Bildungsurlaub – fünf bezahlte Tage fürs Lernen

Bildungsurlaub - fünf bezahlte Tage fürs Lernen

Beruflich auf dem neuesten Stand bleiben, neue Wissensgebiete erschließen oder einen Sprachkurs besuchen, für den man normalerweise keine Zeit hat – ein Bildungsurlaub macht dies möglich. Ein beruflicher Bezug ist dazu nicht unbedingt erforderlich. Genauso gut kann ein Bildungsurlaub auch der persönlichen Weiterentwicklung dienen. Allzu oft bleibt diese Weiterbildungsmöglichkeit, auf die Sie einen gesetzlichen Anspruch haben, jedoch ungenutzt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese wertvolle Chance wahrnehmen und welche Voraussetzungen Sie für eine Weiterbildung erfüllen sollten.

 

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Das Recht auf Bildungsurlaub – auch Bildungsfreistellung genannt – ist länderspezifisch geregelt. In nahezu allen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – besteht für Arbeitnehmer ein Anspruch auf bezahlte Freistellung von in der Regel fünf Tagen im Jahr. Das bedeutet, dass Sie sich zusätzlich zu Ihrem Urlaub und unter Fortzahlung Ihres Gehalts Zeit für eine Weiterbildung nehmen dürfen.

Lediglich ein paar Einschränkungen gibt es, die sich in den Details von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Zumeist hängt der Anspruch davon ab, wie lange Sie bereits bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt sind, welchen Mitarbeiterstatus Sie haben und wie groß der Betrieb ist. Das Hessische Bildungsurlaubgesetz sieht folgende Voraussetzungen vor.

  • Ein Anspruch ergibt sich erst nach sechsmonatiger Anstellung.
  • Auszubildende sind – ebenso erst nach sechs Monaten – nur zum Besuch einer Veranstaltung des Bereichs politische Bildung berechtigt.
  • Arbeitnehmerähnliche Personen – etwa freie Mitarbeiter – haben ebenfalls Recht auf Freistellung.

Etwas anders sieht es beispielsweise in Rheinland-Pfalz aus. Wenn Sie in Rheinland-Pfalz arbeiten, gilt eine weitere Einschränkung: Beschäftigt Ihr Arbeitgeber nicht mehr als fünf Personen, sind Sie aufgrund der kleinen Betriebsgröße nicht berechtigt, sich Bildungsurlaub zu nehmen.

Wie lange darf ich Bildungsurlaub nehmen?

In der Regel stehen Ihnen fünf Tage zu. Ob Sie diese am Stück nehmen müssen oder über das Jahr verteilen dürfen, ist ebenfalls länderspezifisch festgelegt. Bei einem Bildungsurlaub in Hessen können Sie an fünf aufeinanderfolgenden Tagen an einem Kurs teilnehmen. Oder Sie entscheiden sich für zwei- oder dreitägige Seminare, die allerdings innerhalb von acht Wochen stattfinden sollten. Mehrere eintägige Fortbildungen zu besuchen, ist hingegen nicht gestattet. Arbeiten Sie mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche, erhöht beziehungsweise verringert sich dementsprechend auch die maximale Dauer Ihres Bildungsurlaubs.

Welche Kurse darf man im Rahmen eines Bildungsurlaubs besuchen?

Ein Yogakurs zur Stressbewältigung, eine Sprachreise oder ein Fotografie-Workshop als Bildungsurlaub – das alles ist tatsächlich möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass das jeweilige Angebot auch anerkannt ist. Die Anerkennung regelt das jeweilige Bundesland. In der Regel verweisen die jeweiligen Bildungsanbieter darauf, ob ein Kurs im Zuge des Bildungsurlaubsgesetzes wahrgenommen werden kann. Mithilfe von Online-Datenbanken gestaltet sich die Suche nach einem förderbaren Angebot sehr einfach. Für einen Bildungsurlaub in Wiesbaden und anderen hessischen Städten zeigt Ihnen beispielsweise die Hessische Weiterbildungsdatenbank alle geeigneten Angebote an.

Politische Bildung, berufliche Weiterbildung, Ehrenamtsschulungen: Fällt Ihre Wunschfortbildung in einen dieser drei Bereiche, wird Ihnen in Hessen der Bildungsurlaub gewährt. Ob Rhetorikkurs, Auffrischung von Fachwissen, EDV-Schulungen oder Fortbildung im Personalmanagement – die Fülle an berufsbezogenen Angeboten ist groß. Wer sich beispielsweise in der Flüchtlingshilfe, in der Hospizarbeit oder im Sportverein engagiert, darf auch Kurse besuchen, die im Bereich Freiwilligenarbeit weiterbilden.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Wenn Sie ein passendes Angebot gefunden haben, dann beantragen Sie anschließend schriftlich Ihre Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber. Dabei gilt eine Frist von sechs Wochen vor Kursbeginn. Oftmals stellen Bildungsanbieter entsprechende Musterverträge zur Verfügung. In der Regel enthält der Antrag genaue Informationen über Weiterbildungsziele sowie einen Anerkennungsnachweis. In Hessen sollten dem Antrag folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Anmeldebestätigung des Kursanbieters
  • Nachweis der hessischen Anerkennungsbehörde
  • Angaben zu den Lerninhalten und dem Programm der Weiterbildung

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Ihren Bildungsurlaub – Kursentgelt, Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung – tragen Sie selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine staatliche Förderung – beispielsweise die Bildungsprämie.

Darf der Arbeitgeber die Weiterbildung ablehnen?

Wie bei einem normalen Urlaub darf Ihr Arbeitnehmer die Freistellung ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, etwa ein personeller Engpass. Dabei verfällt Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub nicht. Er muss für einen anderen Zeitraum gewährt werden. Das heißt, Sie können den Anspruch auch auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Lehnt der Arbeitgeber Ihre Freistellung ab, ist er dazu verpflichtet, Ihnen dies spätestens drei Wochen nach Ihrer Beantragung mitzuteilen.