Der Hund hat den Postboten gebissen, die Katze die Tapete zerkratzt und das Zwergkaninchen die Fußbodenleisten in Ihrer Mietwohnung angeknabbert – wenn Ihr Haustier etwas anstellt, sind Sie dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Pferden wird dies schnell teuer. Sie haften nämlich nicht nur mit Ihrem aktuellen Vermögen, sondern auch mit Ihrem zukünftigen. Verletzt Ihr Hund oder Ihr Pferd einen Menschen so schwer, dass er zeit seines Lebens gesundheitlich beeinträchtigt ist, kann der Schaden in die Millionen gehen. Dagegen wirkt der jährliche Beitrag zu einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gering. Er schützt Sie jedoch vor hohen Forderungen.
Katze, Kaninchen und Co.: Die Haftpflichtversicherung reicht
Für kleinere Tiere wie Katzen, Nagetiere oder Ziervögel benötigen Sie keine spezielle Versicherung. Verursacht Ihr kleiner Liebling einen Schaden oder verletzt einen Menschen, kommt dafür Ihre private Haftpflichtversicherung auf. Laut Stiftung Warentest sollte die Schadenssumme mindestens fünf Millionen Euro betragen. Wohnen Sie zur Miete, achten Sie darauf, dass Ihre Police auch für Mietsachschäden aufkommt. Knabbern Ihre Kaninchen beim Freigang in der Wohnung am Türrahmen und beschädigen ihn erheblich, zahlt die Versicherung ansonsten nicht.
Damit der Hundebiss nicht teuer wird
Anders ist die Situation bei einem Hund. Egal, ob Chihuahua oder Deutsche Dogge – sie alle benötigen eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung. Diese kommt für den Schadensersatz in folgenden Fällen auf:
- Personenschäden: Ihr Hund beißt beim Spazierengehen einen Jogger oder bringt einen Fahrradfahrer zu Fall.
- Sachschäden: Der Hund wirft eine teure Vase eines Bekannten um oder zerbeißt die Schuhe Ihrer Gäste.
- Vermögensschäden: Aus dem Personen- oder Sachschaden kann zum Beispiel ein Verdienstausfall des Joggers oder Radfahrers entstehen.
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung empfiehlt sich für jeden Hundehalter. Auch wenn Ihr Vierbeiner brav und gut erzogen ist, ist er immer noch ein Tier und damit unberechenbar. In folgenden Bundesländern ist die Hundeversicherung sogar Pflicht:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
In anderen Bundesländern, u. a. auch Hessen und Rheinland-Pfalz, ist die Versicherung nur für sogenannte Listenhunde vorgeschrieben. Dazu gehören Rassen, die umgangssprachlich als Kampfhunde gelten, zum Beispiel American Staffordshire Terrier oder American Pit Bull Terrier.
Schutz vor hohen Forderungen: Pferdehaftpflichtversicherung
Das Glück der Erde liegt bekanntlich auf dem Rücken der Pferde. Trotzdem sollten Sie vorsorgen, damit Sie keinen hohen Schadensersatz aus eigener Tasche zahlen müssen, wenn Ihr Pferd einen Dritten schädigt. Tritt es gegen ein Auto oder beschädigt einen Weidezaun, können Sie den Schaden vielleicht noch aus eigener Tasche zahlen. Beißt es jedoch einen Passanten oder wirft Ihre Reitbeteiligung beim Ausreiten ab, kann es teuer werden. Es kann zu Personenschäden in Millionenhöhe kommen, wenn die Verletzung so schwer ist, dass die Person für den Rest ihres Lebens arbeitsunfähig ist. Achten Sie darauf, dass die Versicherung zu Ihren Bedürfnissen passt. Wenn ab und zu jemand anderes als Sie selbst Ihr Pferd reitet, sollte dieser Fall unbedingt mitversichert sein. Wenn Sie Ihr Pferd in einem Mietstall unterstellen, achten Sie darauf, dass die Versicherung auch Mietsachschäden abdeckt.