Mit einer KfW-Förderung den Neubau finanzieren

Mit einer KfW-Förderung den Neubau finanzieren

„Der Architekt ist hochverehrlich, obschon die Kosten oft beschwerlich.“ Das wusste bereits Wilhelm Busch über den Hausbau zu berichten. Bestes Mittel, um das erforderliche Eigenkapital anzusparen, ist ein Bausparvertrag. Doch auch andere Anlageformen können sich lohnen. Wird es konkret, greifen staatliche Finanzierungsprogramme den Häuslebauern unter die Arme. Eine davon ist die KfW-Förderung für den Hausbau, die den energieeffizienten Neubau und die energetische Sanierung von Eigenheimen mit Krediten und Zuschüssen unterstützt.

Mit der KfW energieeffizient bauen

Tom und Lisa möchten bauen. Wie es mittlerweile für alle Neubauten vorgeschrieben ist, soll das neue Eigenheim ein Energiesparhaus werden. Doch was bedeutet das überhaupt? Da Tom selbst im Baugewerbe tätig ist, kennt er sich aus: Als Energiesparhaus werden alle Neubauten bezeichnet, die einen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegten effizienten Betriebsenergiebedarf aufweisen. Darunter fallen das Niedrigenergiehaus, das Passivhaus, das Nullenergiehaus sowie das Plusenergiehaus. Niedrigenergiehäuser verbrauchen weniger Energie als vergleichbare Bestandshäuser. Das Passivhaus hat eine ausgeglichene und das Plusenergiehaus sogar eine positive Energiebilanz.

Eine Besonderheit ist das KfW-Energieeffizienzhaus. Denn wer nach den Richtlinien der KfW energieeffizient bauen möchte, kann sich über satte Zuschüsse freuen. Je nach Effizienzstufe wird der KfW-Baukredit mit bis zu 15 Prozent der Kreditsumme bezuschusst. Natürlich möchten Tom und Lisa diese Förderung gerne in Anspruch nehmen, zumal sie damit nicht nur ihrem Geldbeutel, sondern auch der Umwelt einen Dienst erweisen.

Die KfW-Förderung für den Neubau

Als staatliche Förderbank unterstützt die KfW die Baufinanzierung von neu errichtetem Wohneigentum mit einem niedrigverzinsten Förderkredit. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um ein Energiesparhaus handelt. Zusätzlich ist es möglich, bestimmte Tilgungszuschüsse zu erhalten, die auf die Kreditsumme angerechnet werden. Darunter fallen alle geförderten Neubauten, die gemäß den strengen Richtlinien für die KfW-Effizienzhausstandards 55, 40 oder 40 Plus errichtet werden.

Der Referenzstandard ist der KfW-100-Standard, der in etwa den Vorgaben der EnEV entspricht. Ein KfW-Neubau mit Effizienzstandard 55 verbraucht im Vergleich dazu 45 Prozent weniger Energie. Der Tilgungszuschuss hierfür beträgt 5 Prozent. Der Energieeffizienzstandard 40 verbraucht 60 Prozent weniger Energie als die Referenz und wird daher mit einem Tilgungszuschuss von 10 Prozent gefördert. Der Standard 40 Plus verfügt über einige zusätzliche Energiesparkomponenten und wird mit 15 Prozent bezuschusst.

Wussten Sie, dass …
… die KfW 2005 bis 2016 knapp 53 Milliarden Euro für energieeffizientes Bauen bereitgestellt hat? Mit über 11 Milliarden Fördersumme war 2016 das förderstärkste Jahr.“
(Quelle: KfW, 2017)

Der KfW-Baukredit

Hinter der KfW-Produktnummer 153 steckt ein niedrig verzinster Förderkredit für den energieeffizienten Neubau sowie den Umbau von Nicht-Wohngebäuden (Scheunen, Industriegebäude etc.) zu Wohneigentum. Voraussetzung ist, dass die Wohnung als selbstgenutztes Wohneigentum und nicht etwa als Ferienhaus verwendet wird. Bereits begonnene Bauprojekte oder die Nachfinanzierung abgeschlossener Vorhaben sind von der KfW-Förderung für den Hausbau ausgeschlossen.

Die maximale Kredithöhe, die die KfW-Förderung für den Neubau energieeffizienter Wohnungen bewilligt, liegt bei 100.000 Euro. Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der Laufzeit, der tilgungsfreien Anlaufzeit sowie der Zinsbindung. Die Summe wird zu 100 Prozent an den Kreditnehmer ausgezahlt; sie ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abzurufen. Zwar ist eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate möglich, allerdings ist ab dem 13. Monat eine sogenannte Bereitstellungsprovision für den noch nicht genutzten Betrag zu zahlen. Nach Abruf des KfW-Baukredits ist vorgesehen, dass die gesamte Summe innerhalb von 6 Monaten dem Verwendungszweck zugeführt wird.

Für die KfW-Baufinanzierung mittels Förderkredit erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent, wenn Sie die Voraussetzungen der KfW für energieeffizientes Bauen nach Effizienzstandard 55, 40 oder 40 Plus erfüllen.

Weitere Zuschüsse zur KfW-Förderung für den Hausbau

Den Kredit zur KfW-Förderung für den Neubau von energieeffizientem Wohnraum können Sie mit weiteren Zuschüssen aufstocken. Der Zuschuss mit der Produktnummer 431 gewährt Ihnen die Übernahme von 50 Prozent der Kosten bis maximal 4.000 Euro (Stand Juli 2017) für die Planung und professionelle Baubegleitung. Darin enthalten sind Leistungen zur Detailplanung, Kontrolle der Bauausführung sowie Abnahme und Bewertung der Baumaßnahmen.

Den Zuschuss mit der Produktnummer 433 können Sie beantragen, wenn Sie ein Brennstoffzellensystem in Ihrem Neubau installieren möchten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Leistungsklasse der Brennstoffzelle sowie der Höhe der förderfähigen Gesamtkosten und beträgt 7.050 bis 28.200 Euro (Stand Juli 2017). Übernommen werden bis zu 40 Prozent der Kosten für den Einbau des Brennstoffzellensystems sowie für die Vollwartung der Anlage für die folgenden zehn Jahre.

Wie bekommt man die KfW-Förderung für einen Neubau?

Den Förderkredit der KfW beantragen Sie nicht bei der KfW selbst, sondern bei Ihrer Sparkasse oder Bank. Dort werden alle Möglichkeiten sowie die zu erwartende Kredithöhe mit Ihnen gemeinsam ermittelt. Auch ergänzende Angebote zur Baufinanzierung und die Möglichkeit staatlicher Zuschüsse wie etwa die Wohnungsbauprämie werden mit Ihnen besprochen. Treffen die Voraussetzungen der KfW und die Bedingungen der Sparkasse auf Ihr Bauvorhaben zu, steht einer Gewährung des Förderkredits nichts im Wege. Die oben genannten Zuschüsse zur KfW-Baufinanzierung beantragen Sie anschließend direkt bei der KfW.