Freiwilligenarbeit – sich und anderen Gutes tun

Freiwilligenarbeit - sich und anderen Gutes tun

Viele Menschen engagieren sich gerne freiwillig, die Motive dafür sind sehr vielfältig: Einige wollen die Herangehensweise an unterschiedliche Aufgaben erproben, andere haben den Wunsch, zu helfen, oder das Bedürfnis, Neues kennenzulernen. Was auch immer der Grund ist: Freiwilligenarbeit nützt nicht nur der Gesellschaft, sondern auch Ihrer persönlichen Entwicklung und Ihrem beruflichen Werdegang. Lesen Sie, welche Möglichkeiten des Engagements es gibt und welche Bedingungen damit verbunden sind.

Fürs Gemeinwohl und die persönliche Entwicklung

Nach der Schule wissen viele junge Menschen noch nicht, welche Richtung sie beruflich einschlagen wollen. Oder sie wollen die Wartezeit für einen Studienplatz überbrücken. Ein Aushilfsjob bringt natürlich Geld ein, doch möglicherweise möchte man mit seiner Tätigkeit auch etwas Sinnvolles tun. Auch wer sich bereits in einer Ausbildung, im Studium oder Berufsleben befindet, möchte zum Gemeinwohl beitragen. Freiwilliges Engagement – ob beim FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr), FKJ (Freiwilliges Kulturelles Jahr) oder beim Bundesfreiwilligendienst (BFD)- bietet die Möglichkeit, sich in einem Berufsfeld zu orientieren, den persönlichen Horizont zu erweitern oder seine Karrierechancen zu erhöhen.

Während der Freiwilligenarbeit gewinnen Sie erste Einblicke in die Berufswelt. Besonders beliebt sind einjährige Freiwilligendienste. Engagierte wachsen an ihren Aufgaben und der Austausch mit Menschen verschiedener Alters- und Bevölkerungsgruppen bringt wertvolle Erfahrungen. Mitunter erhöht dies auch die Chance auf einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Denn immer mehr Arbeitgeber wissen soziale Kompetenz zu schätzen.

Fürs Gemeinwohl und die persönliche Entwicklung

Wo kann ich mich engagieren? Ehrenamt und Bundesfreiwilligendienste

Alten Menschen eine Freude bereiten, sozial benachteiligten Kindern bei den Hausaufgaben helfen oder seltene Pflanzen schützen – viele gemeinnützige Einrichtungen freuen sich über ehrenamtliche Unterstützung.

Ob gelegentlich oder über einen längeren Zeitraum: Je nach Lebensphase und Auslastung im Alltag können Sie mehr oder weniger Zeit aufbringen. Vielen Menschen helfen Sie bereits mit einer kleinen Zeitspende. Der Bundesfreiwilligendienst sowie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) erlauben wiederum ein mehrmonatiges Engagement in Vollzeit.

In mehreren Städten der Länder Hessen sowie Rheinland-Pfalz gibt es Freiwilligenagenturen, die Sie bei der Suche unterstützen und über das FSJ Hessen oder den Bundesfreiwilligendienst informieren.

Was ist zu beachten?

Im Rahmen einer Freiwilligenarbeit erzielen Sie zwar kein Einkommen, doch wie bei einer normalen Berufstätigkeit sind rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Viele Ehrenamtliche sowie alle FSJler oder Bundesfreiwilligendienst-Leistende erhalten eine Aufwandsentschädigung. Damit kommen ihre Einsatzstellen für Kosten auf, die ihnen etwa für ihre Anfahrt oder bei der Zahlung von Eintrittsgeldern anfallen. Da diese Geldleistungen in der Regel nicht mit einem Gehalt gleichzusetzen sind, müssen sie bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden.

In einem Ehrenamt können Sie einen Unfall erleiden oder versehentlich einen Schaden verursachen. Die Länder Hessen ebenso wie Rheinland-Pfalz haben hierfür Verträge zur Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Inwiefern diese gesetzlichen Versicherungen greifen, hängt jedoch von Ihrer Einsatzstelle ab. Wenn Sie Freiwilligenarbeit leisten, haben Sie nicht automatisch Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Eine Ausnahme bilden FSJ und Bundesfreiwilligendienst. Auf Anfrage wird Ihnen jedoch sicher jede Einsatzstelle zum Dank zumindest eine Bescheinigung ausstellen.

Übersicht über Langzeitdienste

Die folgenden Freiwilligendienste dauern mehrere Monate und werden in der Regel ganztägig ausgeübt. Ob Bundesfreiwilligendienst in Frankfurt, FSJ in Limburg oder FÖJ in Mainz: In Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es viele Einsatzstellen.

  • Freiwilliges Soziales Jahr: Sie haben eine soziale Ader? Dann ist das FSJ möglicherweise das Richtige für Sie. Mögliche Einsatzbereiche sind die Flüchtlingshilfe, Jugendkulturzentren, Obdachloseneinrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen oder Kliniken.
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr: Wer sich für Naturschutz einsetzen will, findet im Rahmen des FÖJ viele Stellen in Hessen oder Rheinland-Pfalz. Dabei werden Sie beispielsweise in der ökologischen Landwirtschaft, Tierpflege, Forstwirtschaft oder Umweltpädagogik tätig.
  • Freiwilliges Kulturelles Jahr: Wer alle Facetten des Kulturbetriebs kennenlernen möchte, findet im FKJ Hessen oder und Rheinland-Pfalz passende Betätigungsfelder, unter anderem in Musikschulen, Jugendbibliotheken oder Museen.

Bundesweite Rahmenbedingungen für ein FSJ, FKJ und FÖJ

Diese Rahmenbedingungen gelten für die Langzeitdienste.

Voraussetzungen:

  • Alter: Vollendung der erweiterten Vollzeitschulpflicht (je nach Bundesland nach dem 9. oder 10. Schuljahr), aber vor Vollendung des 27. Lebensjahrs
  • Zeit: 6 bis 18 Monate, in Ausnahmefällen bis auf 24 Monate verlängerbar

Vergütung und andere Leistungen für ein FSJ, FKJ und FÖJ:

  • Taschengeld
  • Kostenfreie Unterkunft und Verpflegung
  • Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen
  • Beiträge zur Sozialversicherung
  • Pädagogische Begleitung und Seminare
  • Ausweis für Vergünstigungen (z. B. öffentlicher Personennahverkehr)
  • 24 Urlaubstage
  • Anrechnung als Wartezeit für Studienplatzbewerbung und gegebenenfalls als Vorpraktikum für bestimmte Studiengänge und Ausbildungswege

Bundesfreiwilligendienst – Engagement in jedem Alter

Während FSJ, FKJ und FÖJ in Hessen und anderen Bundesländern nur bis zum 27. Lebensjahr möglich sind, besteht beim Bundesfreiwilligendienst keine Altersbeschränkung. Wer bereits im Berufsleben steht und über 27 Jahre alt ist, kann einen Teilzeitdienst von mindestens 20 Stunden pro Woche leisten. Rahmenbedingungen wie Dauer, Einsatzgebiet, Taschengeld und Betreuung entsprechen dem der Jugendfreiwilligendienste.

Freiwilliges soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst lassen sich auf Rente anrechnen

Ihr Ehrenamt ist nicht umsonst: Die Zeit, die Sie damit verbringen, etwas Gutes zu tun, wird Ihnen bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Sie müssen keine eigenen Beiträge in die Rentenversicherung zahlen, Ihr Arbeitgeber tut dies alleine. Die vom Arbeitgeber eingezahlten Beiträge orientieren sich daran, wie hoch Ihr Taschengeld ist und welche Sachleistungen Sie erhalten, zum Beispiel, ob Ihnen eine Unterkunft gestellt wird. Durch diese Beiträge erhöhen Sie Ihre spätere Rente. Zudem zählt die Zeit, in der Sie einen Freiwilligendienst geleistet haben, zu den Mindestversicherungszeiten. Diese sind wichtig, wenn Sie später eine Rente beziehen möchten. Dafür müssen Sie für eine bestimmte Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.