Studienabbruch und BAföG – das gilt es zu beachten

Studienabbruch und BAföG - das gilt es zu beachten

Laut § 7 Abs. 3 BAföG liegt ein Studienabbruch dann vor, wenn der Auszubildende (hier: Student) den „Besuch von Ausbildungsstätten (in diesem Fall: Uni/FH) einer Ausbildungsstättenart (in diesem Fall: Studium) einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt.“ Trifft dies auf Sie zu, sollten Sie sich umgehend beim BAföG-Amt melden und Ihren Entschluss mitteilen. Geht diese Mitteilung erst später beim Amt ein, müssen Sie alle Förderbeträge zurückzahlen, die Sie danach noch erhalten haben. Ihr Anspruch auf BAföG entfällt nach dem Studienabbruch nämlich.

 
 

Bis wann muss ich das BAföG-Amt spätestens informieren?

Informieren Sie das BAföG-Amt so schnell wie möglich. Denn die Mitarbeiter prüfen im Zweifelsfall, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Ihr Entschluss zum Studienabbruch schon früher feststand und Sie eventuell unberechtigterweise BAföG erhalten haben. Anhaltspunkte sind unter anderem ein Fernbleiben von Seminaren und Vorlesungen, ein bereits unterschriebener Ausbildungsvertrag oder eine Exmatrikulation. Bei einem Fachrichtungswechsel sollten Sie dem Amt Ihren Entschluss möglichst am Ende des Semesters mitteilen und weiterhin ihre Kurse besuchen. Ansonsten wird die BAföG-Zahlung im Folgemonat gestoppt und erst mit Semesterbeginn des neuen Studiengangs fortgesetzt.

Wann wird die BAföG-Zahlung eingestellt?

Wenn Sie dem BAföG-Amt Ihren Entschluss zum Abbruch oder Fachrichtungswechsel mitgeteilt haben, wird die Zahlung im folgenden Monat eingestellt. Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie die Fachrichtung aus wichtigen Gründen wechseln. Zu diesen wichtigen Gründen zählen:

  • Mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung für die Berufsausbildung oder -ausübung
  • Bei weltanschaulich gebundenen Berufen: Wandel der Weltanschauung oder Konfession
  • Schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel
  • Unter bestimmten engen Voraussetzungen bei einem sogenannten Parkstudium

Was ist bei einem Ausfall wegen Schwangerschaft oder langfristiger Erkrankung zu beachten?

Sollten Sie Ihr Studium aufgrund einer Schwangerschaft oder schwerwiegenden Erkrankung länger pausieren, wird Ihnen Ihr BAföG bis zum Ende des dritten Monats nach Beginn der Hinderung weiter ausgezahlt. Den Hinderungsgrund sollten Sie dem BAföG-Amt anhand entsprechender Belege nachweisen. Sollte der Ausfall mehr als drei Monate dauern, können Sie sich beurlauben lassen und Ihr Studium damit zeitweilig unterbrechen. Während des Urlaubssemesters haben Sie zwar keinen Anspruch auf BAföG, Sie brauchen aber auch nicht das BAföG zurückzahlen, das Sie in den ersten drei Monaten nach Ihrem Ausfall erhalten haben.

Wussten Sie, dass …
… im Jahr 2015 mehr als 400.000 Studenten den maximalen Förderbetrag erhielten? Insgesamt erhielten 870.000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.“
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2016)

Was passiert bei einem Studienabbruch mit meinem BAföG-Darlehen oder Studienkredit?

Bei einer vorzeitigen Exmatrikulation müssen Sie nicht die volle BAföG-Summe zurückzahlen. Genau wie bei einem abgeschlossenen Studium zahlen Sie nur den Darlehensanteil zurück. Fällig wird dieser Betrag spätestens 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Damit Sie den Termin nicht vergessen, erhalten Sie circa ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlung ein Erinnerungsschreiben des Bundesverwaltungsamts.

Bei einem Studienkredit kann die Rückzahlung schon früher beginnen; bei der Sparkasse zwischen einem und zwei Jahren nach Zahlung der letzten Kreditrate. In den meisten Fällen können Sie die Höhe der Raten flexibel festlegen; für die Rückzahlung haben Sie bis zu 10 Jahre Zeit. Beim Studienkredit der KfW haben Sie sogar die Möglichkeit, Ihren Kredit über einen Zeitraum von maximal 25 Jahren zurückzuzahlen – die Ratenhöhe ist hierbei ebenfalls weitgehend flexibel wählbar. Die genauen Konditionen erfragen Sie am besten bei einem persönlichen Termin in Ihrer Sparkasse. Bleiben Sie bei der Rückzahlung zudem realistisch und wählen Sie eine Ratenhöhe, die Sie langfristig stemmen können. Alles verstanden? Super! Wir hoffen, dass Sie nun entspannter in die Zukunft blicken, egal, für welchen Studienverlauf Sie sich entscheiden.