Ehevertrag: Für den Fall der Fälle

Ehevertrag: Für den Fall der Fälle

Das Wort „Ehevertrag“ klingt ziemlich unromantisch. Wer möchte schon an das böse Ende denken, wenn man gerade auf Wolke sieben schwebt? Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich auch damit zu beschäftigen, was passiert, wenn der Bund des Lebens nicht ein Leben lang hält. Ein Ehevertrag regelt bestimmte Dinge schon im Vorfeld. Wenn bei der Scheidung die Emotionen hochkochen, ist es nämlich oft schwierig, sich zu einigen. Doch was steht in so einem Vertrag und welche Gründe sprechen dafür oder dagegen?

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der Regelungen für das Zusammenleben als Ehepaar und für den Scheidungsfall vorsieht. Besteht kein Ehevertrag, gelten bei der Scheidung die gesetzlichen Regelungen. Generell können Sie den Inhalt des Ehevertrags so gestalten, wie Sie möchten. Beide Seiten müssen allerdings damit einverstanden sein und niemand darf stark benachteiligt werden. Ansonsten kann ein Gericht den Ehevertrag für sittenwidrig und damit für ungültig erklären. Um das zu verhindern, sollten Sie sich vorher beraten lassen. Das kann zum Beispiel bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt, der sich mit dem Familienrecht auskennt, geschehen. Damit der Ehevertrag gültig ist, muss er schriftlich verfasst und von einem Notar beurkundet werden.

Kann ein Ehevertrag nachträglich geschlossen werden?

Die Tage und Wochen vor der Hochzeit sind stressig, denn es gibt viel vorzubereiten für den schönsten Tag im Leben. Eine passende Location finden, das Brautkleid kaufen, Einladungen schreiben – da bleibt oft keine Zeit, um sich um den Ehevertrag zu kümmern. Das ist jedoch kein Problem. Sie können den Ehevertrag jederzeit nach der Hochzeit abschließen – egal, ob seitdem zwei Wochen oder zwei Jahre vergangen sind.

Sie können den Vertrag nachträglich anpassen, wenn Sie das beide wünschen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn sich Ihre Lebensverhältnisse ändern. Vielleicht hatten Sie nie geplant, Kinder zu bekommen, sind nun aber doch Eltern geworden und wollen den Unterhalt für die Kinder und den Ehepartner neu regeln.

Die drei wichtigsten Bereiche im Ehevertrag

Sie können den Inhalt des Ehevertrags nach Ihren Wünschen gestalten. Es gibt drei wichtige Bereiche, in denen Ehepartner andere Regelungen als die gesetzlich vorgesehenen wünschen. Dies sind der Güterstand, der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt.

Güterstand

Hinter diesem sperrigen Begriff versteckt sich eine Regelung, wie mit den Gütern der beiden Ehepartner während der Ehe und im Scheidungsfall umgegangen wird. Zu den Gütern zählen unter anderem der Besitz und das Vermögen der Eheleute. Ohne einen Ehevertrag leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung werden die Güter, die Sie während der Ehe erworben haben, etwa Ihr Vermögen, zu gleichen Teilen auf die beiden Partner aufgeteilt. Dies nennt man Zugewinnausgleich. Güter, die Sie in die Ehe mitgebracht haben, zählen nicht dazu.

Wenn Sie in Ihrer Ehe keine Zugewinngemeinschaft wünschen, haben Sie mehrere Möglichkeiten, um den Güterstand anders zu regeln:

  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Wenn Ihnen das Modell der Zugewinngemeinschaft prinzipiell zusagt, können Sie diese anpassen. Sie können zum Beispiel bestimmte Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich ausschließen, etwa wenn Sie ein eigenes Unternehmen haben und das Betriebsvermögen bei einer Scheidung nicht miteinbezogen werden soll.
  • Gütertrennung: Bei einem Ehevertrag mit Gütertrennung gibt es keinen Zugewinnausgleich. Die Ehepartner bleiben Eigentümer ihrer eigenen Güter, es findet kein Ausgleich bei einer Scheidung statt. Für Gegenstände, die sie zusammen besitzen, zum Beispiel das gemeinsame Haus oder das Familienauto, gilt das natürlich nicht. Diese werden bei der Scheidung aufgeteilt.
  • Gütergemeinschaft: Bei der Gütergemeinschaft werden die Güter, die die Eheleute mit in die Ehe bringen oder währenddessen erwerben, zum gemeinschaftlichem Gesamtgut. Nach einer Scheidung wird das Gesamtgut aufgeteilt. Im Ehevertrag kann vereinbart werden, dass bestimmte Güter davon ausgeschlossen sind (Vorbehaltsgut). Zusätzlich gibt es Sondergut, das generell nicht an den anderen übertragen werden kann. Die Gütergemeinschaft wird nur noch selten angewendet.
Wussten Sie, dass …
… die Scheidungsrate in Deutschland 2020 bei knapp 39 Prozent lag? Die durchschnittliche Ehedauer bei geschiedenen Ehen lag bei 14,7 Jahren.“
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2021)

Versorgungsausgleich

Wenn ein Ehepaar Kinder bekommt und einer der Partner wegen der Kinderbetreuung beruflich zurücksteckt, wirkt sich das nicht nur auf sein Vermögen aus, sondern auch auf seine Rentenansprüche. Er oder sie sammelt möglicherweise weniger Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung und kann auch privat oder betrieblich schlechter fürs Alter vorsorgen. Der Versorgungsausgleich balanciert die Unterschiede der Rentenanwartschaftsansprüche der beiden Partner aus. Die Ansprüche, die die beiden während der Ehe ansammeln, werden bei der Scheidung aufgeteilt.

Möchten Sie die Aufteilung der Rentenansprüche anders regeln oder ganz aussetzen, weil Sie zum Beispiel keine Kinder möchten und dadurch auch keiner beruflich zurücksteckt, können Sie im Ehevertrag vereinbaren, dass Sie auf den Versorgungsausgleich verzichten.

Unterhalt nach der Ehe

Es ist gesetzlich geregelt, wie viel und welche Art von Unterhalt die Ehepartner nach der Scheidung zu zahlen haben. Neben dem Kindesunterhalt hat möglicherweise auch der Partner, der sich um die Kinder kümmert, ein Anrecht auf Unterhalt. In einem Ehevertrag lässt sich im Vorfeld regeln, wie der Unterhalt im Falle einer Scheidung aussieht. Vielleicht wollen Sie eine bestimmte Höhe des Unterhalts festlegen, ganz auf Unterhalt verzichten, den Unterhalt höher ansetzen oder länger zahlen als gesetzlich vorgesehen.

Ehevertrag – ja oder nein?

Ob Sie einen Ehevertrag abschließen oder nicht, ist ganz allein Ihre Sache. Das deutsche Recht sieht umfassende Regelungen für den Scheidungsfall vor. Auch ohne Ehevertrag sind Sie also abgesichert. Wollen Sie bestimmte Dinge anders regeln, kommen Sie um einen Vertrag nicht herum. Zudem gibt es bestimmte Situationen, in denen ein Ehevertrag sinnvoll sein kann:

  • Sie besitzen ein Unternehmen oder Immobilien, deren Erträge nicht Teil des Zugewinnausgleichs sein sollen.
  • Sie wollen keine Kinder haben und deshalb ist davon auszugehen, dass keiner der Partner beruflich zurücksteckt.
  • Einer oder beide Partner bringen ein größeres Vermögen in die Ehe und möchten beim Zugewinnausgleich bestimmte Begrenzungen festlegen.
  • Ihr Partner und Sie haben verschiedene Nationalitäten oder leben im Ausland.