Basisrente: Altersvorsorge für Selbstständige

Basisrente: Altersvorsorge für Selbstständige

Angestellte haben es leicht: Da sie in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, zahlen sie jeden Monat etwas für ihre Altersvorsorge. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist dies nicht der Fall. Sie müssen sich selbst um ihre Altersabsicherung kümmern und manchmal bleiben aufgrund hoher laufender Kosten die Rücklagen fürs Alter auf der Strecke. Mit der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, legen Selbstständige und Freiberufler ein Rentenpolster an.

Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler

Die Basisrente gibt es seit 2005. Sie wurde von dem Ökonomen Bert Rürup entwickelt, weshalb sie häufig auch als Rürup-Rente bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um eine private Altersvorsorge, in die Sie während Ihres Erwerbslebens einzahlen und aus der Sie nach Renteneintritt für den Rest Ihres Lebens eine monatliche Rente erhalten. Der Staat fördert die Basisrente mit Steuervorteilen.

Die Basisrente ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler gedacht, die keinen Anspruch auf eine gesetzliche, betriebliche oder Riester-Rente haben oder sich nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern möchten. Darüber hinaus steht die Basisrente auch Personen offen, die in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen oder Angestellte sind. Als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung eignet sie sich aufgrund der Steuervorteile vor allem für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen.

Steuervorteil statt Zulage

Anders als für die Riester-Rente erhalten Sie für die Basisrente keine staatlichen Zulagen, sondern Steuervorteile. Sie setzen die Einzahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung ab, allerdings nur zu einem bestimmten Prozentsatz. Der Prozentsatz betrug 2017 rund 84 Prozent. Er erhöht sich jedes Jahr um 2 Prozent und wird ab 2015 bei 100 Prozent liegen. Sie können die Rentenbeiträge dann bis zum Höchstbetrag komplett absetzen.

Der Höchstbetrag orientiert sich an dem der knappschaftlichen Rentenversicherung. 2017 betrug er für Alleinstehende 23.362 Euro und für gemeinsam veranlagte Ehe- oder Lebenspartner 46.724 Euro. Er bezieht sich jedoch immer auf alle Aufwendungen zur Altersvorsorge. Zahlen Sie außer in die Basisrente auch in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk ein, addieren sich die Beiträge.

Mit der Basisrente sparen Sie während des Berufslebens Steuern. Die Rentenzahlungen aus dem Vertrag werden jedoch besteuert. Wer aktuell in Rente geht, versteuert nur den Teil seiner Renteneinnahmen, der den Rentenfreibetrag überschreitet, und dies auch nur dann, wenn der restliche Betrag höher als der steuerliche Grundfreibetrag ist. Bis 2040 sinkt der Rentenfreibetrag. Gehen Sie nach 2040 in Rente, versteuern Sie Ihre Renteneinnahmen zu 100 Prozent.

Die Familie zusätzlich absichern

Es gibt verschieden Formen der Basisrente. Meistens handelt es sich um eine private Rentenversicherung wie die Basisrente der Naspa. Außerdem sind fondsgebundene Rentenversicherungen und Fondssparpläne erhältlich. Die klassische Rentenversicherung hat den Vorteil, dass Sie bereits bei Vertragsabschluss wissen, wie hoch Ihre monatliche Rente bei Renteneintritt sein wird. Es gibt einen Garantiezins, mit dem Ihre Einzahlungen jährlich verzinst werden. Oft erzielen die Versicherer zusätzliche Überschüsse, an denen Sie beteiligt werden. Ihre Rente fällt dadurch letztlich höher aus. Eine solche Garantie haben die anderen beiden Formen der Basisrente oft nicht.

Die Basisrente lässt sich mit Zusatzversicherungen kombinieren, deren Beiträge ebenfalls steuerlich gefördert werden. Dazu gehört zum Beispiel eine Hinterbliebenenabsicherung. Eine Basisrente lässt sich normalerweise nicht vererben. Stirbt der Versicherte vorzeitig, erhalten die Hinterbliebenen keine Zahlungen aus dem Vertrag. Mit der Hinterbliebenenabsicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie im Fall der Fälle eine Hinterbliebenenrente erhält.

So flexibel wie möglich

Als Selbstständiger können Sie die Höhe Ihres Einkommens oft nicht exakt vorhersagen. Die Basisrente berücksichtigt diesen Umstand. Sie entscheiden, ob Sie monatlich einzahlen oder eine Einmalzahlung leisten. Können Sie aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Insolvenz zeitweise nicht in den Vertrag einzahlen, ist eine Kündigung der Basisrente nicht erforderlich. Sie können den Vertrag freistellen, bis Sie sich die Beiträge wieder leisten können.

Wussten Sie, dass …
… es 2016 ca. 2,1 Millionen Basisrenten-Verträge gab? Zum Vergleich: Im selben Jahr bestanden etwa 10,7 Millionen Riester-Verträge.“
(Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), 2017)