Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand von Immobilien. Er hilft Mietern und Käufern dabei, die zu erwartenden Energiekosten von Gebäuden sowie den Modernisierungsbedarf einzuschätzen. Wie der Energiepass aussieht, wie er verwendet wird und auf welchen Grundsätzen er beruht, ist in Deutschland in der Energiesparverordnung (EnEV) geregelt. Sie legt fest, dass Eigentümer bundesweit – also auch in Hessen – einen Energiepass für ihre Immobilien besitzen und vorlegen müssen, wenn sie Häuser oder Wohnungen verkaufen oder vermieten möchten.
Energieausweis: Rechtliche Grundlagen
Eine Energieausweispflicht besteht seit dem Jahr 2009. Denkmalgeschützte Gebäude sowie Immobilien, bei denen die Nutzfläche weniger als 50 Quadratmeter beträgt, sind von dieser Pflicht ausgenommen. Seit 2014 sind Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden außerdem dazu verpflichtet, Miet- oder Kaufinteressenten einen Energieausweis (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis) bei der Wohnungsbesichtigung vorzulegen. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung können Eigentümer mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro bestraft werden.
Die wichtigsten Kennzahlen müssen Eigentümer bereits in der Immobilienanzeige nennen, damit Interessenten über die Energieeffizienz eines Gebäudes bereits vor der Besichtigung im Bilde sind. Um die Energieeffizienz einer Immobilie im Vergleich zu anderen Gebäuden bewerten zu können, ist der Energieverbrauch bzw. der Energiebedarf in Energieeffizienzklassen von A+ bis H sowie eine Farbskala von Grün (geringer Verbrauch) bis Rot (hoher Verbrauch) eingeteilt. Bei der Berechnung wird stets das gesamte Gebäude berücksichtigt. Einen Energieausweis nur für Eigentumswohnungen oder einzelne Etagen gibt es nicht.
Worin unterscheiden sich Verbrauchs- und Bedarfsausweis?
Eigentümer in Hessen, die einen Energiepass beantragen möchten, sollten sich vorab darüber informieren, welche Art von Energieausweis sie für ihre Immobilie benötigen. Denn abhängig vom Immobilientyp, der Beschaffenheit und dem Alter des Gebäudes benötigen sie entweder einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis. Sie unterscheiden sich insbesondere in der Berechnungsgrundlage:
- Verbrauchsausweis: Der Energieverbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Nutzer einer Immobilie in den vergangenen drei Abrechnungsjahren. Auch zurückliegende extreme Witterungsbedingungen fließen in die Berechnung mit ein. Das kann zum Beispiel ein ungewöhnlich langer und kalter Winter sein. Da sich die Energiewerte einer Immobilie nach dem individuellen Verbrauch ihrer Nutzer richten, sollten Sie die Daten auf dem Energieverbrauchsausweis stets mit Vorsicht genießen. So fällt der Energieverbrauch von Gebäuden, die mehrere Monate oder sogar Jahre leer standen, deutlich niedriger aus als bei Immobilien, die durchgängig genutzt werden. Auch die Personenanzahl sowie das individuelle Heizverhalten von Mietern wirken sich auf den Verbrauchswert aus.
- Bedarfsausweis: Der Bedarfsausweis gibt Auskunft über den zu erwartenden Energieverbrauch in einer Immobilie. Zur Ermittlung der energetischen Kennzahlen werden die relevanten Gebäudedaten und -merkmale herangezogen. Darunter fallen zum Beispiel das Baujahr, die Wohnfläche, die Gebäudedämmung, der Zustand von Fenstern, Wänden und Heizanlagen. Die Berechnung des Energiebedarfs wird von einem Fachmann vorgenommen und kostet mehr als die vergleichsweise einfache Ermittlung des Energieverbrauchs. Da sie nicht verbrauchsabhängig sind und das Heizverhalten ehemaliger Nutzer außer Acht lassen, liefern die Werte oftmals ein genaueres Bild vom Energiebedarf und vom voraussichtlichen Energieverbrauch.
Welchen Energiepass benötigen Eigentümer in Hessen?
Welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie in Wiesbaden, Frankfurt und der Region benötigen, hängt vom Gebäudetyp und vom Alter der Immobilie ab.
- Wohngebäude: Für Wohngebäude, die vor 1977 in Auftrag gegeben wurden und die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht einhalten, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für alle anderen Bestandsgebäude, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, reicht der Verbrauchsausweis aus, um der Energieausweispflicht nachzukommen. In Fällen, in denen ein Bauauftrag vor 1977 erteilt und die Wärmeschutzverordnung eingehalten wurde, genügt ebenfalls der Verbrauchsausweis. Alle Neubauten erhalten grundsätzlich einen Bedarfsausweis. In der Regel erstellt ihn der Architekt während der Planungsphase des neuen Wohngebäudes.
- Nichtwohngebäude: Zu den Nichtwohngebäuden zählen Immobilien, die einen gewerblichen Zweck haben, zum Beispiel Bürogebäude, Werkstätten oder Einkaufszentren. Eigentümer von Nichtwohngebäuden können entscheiden, ob sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis für das Objekt ausstellen lassen. Während beim Energieausweis für Wohngebäude lediglich die baulichen Voraussetzungen sowie die Heizungsanlage berücksichtigt werden, fließt beim Energieausweis für Nichtwohngebäude zusätzlich der Stromverbrauch in die Berechnung ein.
… der Energieverbrauch privater Haushalte zwischen 1996 und 2015 um 20,8 % zurückgegangen ist, während die Wohnfläche um 24 % stieg?“
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), 2017)
Wo können Eigentümer einen Energieausweis in Hessen beantragen?
Sofern der Energiepass nicht bereits beim Bau erstellt wurde, müssen Eigentümer in Hessen den Energieverbrauch bzw. -bedarf im Nachhinein von einem Energieberater bestimmen lassen. Dieser stellt anschließend den Energieausweis aus. Alle Personen, die eine Grundausbildung als Architekt, Ingenieur, Handwerksmeister oder Techniker absolviert haben, können sich zum Energieberater weiterbilden lassen. Die Weiterbildung dauert in der Regel einige Monate. Nach erfolgreicher Prüfung dürfen sie sich als Energieexperten in Hessen betätigen und Energieausweise für Immobilien in Wiesbaden, Frankfurt und Umgebung ausstellen.
Wer als Eigentümer oder Bauherr auf der Suche nach einem Energieexperten ist, sich beraten lassen und einen Energieausweis in Hessen beantragen möchte, recherchiert am besten über die Expertensuche des Portals der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) einen Fachmann in seiner Nähe.
Darüber hinaus finden Sie im Internet zahlreiche Experten, die Ihre Immobilie energetisch bewerten und einen Energieausweis ausstellen. Doch Vorsicht: Unter den Anbietern gibt es schwarze Schafe, die ihre Dienste entweder überteuert oder zu günstig anbieten. Insbesondere bei Angeboten, die zu günstig sind, sollten Sie misstrauisch sein, da die ausgestellten Energieausweise häufig nicht alle gesetzlichen Pflichtdaten aufweisen.
Wie hoch sind die Kosten für einen Energiepass in Hessen?
Ein Verbrauchsausweis für ein Ein- oder Zweifamilienhaus kostet je nach Anbieter und Immobilie zwischen 50 und 150 Euro. Für ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten fallen Gebühren von bis zu 300 Euro für einen Verbrauchsausweis an. Wenn Sie für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus einen Bedarfsausweis ausstellen lassen, müssen Sie Kosten von bis zu 800 Euro einkalkulieren. Für Mehrfamilienhäuser fallen die Kosten abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten unter Umständen deutlich höher aus.