Jedes Jahr passieren zahlreiche Unfälle in Deutschland – unter anderem im Straßenverkehr, auf Sportplätzen, am Arbeitsplatz und nicht zuletzt im Haushalt. Manche Unfälle gehen glimpflich aus, andere führen hingegen zu schweren, mitunter dauerhaften Verletzungen. Damit Sie sich zumindest gegen die finanziellen Folgen absichern können, gibt es die gesetzliche und die private Unfallversicherung. So gut wie alle Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert und erhalten bei Bedarf folgende Leistungen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Heilbehandlung
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Geldleistungen, z. B. Verletztengeld
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. Mobilitätshilfen
- Ergänzende Leistungen wie Wohnungshilfe
In Deutschland wird die gesetzliche Unfallversicherung durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Die Beitragssumme wird im Zuge eines Umlageverfahrens erhoben; das Unfallrisiko am jeweiligen Arbeitsplatz beeinflusst die Höhe maßgeblich. Zudem ist die Höhe der Beiträge – wie bei allen Sozialversicherungen – abhängig von den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer. Im Folgenden erhalten Sie eine Zusammenfassung der Unterschiede zwischen der gesetzlichen und einer privaten Unfallversicherung, die Sie kennen sollten.
Gesetzliche und private Unfallversicherung: Worin besteht der Unterschied?
Vielleicht fragen Sie sich: Braucht man eine private Unfallversicherung, wenn man doch bereits gesetzlich unfallversichert ist? Grundsätzlich erbringen sowohl die private als auch die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen nach demselben Grundprinzip – doch die Unfallversicherung auf gesetzlicher Basis greift ausschließlich bei diesen Versicherungsfällen:
- Arbeitsunfall
- Wegeunfall
- Berufskrankheit wie Burnout
Verunglücken Sie also beim Sport, auf dem Weg zum Einkaufen oder im Haushalt, sind Sie nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt und haben keinen Anspruch auf Leistungen.
Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie hingegen auch in der Freizeit voll abgesichert – sie gilt überall und rund um die Uhr: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Sie deckt alle Bereiche ab, für welche die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig ist. Hinzu kommt, dass der Leistungskatalog der privaten Versicherungen umfangreicher ist. Die finanzielle Absicherung im Falle einer Invalidität bildet die Kernleistung der privaten Unfallversicherung, egal, um welchen Anbieter es sich handelt. Dieser Grundversicherungsschutz lässt sich mit einer ganzen Reihe an Zusatzleistungen erweitern, die Sie zum Teil selbst auswählen. Mögliche Zusatzleistungen sind beispielsweise:
- Übergangsleistungen
- Leistungen im Todesfall
- Kosmetische Operationen
- Bergungskosten
Es lohnt sich, verschiedene Anbieter und deren Unfallversicherungen zu vergleichen, da das Leistungsspektrum variiert.
Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?
Eine private Unfallversicherung ist mehr als sinnvoll. Denn statistisch gesehen passieren die meisten Unfälle nicht während der Arbeitszeit, sondern bei Freizeitaktivitäten und im Haushalt. Jährlich erleiden rund 3,15 Millionen Menschen im Haushalt einen Unfall, 3,89 Millionen in ihrer Freizeit. Zum Vergleich: Nur 0,99 Millionen Vorfälle sind Arbeitsunfälle mit Verletzungen (Stand 2015). Diese Werte verdeutlichen, dass gerade für zu Hause und für die Freizeit eine Unfallversicherung notwendig ist. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt solche Fälle nämlich nicht ab.
Was kostet eine private Unfallversicherung?
Das Angebot an Unfallversicherungen ist groß – und die Preisunterschiede der Anbieter zum Teil immens. Denken Sie daran, dass teurer nicht unbedingt besser bedeutet. Für einen Büroangestellten um die 30 ist eine gute Police bereits für etwa 125 Euro im Jahr zu haben. Egal, ob Sie sich erst nach einer privaten Unfallversicherung umsehen oder ob Sie bereits eine haben – ein Vergleich lohnt sich stets. Mit einem gut überlegten Anbieterwechsel ist es möglich, Geld zu sparen und gleichzeitig im Ernstfall bessere Leistungen zu erhalten. Wollen Sie Ihre Unfallversicherung kündigen, ist normalerweise eine Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres einzuhalten.