nun folgende Möglichkeiten:

  1. Er nimmt die Zuteilung an und geht in die Darlehensphase über, um beispielsweise den geplanten Hausbau zu finanzieren. Dafür bekommt er das Guthaben plus Zinsen ausgezahlt und tilgt den Rest weiter über das Bauspardarlehen.
  2. Er beantragt eine Verschiebung der Zuteilung seines Bausparvertrags, weil er mit dem Hausbau erst später beginnen möchte. Das Guthaben liegt weiter bei der Bausparkasse und kann bei Inanspruchnahme der Zuteilung für den Hausbau verwendet werden.
  3. Er erhöht die Bausparsumme und spart weiter, um später eine höhere Bausparsumme zur Verfügung zu haben.
  4. Er verzichtet auf die Zuteilung und bekommt sein Guthaben plus Zinsen von der Bausparkasse ausbezahlt. Er kann nun frei über das Geld verfügen.
Wussten Sie, dass …
… 2015 von den Landesbausparkassen 4,89 Milliarden Euro aus Zuteilungen ausgezahlt wurden? Das ist ein Plus von 203 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.“
(Quelle: LBS, 2016)

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