Der Führerschein: Endlich selbst ein Auto fahren

Der Führerschein: Endlich selbst ein Auto fahren

Der eigene Führerschein bedeutet Freiheit. Jetzt sind Sie nicht mehr auf öffentliche Verkehrsmittel oder Ihre Eltern angewiesen, sondern fahren selbst. Was Sie über den Führerschein wissen sollten.

Anmeldung zur Führerscheinprüfung

Um selbst ein Auto fahren zu dürfen, benötigen Sie den Führerschein der Klasse B. Bevor Sie diesen in den Händen halten, legen Sie die Führerscheinprüfung ab. Dafür melden Sie sich bei einer Fahrschule an. Um die richtige Fahrschule in der Nähe Ihres Wohnortes zu finden, fragen Sie am besten in Ihrem Freundeskreis nach Empfehlungen oder informieren sich online.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Teilnahmebestätigung für den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (Erste-Hilfe-Kurs)
  • Sehtest von einer amtlich anerkannten Sehteststelle, zum Beispiel einem Optiker oder Augenarzt
  • Bei der Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren zusätzlich: Personalien und Unterschrift der Begleitperson, Kopie von Personalausweis und Führerschein der Begleitperson

Das kostet der Führerschein

Die Führerscheinkosten setzen sich aus verschiedenen Kostenpunkten zusammen. Dazu gehören:

  • Führerscheinantrag
  • Grundgebühr Fahrschule
  • Lernmaterial
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Theoretische Stunden
  • Fahrstunden und Sonderfahrten
  • Gebühren für theoretische und praktische Prüfung
  • Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren: Kosten für die Prüfungsbescheinigung und die Überprüfung der Begleitperson(en)

Die Kosten unterscheiden sich von Fahrschule zu Fahrschule und von Stadt zu Stadt. Sie sind auch von Ihnen selbst abhängig. Einige Schüler benötigen mehr praktische Fahrstunden als andere.

Unterricht und Prüfung

Der Fahrunterricht besteht aus theoretischem Unterricht und den praktischen Fahrstunden. Die Prüfungen für theoretischen und praktischen Teil legen Sie getrennt ab. Damit Sie zur praktischen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie die theoretische Prüfung bestanden haben.

Theoretischer Fahrunterricht

Für den Führerschein der Klasse B absolvieren Sie 14 Theoriestunden. Eine Stunde dauert 90 Minuten. Darin erlernen Sie zum Beispiel Verkehrsregeln und Verkehrsschilder zu deuten, aber ebenso das richtige Verhalten im Straßenverkehr sowie auch rechtliche Grundlagen und Bestimmung. Die Theorieprüfung legen Sie heute meist an einem PC ab. Sie haben pro Frage mehrere Antwortmöglichkeiten, von denen mindestens eine richtig ist.

Praktischer Fahrunterricht

In den meisten Fahrschulen beginnen Sie nach einigen Theoriestunden mit dem praktischen Fahrunterricht. Das erste Mal selbst hinter dem Steuer ist für viele Fahrschüler neu und aufregend. Doch keine Sorge: Ihr Fahrlehrer unterstützt Sie und hilft Ihnen durch den Verkehr. Wie viele Fahrstunden Sie benötigen, um sicher zu fahren, ist unterschiedlich. Ihr Fahrlehrer entscheidet, wann Sie für die praktische Prüfung bereit sind. Neben normalen Übungsstunden stehen 12 gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten à 45 Minuten auf dem Programm. Diese sind:

  • 5 x Überlandfahrt
  • 4 x Autobahnfahrt
  • 3 x Nachtfahrt

Die praktische Führerscheinprüfung dauert 45 Minuten. Neben dem Fahrlehrer sitzt ein Fahrprüfer des TÜVs oder der DEKRA im Auto, der Ihnen Fahranweisungen gibt und Ihre Fahrfähigkeiten bewertet. Haben Sie die Fahrprüfung bestanden, händigt Ihnen der Prüfer meist im Anschluss den Autoführerschein direkt aus. Haben Sie nicht bestanden, dürfen Sie die Prüfung wiederholen. Das passiert gar nicht so selten: Nach einer Statistik des Kraftfahrtbundesamts verliefen im Jahr 2022 ca. 43 Prozent der praktischen Prüfungen nicht erfolgreich.

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Seit 2006 können Sie den Führerschein mit 17 auch in Hessen machen. Bis zu Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie allerdings nur in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren. Für die Begleitpersonen gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Sie ist mindestens 30 Jahre alt
  • Sie besitzt seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein der Klasse B
  • Sie hat nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister
  • Während des begleiteten Fahrens hat sie nie mehr als 0,5 Promille im Blut
  • In der Prüfungsbescheinigung ist sie als Begleitperson eingetragen

Die Begleitperson soll den Fahranfänger beraten und ihm in kniffligen Situationen zur Seite stehen. Als Fahranfänger sammeln Sie so wertvolle Erfahrungen und gewinnen an Sicherheit. Mit 17 Jahren erhalten Sie noch keinen richtigen Autoführerschein, sondern nur eine Prüfungsbescheinigung. Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie auch alleine fahren.