Arbeitnehmersparzulage beantragen

Arbeitnehmersparzulage beantragen

Schon als Kind hat Maria, 22 Jahre, aus Frankfurt ihr Taschengeld lieber gespart, als es sofort auszugeben. Nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung als Finanzassistentin möchte sie in ihrer ersten festen Anstellung alle Möglichkeiten nutzen, um sich ein finanzielles Polster aufzubauen. Als Maria ihren Job antritt, kann sie sich doppelt freuen: Zum einen unterstützt ihr neuer Arbeitgeber sie mit vermögenswirksamen Leistungen beim Vermögensaufbau. Zum anderen gibt es vom Staat zusätzlich Geld – in Form der Arbeitnehmersparzulage.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Mit der Arbeitnehmersparzulage auf die vermögenswirksamen Leistungen fördert der Staat Arbeitnehmer und Beamte mit geringem Einkommen. Gerade Berufseinsteiger wie Maria haben dadurch die Chance, schon frühzeitig finanzielle Rücklagen zu bilden.

Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber im Rahmen von Tarifbestimmungen oder Arbeitsverträgen freiwillig gezahlt; es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Bis zu 40 Euro pro Monat erhalten Arbeitnehmer und Beamte auf diesem Wege zusätzlich zum Sparen. Wer über ein niedriges Einkommen verfügt, hat zudem einen gesetzlichen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Beantragen lässt sie sich innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen.

Wer kann die Arbeitnehmersparzulage beantragen?

Einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer und Beamten, die vermögenswirksame Leistungen erhalten und deren Verdienst unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Die Höhe der Einkommensgrenze hängt zum einen davon ab, ob der Arbeitnehmer verheiratet oder ledig ist. Zum anderen spielt eine Rolle, in welcher Sparform die vermögenswirksamen Leistungen angelegt sind.

Jeder Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen. Beim Bausparen gilt für Singles eine Einkommensgrenze von 40.000 Euro brutto im Jahr. Für Verheiratete ist die Summe doppelt so hoch, die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro.

Maria dachte zunächst, dass ihr Bruttogehalt zu hoch wäre, um die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Allerdings ist hier mit brutto das zu versteuernde Einkommen gemeint, das heißt von ihrem Gehalt werden noch Werbungskosten, Betriebs- und Sonderausgaben sowie andere Freibeträge abgezogen. Dadurch ist das zu versteuernde Einkommen deutlich niedriger als das Bruttogehalt.

Hinweis: Auch Kinder senken die Höhe der zu zahlenden Steuern. Vom zu versteuernden Einkommen lassen sich Kinderfreibeträge von 3.642 Euro pro Kind im Jahr bei Alleinstehenden und 7.248 Euro bei Verheirateten abziehen. Dadurch profitieren Arbeitnehmer mit vielen Kindern von der Arbeitnehmersparzulage, selbst wenn sie ein relativ hohes Nettoeinkommen haben.

Für welche Anlageformen können Sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen?

Grundsätzlich wird die Arbeitnehmersparzulage nur zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen gezahlt. Darum ist die Sparzulage auch an bestimmte Anlageformen gebunden, die einem wohnwirtschaftlichen Zweck oder einer Investition in Aktienfonds dienen. Diese vier fördert der Staat:

  • Betriebliche Sparformen
  • Bausparverträge
  • Darlehenstilgung selbstgenutzter Immobilien
  • Offene Investmentfonds
Wussten Sie, dass …
… in Deutschland am meisten für die Altersvorsorge gespart wird? Mit 57,8 Prozent ist es in Deutschland das wichtigste Sparmotiv. Dahinter folgt mit 53,9 Prozent die Anschaffung von Konsumgütern.
(Quelle: Verband der Privaten Bausparkassen, 2017)

Beantragung der Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt

Die „Zentralstelle Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie“ (ZANS) kontrolliert die Vergabe und Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage. Den Antrag stellt Maria allerdings beim für sie zuständigen Finanzamt. Dieses steht ihr auch bei etwaigen Rückfragen zur Auszahlung zur Verfügung. Das Finanzamt zahlt die Arbeitnehmersparzulage nach Ablauf einer Sperrfrist aus.

Den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage reicht Maria zusammen mit ihrer Steuererklärung ein. Dafür muss sie lediglich ein Häkchen bei „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ setzen und das Formular „Bescheinigung zu VL“ der Einkommenssteuererklärung beilegen. Diese Anlage erhält Maria nach Ablauf des Kalenderjahres automatisch von ihrem Anlageinstitut.

Da die Arbeitnehmersparzulage nicht zu den Einkünften gemäß Einkommenssteuergesetz gezählt wird, braucht Maria diese auch nicht zu versteuern. Anders sieht es bei den vermögenswirksamen Leistungen aus. Diese sind als zusätzliches Einkommen zu versteuern.

Wie hoch fällt die Arbeitnehmersparzulage aus?

Maria hat erfolgreich einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage gestellt. Als Single erhält sie den maximalen Betrag von 123 Euro pro Jahr, da sie ihre vermögenswirksamen Leistungen für Aktien und einen Bausparvertrag nutzt. Würde Maria die VL nur für einen Bausparvertrag nutzen, dann erhielte sie maximal 43 Euro. Nur für Aktienfonds wären es 80 Euro.

Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebende erhalten das Doppelte, nämlich maximal 246 Euro pro Jahr. Für VL-Bausparen gibt es bis zu 86 Euro pro Jahr, für Aktien bis zu 160 Euro jährlich.

Hinweis: Die Arbeitnehmersparzulage können Sie für Aktien und für Bausparverträge gleichzeitig erhalten, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Arbeitnehmersparzulage nachträglich beantragen

Maria hat die Anlage VL von ihrem Anlageinstitut zu spät erhalten: Ihre Steuerklärung hat sie bereits fristgerecht beim Finanzamt eingereicht. Jetzt fragt sie sich, ob sie die Arbeitnehmersparzulage noch nachträglich für das Jahr beantragen kann. Die gute Nachricht: Seit 2007 ist es möglich, die Arbeitnehmersparzulage bis zu 4 Jahre nach dem Jahr, in dem die Anlage VL ausgestellt wurde, zu beantragen.

Fazit: Antrag auf Arbeitnehmersparzulage nicht scheuen

Für die Arbeitnehmersparzulage gilt das Gleiche wie für die vermögenswirksamen Leistungen: Nur wenige Bundesbürger nutzen die Chance, damit ein Vermögen aufzubauen. Viele tun es deswegen nicht, weil sie ihr Gehalt schlicht für zu hoch halten. Prüfen Sie daher genau, ob Sie nach Abzug aller Freibeträge nicht doch unter der Einkommensgrenze für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage liegen. Es schadet auf keinen Fall, einen Antrag zu stellen und ihn vom Finanzamt prüfen zu lassen.