Erstwähler – Das erste Mal an die Wahlurne

Erstwähler – Das erste Mal an die Wahlurne

Zu den vielen Rechten, die man mit Vollendung des 18. Lebensjahrs erwirbt, gehört auch das Wahlrecht. Ein Recht, das zu nutzen eigentlich ganz einfach erscheint: Das Kreuzchen beim persönlichen Favoriten machen und den Wahlzettel in die Urne stecken. Dennoch haben Erstwähler oft zahlreiche Fragen zum Thema Wahl.

Wer darf in Deutschland zur Wahl gehen?

In Deutschland wird alle vier Jahre der Deutsche Bundestag gewählt. An dieser Wahl darf jeder Bundesbürger teilnehmen, der mindestens 18 Jahre alt ist. Anders sieht das bei den Kommunalwahlen aus. Hier sind die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich. In Brandenburg, Baden-Württemberg und Thüringen wird beispielsweise ab 16 Jahren gewählt, in Hessen und Rheinland-Pfalz weiterhin ab 18 Jahren. Zudem dürfen auch EU-Bürger mit Wohnsitz in dem jeweiligen Bundesland an Kommunalwahlen teilnehmen. Außer in Bayern und Bremen finden diese alle 5 Jahre statt. An der Landtags- und Europawahl darf man ebenfalls ab 18 Jahren teilnehmen.

Wie wird abgestimmt?

Zu einer beliebigen Uhrzeit zwischen 8 und 18 Uhr gehen Sie zu dem Wahllokal, das Ihnen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mitgeteilt wurde. Dieses liegt meist in einer Schule, Kita oder einem anderen öffentlichen Gebäude.

Wahlen in Deutschland sind geheim. Für den Wähler heißt das, dass er in eine Kabine geht und dort seine Stimme unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgibt. Wer am Wahltag selbst verhindert ist, kann vor der Wahl bei seiner Stadt oder Kommune die Briefwahl beantragen. Die dafür erforderlichen Unterlagen werden einem dann entweder zugeschickt oder Sie holen sie direkt bei der entsprechenden Stelle ab. Dabei ist es sehr wichtig, alles rechtzeitig auszufüllen und zurückzuschicken, damit Ihr Wahlbrief nicht erst ankommt, wenn die Wahl bereits vollzogen ist.

Nicht vergessen: Im Wahllokal werden Wahlschein und Personalausweis bzw. Reisepass benötigt, damit Sie Ihre Wahlberechtigung nachweisen können.

Wofür macht man sein Kreuz?

Bei der Bundestagswahl werden auf dem Stimmzettel zwei Kreuze vergeben. Die Erststimme geht an einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. Aus den 299 Wahlkreisen in Deutschland kommt derjenige mit den meisten Stimmen mit einem Direktmandat in den Bundestag. Die Zweitstimme ist für die favorisierte Partei. Diese Stimme entscheidet, wie die 598 Sitze im Bundestag unter den Parteien verteilt werden. Über sie werden also die Mehrheitsverhältnisse bestimmt. Wenn eine Partei ein Drittel der Zweitstimmen hat, bekommt sie auch ein Drittel der Sitze. Ähnlich ist das Prozedere bei Landtagswahlen. Mehr Kreuze gibt es dagegen bei den Kommunalwahlen. Bei diesen können auf jedem Stimmzettel drei Kreuze gemacht werden.

Wen man wählt, steht jedem frei. Damit die Entscheidung leichter fällt, sollte man sich aber rechtzeitig vorher informieren. Dazu eignen sich Wahlveranstaltungen der Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und der Einzelbewerber. In der Regel haben die politischen Bewerber und Parteien auch eigene Websites, über die man sich über ihr politisches Programm informieren kann.

Wer steht zur Wahl?

Zur Bundestagswahl 2013 waren insgesamt 38 Parteien zugelassen. Darunter etablierte Parteien wie die CDU/CSU, die SPD, die Grünen, die Linke und die FDP. Da sie in Landtagen vertreten sind, gehören auch die Piraten, die NPD und die Freien Wähler dazu. Den Rest machen sogenannte Splitterparteien aus, beispielsweise die Tierschutzpartei oder die Grauen Panther, die nur äußerst geringen oder gar keinen parlamentarischen Einfluss haben. Am Ende entscheidet bei Parteien immer die Fünf-Prozent-Hürde: Das heißt, mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen muss eine Partei für sich gewinnen, um den Einzug in den Bundestag zu schaffen.

Zur Wahl stellen kann sich in Deutschland jeder, der über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Parteien können für jeden Wahlkreis, Wahlberechtigte für einen Wahlkreis einen Bewerber vorschlagen.

Was passiert nach der Wahl?

Wenn um 18 Uhr die Wahllokale schließen, ist für die Wahlhelfer noch längst nicht Feierabend. Denn dann müssen sie die Stimmen auszählen. Erreicht keine der Parteien eine absolute Mehrheit von mehr als 50 Prozent, gibt es zwei Optionen für eine Regierungsbildung:

  • eine Minderheitenregierung
  • eine Koalition aus zwei oder mehr Parteien, die gemeinsam eine Mehrheit bilden

Bei Wahlen zum Oberbürgermeister kann es zu einer Stichwahl kommen, wenn keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht hat. In der Stichwahl treten dann die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gegeneinander an.