Vermögenswirksame Leistungen: Der Bausparvertrag

Vermögenswirksame Leistungen: Der Bausparvertrag

Sparen wird belohnt: Der Staat unterstützt Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung, indem er auf vermögenswirksame Leistungen eine Förderung – die sogenannte Arbeitnehmersparzulage – gewährt. Als vermögenswirksame Leistungen (VL) gelten allerdings nur bestimmte Sparformen.

Wer die Chancen der internationalen Kapitalmärkte nutzen möchte und die Risiken nicht scheut, kann sich zum Beispiel für einen Fondssparvertrag entscheiden. Für denjenigen, der die Basis für die eigenen vier Wände legen möchte, kann ein Bausparvertrag die richtige Anlageform sein. Auch Tilgungsraten für einen bereits laufenden Baukredit zählen zu den vermögenswirksamen Leistungen. Wer mittelfristig eine Immobilie kaufen, bauen oder sanieren möchte, sollte sich die staatliche Förderung nicht entgehen lassen.

Vermögenswirksame Leistungen: Bausparen mit dem Arbeitgeber

Der Clou: Nicht nur der Staat, sondern auch viele Arbeitgeber unterstützen den Aufbau des Arbeitnehmervermögens. In einigen Branchen sind sie durch Tarifverträge hierzu verpflichtet, in der Regel ist der Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen aber freiwillig. Insgesamt werden vermögenswirksame Leistungen bis zu 870 Euro jährlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt.

Sollte Ihr Arbeitgeber nicht den Höchstsatz an vermögenswirksamen Leistungen zahlen oder diese gar nicht unterstützen, kann es sich lohnen, den Arbeitgeberanteil aufzustocken oder die VL ganz aus eigener Tasche zu zahlen. Mit dem regelmäßig zurückgelegten Geld bauen Sie zuverlässig Vermögen auf und erhalten – sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten – zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage. Falls Sie selbst zu den vermögenswirksamen Leistungen beitragen möchten, muss der gewünschte Sparbetrag vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber eingezahlt werden. Die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie jedes Jahr beim Finanzamt beantragen.

Wussten Sie, dass …
… im Jahr 2019 rund 23,6 Prozent aller Sparkassenkunden einen oder mehrere Bausparverträge hatten? Fast ebenso hoch ist mit 24 Prozent der Anteil von Bausparern in der Gesamtbevölkerung.“
(Quelle: VuMA, 2020)

Der Bausparvertrag als VL

Der Bausparvertrag ist ein kombiniertes Spar- und Darlehensprodukt. Der Bausparer spart zunächst Guthaben an und erhält hierfür Zinsen. Darüber hinaus hat der Bausparer nach Zuteilungsreife – das heißt, wenn die Ansparphase beendet und das vereinbarte Mindestsparguthaben erreicht ist – bei erfolgreicher Beleihungs- und Bonitätsprüfung Anspruch auf das Bauspardarlehen. Wer bei Zuteilungsreife kein Darlehen in Anspruch nehmen möchte, kann die Zuteilung verschieben, weitersparen oder sich das Guthaben einfach auszahlen lassen.

Schließen Sie einen Bausparvertrag im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen ab, können Sie grundsätzlich frühestens sieben Jahre nach Vertragsschluss über das Sparguthaben und die Arbeitnehmersparzulage verfügen. Auch für die anderen geförderten Anlageformen gelten Sperrfristen. Auch wenn Sie bereits einen Baukredit tilgen, können Sie mit vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage die Restschuld verringern, die Rückzahlung beschleunigen und somit die Kosten für das Darlehen reduzieren.

Einkommensgrenze und Förderhöhe beim Bausparvertrag als VL

Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist, dass Sie die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese sind je nach Sparform unterschiedlich. Die Höhe der jährlichen staatlichen Förderung hängt davon ab, wie der Arbeitnehmer sparen möchte. Für vermögenswirksame Leistungen, die für den Wohnungsbau vorgesehen sind – etwa Bausparverträge und die Tilgung eines Bauspardarlehens – gelten andere Einkommensgrenzen und Förderbeträge als für Aktienfondssparpläne, die als Anlage in Produktivkapital eingestuft sind. Beim Fondssparen gibt der Staat bis zu 80 Euro dazu; beim Bausparen erhalten Sie bis zu 43 Euro (gerundet).

Bausparen Fondssparen
Zulagenbegünstigte VL 470 Euro jährlich 400 Euro jährlich
Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent 20 Prozent
Einkommensgrenze 40.000 Euro (Alleinstehende)

80.000 Euro (Ehepaare)

40.000 Euro (Alleinstehende)

80.000 Euro (Ehepaare)

Vermögenswirksame Leistungen: Bausparvertrag clever kombinieren

Um die staatliche Förderung vollständig auszuschöpfen, können Sie beide Arten von vermögenswirksamen Leistungen – die VL im Wohnungsbau und die Anlagen in Produktivkapital – miteinander kombinieren. Zahlen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber zum Beispiel sowohl in einen Bausparvertrag als auch in einen Aktienfonds vermögenswirksame Leistungen ein, so sind zusammengerechnet 870 Euro im Jahr zulagenbegünstigt. Die Arbeitnehmersparzulage kann somit bis zu 123 Euro betragen.

Für zusammen veranlagte Ehepartner gilt eine gemeinsame Einkommensgrenze, die doppelt so hoch ist wie die von Alleinstehenden. Dasselbe trifft auf die zulagenbegünstigten Beträge zu. Wenn also beide Ehepartner einen Bausparvertrag mit einer Anlage in Produktivkapital kombinieren, kann ein Ehepaar bis zu 246 Euro jährlich vom Staat erhalten.

Zulagenbegünstigte VL Arbeitnehmersparzulage
Bausparen 470 Euro max. 43 Euro
Fondssparen 400 Euro max. 80 Euro
Gesamt 870 Euro max. 123 Euro
Für Ehepaare gilt jeweils der doppelte Betrag.

Zusatzgeschenk vom Staat: Die Wohnungsbauprämie

Wählen Sie einen Bausparvertrag als VL, hat das einen weiteren Vorteil: Wenn Sie neben den vermögenswirksamen Leistungen noch mindestens 512 Euro jährlich aus eigener Tasche in Ihren Bausparvertrag einzahlen, erhalten Sie vom Staat eine zusätzliche Prämie.

Die Wohnungsbauprämie, mit der der Staat Geldanlagen zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken fördert, beantragen Sie über Ihre Sparkasse. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie ein zu versteuerndes Einkommen von 35.000 Euro im Jahr für Alleinstehende und 70.000 Euro für Ehepaare nicht überschreiten. Ist diese Bedingung erfüllt, erhalten Sie 10 Prozent der Aufwendungen im Jahr als Jahresprämie.

Vermögenswirksame Leistungen bei der Naspa

Wer eine Immobilie bauen, kaufen oder sanieren möchte oder nach einer sicheren Geldanlage für die nächsten sieben Jahre sucht, kann mit einem Bausparvertrag der Naspa gut beraten sein. Im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen können Sie beim Bausparen vom Staat doppelt bezuschusst werden. Doch auch andere Anlageformen, zum Beispiel ein Fondssparplan, kommen infrage: In Ihrer Naspa-Filiale können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten der vermögenswirksamen Leistungen beraten lassen, um sich für die beste Anlage zu entscheiden.