Freiheit auf zwei Rädern: Der Motorradführerschein

Freiheit auf zwei Rädern: Der Motorradführerschein

Motorradführerschein ist nicht gleich Motorradführerschein: Wer auf zwei Rädern unterwegs sein will, hat die Qual der Wahl. Für Jugendliche kommen nur ein Mofa oder ein Roller infrage, Volljährige haben deutlich mehr Auswahl. Lesen Sie hier, welche Klassen es beim Führerschein fürs Motorrad gibt, wie die Ausbildung abläuft und welche Kosten auf Sie zukommen.

Theoretische und praktische Ausbildung

Für die Mofa-Prüfbescheinigung benötigen Sie 6 theoretische Unterrichtseinheiten à 90 Minuten und legen eine theoretische Prüfung ab. Eine praktische Prüfung gibt es nicht. Allerdings haben Sie eine Fahrstunde à 90 Minuten Einzelfahrunterricht oder 2 Doppelstunden à 90 Minuten im Gruppenunterricht.

In den übrigen Motorradklassen lernen Sie in 12 theoretischen Unterrichtseinheiten die Grundlagen des Straßenverkehrs kennen. Zusätzlich haben Sie zwei bis vier motorradspezifische Einheiten. Besitzen Sie bereits einen Führerschein, zum Beispiel den Pkw-Führerschein (Klasse B), müssen Sie nur die Hälfte der Grundlektionen absolvieren.

Für den praktischen Unterricht stellt Ihnen die Fahrschule das passende Gefährt für Ihre Führerscheinklasse bereit. Damit Sie sich an das neue Fahrgefühl gewöhnen, fahren Sie zuerst auf einem Übungsplatz. Natürlich lernen Sie auch den Straßenverkehr kennen. Außer in Klasse AM absolvieren Sie neben normalen Fahrstunden gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten. Dabei handelt es sich um:

  • 5 Fahrstunden à 45 Minuten Überlandfahrt auf Land- und Bundesstraßen
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden in der Dunkelheit

Wie viele Übungsstunden Sie brauchen, ist von Person zu Person verschieden. Ihr Fahrlehrer entscheidet, wann er Sie zur praktischen Prüfung anmeldet. Diese dauert je nach Klasse 45 oder 60 Minuten.

Besitzen Sie bereits einen Motorradführerschein der Klassen A1 bzw. A2, erhalten Sie den Führerschein der Klassen A2 bzw. A deutlich einfacher. Haben Sie mindestens 2 Jahre Fahrpraxis, entfällt der Theorieunterricht und es sind auch keine praktischen Fahrstunden vorgeschrieben. Ein paar Übungsrunden vor der praktischen Prüfung schaden allerdings nicht. Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse B, können Sie den Praxisunterricht und die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten nicht verkürzen. Allerdings haben Sie einen Vorteil: Da Sie bereits mit dem Straßenverkehr und den Verkehrsregeln vertraut sind, können Sie sich in den Fahrstunden auf das ungewohnte Fahren auf zwei Rädern gänzlich konzentrieren.

Das kostet der Motorradführerschein

Beim Motorradführerschein sind die Kosten sehr unterschiedlich. Sie hängen unter anderem davon ab, ob Sie bereits einen Motorradführerschein einer niedrigeren Klasse besitzen, aber auch von der Region, in der Sie wohnen. Folgende Kosten fallen beim Motorradführerschein an:

  • Anmeldegebühr für die Fahrschule
  • Übungsfahrten
  • Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
  • Lernmaterial
  • Gebühren für Sehtest
  • Gebühren für Erste-Hilfe-Kurs (wenn nicht bereits bei anderem Führerschein abgelegt)
  • Anmeldung zur theoretischen Prüfung
  • Anmeldung zur praktischen Prüfung

Wenn Sie bislang noch keine Fahrerlaubnis für ein Motorrad haben, zahlen Sie meist mehr als 1.000 Euro. Haben Sie bereits einen Führerschein der Klassen A1 oder A2, wird es häufig günstiger, da die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten und der Theorieunterricht entfallen. Die Kosten für Mofa- und Rollerführerschein (Klasse AM) sind ebenfalls geringer, da keine gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten notwendig sind.

Diese Klassen gibt es

Es gibt fünf verschiedene Führerscheinklassen für Motorräder. Diese unterscheiden sich hinsichtlich des Alters, ab dem man die Prüfung ablegen kann, und der Motorisierung der Zweiräder, die man damit fahren darf.

Führerscheinklasse Fahrzeuge Alter Schließt ein
Mofa-Prüfbescheinigung Mofas und Roller (auf maximal 25 km/h gedrosselt), nur für eine Person ab 15 Jahren
AM Roller mit maximal 50 ccm Hubraum, Leistung maximal 4 kW, maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ab 16 Jahren Mofa
A1 Motorräder mit maximal 125 ccm Hubraum, Leistung maximal 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,1 kW/kg ab 16 Jahren Mofa, AM
A2 Kleine Motorräder mit maximal 35 kW Leistung, Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,2 kW/kg ab 18 Jahren Mofa, AM, A1
A Große Motorräder, alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung, dreirädrige Kraftfahrzeuge ab 24 Jahren (mit Führerscheinklasse A2 bereits ab 20 Jahren, nach 2 Jahren Besitz von A2) Mofa, AM, A1, A2