KfW fördert Einbruchschutz & Barrierefreiheit

KfW fördert Einbruchschutz & Barrierefreiheit

Egal, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus neu kaufen oder vor ein paar Jahren gekauft haben – irgendwann kommt sicherlich der Punkt, an dem Sie umbauen möchten. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel zum Einbruchsschutz oder für mehr Barrierefreiheit und Komfort. Solche Maßnahmen können kostspielig sein, müssen sie aber nicht. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zahlt für diese Vorhaben Zuschüsse und gewährt günstige Kredite.

So unterstützt Sie die KfW beim altersgerechten Umbauen und beim Einbruchschutz

Die KfW fördert die Umbaumaßnahmen auf zwei Arten. Sie können entweder den KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (Produktnummer 159) oder den KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Produktnummer 455-B) bzw. „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ (Produktnummer 455-E) wählen. Beide Förderungen sind sowohl für altersgerechte Umbauten als auch für Maßnahmen zum Einbruchschutz gedacht. Sie können Kredit und Zuschuss nicht kombinieren. Es ist aber möglich, jeweils eins der Produkte mit weiteren KfW-Förderungen zu verbinden, zum Beispiel mit einem Kredit oder Zuschuss für energieeffizientes Sanieren.

Die KfW fördert mit diesem Produkt Wohngebäude, also keine Gewerbeimmobilien. Ferienhäuser oder -wohnungen sowie Wochenendhäuser zählen ebenfalls nicht dazu. Beantragen können Sie die Förderung, wenn Sie Besitzer einer solchen Immobilie sind und diese selbst nutzen. Auch Mieter können ihre Wohnung oder ihr Haus mit der Förderung der KfW barrierefrei oder sicherer machen. In diesem Fall sollten Sie eine Modernisierungsvereinbarung nach § 554 a Bürgerliches Gesetzbuch mit Ihrem Vermieter vereinbaren.

Übrigens: Auch wenn Sie eine Immobilie kaufen, die mit einbruchschützenden oder barrierefreien Umbauten versehen ist, hilft Ihnen die KfW. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ersterwerber sind und die Maßnahmen im Kaufvertrag aufgezählt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der KfW oder Ihrem Naspa-Berater.

Diese Maßnahmen werden gefördert

Die KfW-Förderung ist zweckgebunden. Sie müssen nachweisen, dass Sie sie tatsächlich für die entsprechenden Maßnahmen verwenden. Bei der KfW-Förderung zum Einbruchschutz können Sie die Geldmittel zum Beispiel für folgende Umbauten verwenden:

  • einbruchhemmende Türen für Haus und/oder Wohnung, Garagentore und Garagenzugänge
  • Nachrüstung von Haus- und Wohnungstüren durch zusätzliche Schlösser oder Türspione
  • Nachrüstung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, zum Beispiel abschließbare Griffe oder Fensterstangenschlösser
  • einbruchhemmende Gitter, Klapp- oder Rollläden
  • Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen

Mit der KfW-Förderung für barrierefreies Umbauen setzen Sie zum Beispiel folgende Vorhaben um – einzeln oder kombiniert:

  • Außenbereiche barrierefrei gestalten, zum Beispiel Wege zu Gebäuden, Kfz-Stellplätze, Abstellplätze für Kinderwagen und Fahrräder
  • Eingangsbereich der Wohnung oder des Hauses barrierefrei gestalten, zum Beispiel mehr Platz schaffen oder Überdachungen
  • Treppen oder Stufen ersetzen, zum Beispiel mit Rampen oder einem Treppenlift
  • Raumaufteilung ändern und Türschwellen oder Höhenunterschiede abbauen
  • Badezimmer modernisieren
  • Weitere Unterstützungsmaßnahmen im Alltag, zum Beispiel Bediensysteme für Rollläden und Beleuchtung

Auf der Website der KfW finden Sie weitere Informationen dazu, unter welchen Bedingungen Umbaumaßnahmen gefördert werden. Sie müssen beispielsweise technische Mindestanforderungen beachten und sie von einem Fachunternehmen vornehmen lassen.

Der KfW-Kredit für altersgerechtes Umbauen und Einbruchschutz

Beim KfW-Kredit für Einbruchschutz und barrierefreien Umbau können Sie pro Wohneinheit bis zu 50.000 Euro als Darlehen beantragen. Sie können zwischen verschiedenen Laufzeiten und Zinsbindungen wählen und eine tilgungsfreie Anlaufzeit vereinbaren. In dieser Zeit zahlen Sie nur die anfallenden Zinsen zurück, tilgen aber noch nicht das Darlehen.

Den Antrag für den KfW-Kredit stellen Sie über die Naspa. Ihr Berater hilft Ihnen dabei, die passenden Konditionen für Sie zu finden. Die Antragstellung läuft wie folgt ab:

  • Beratung durch Fachkraft (optional): Sie sind sich nicht sicher, welche Umbaumaßnahmen bei Ihnen möglich und sinnvoll sind? Lassen Sie sich vor der Kreditaufnahme von einem Experten beraten. Das kann ein Sachverständiger sein, zum Beispiel ein Architekt oder ein Bauingenieur, oder eine Wohnberatungsstelle. Beim Einbruchschutz hilft Ihnen die örtliche Polizei.
  • Kredit beantragen: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Naspa-Berater. Gemeinsam stellen Sie den Antrag. Dieses sollte passieren, bevor Sie mit den eigentlichen Umbauarbeiten in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung beginnen.
  • Umbaumaßnahmen starten: Sobald die Naspa Ihnen die Zusage für den Kredit erteilt hat, können Sie mit den Arbeiten starten. Der Kredit wird Ihnen auf Ihr Girokonto ausgezahlt.
Wussten Sie, dass …
… die KfW seit 2015 rund 200.000 Wohneinheiten mit einer Summe von 96 Millionen Euro bei Maßnahmen gegen Einbrecher unterstützt hat?“
(Quelle: KfW, 2018)

Der KfW-Zuschuss für altersgerechtes Umbauen und Einbruchschutz

Den Zuschuss brauchen Sie nicht zurückzahlen. Je nachdem, wofür Sie ihn verwenden wollen, gibt es Unterschiede bei der Zuschusshöhe:

  • KfW-Zuschuss fürs altersgerechte Umbauen: Sie müssen mindestens 2.000 Euro in den Umbau investieren. Die KfW bezuschusst 10 Prozent der veranschlagten Kosten, die gefördert werden können. Es werden maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Die Maximalförderung beträgt also 5.000 Euro.
  • KfW-Zuschuss für Einbruchschutz: Die förderfähigen Maßnahmen müssen mindestens 500 Euro kosten. Die ersten 1.000 Euro der Kosten werden zu 20 Prozent bezuschusst, darüber hinausgehende Kosten werden zu 10 Prozent bezuschusst. Sie können maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschussen lassen. Die Maximalförderung beträgt 1.600 Euro.

Den Antrag für den KfW-Zuschuss für den Einbruchschutz und das barrierefreie Umbauen stellen Sie online über das Zuschussportal der KfW. Die Antragstellung läuft wie folgt ab:

  • Beratung durch Experten (optional): Auch für den Zuschuss sollten Sie sich vorher von einem Sachverständigen, einer Wohnberatungsstelle oder der Polizei bezüglich Einbruchschutz beraten lassen.
  • Zuschuss beantragen: Im KfW-Zuschussportal beantragen Sie den Zuschuss online. Die Zusage erhalten Sie ebenfalls online. Die Zusage ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. In dieser Zeit sollten Sie alle Maßnahmen beenden, die gefördert werden, und die Auszahlung der Förderung beantragen. Im Antrag schätzen Sie ab, wie hoch die Kosten für die Maßnahmen sind. Die KfW empfiehlt, diese Kosten nicht zu knapp zu schätzen und einen Sicherheitspuffer von 20 Prozent einzukalkulieren.
  • Identität nachweisen: Haben Sie die Zusage für den Zuschuss erhalten, müssen Sie Ihre Identität bestätigen. Dies erledigen Sie entweder per Video-Identifizierung oder per Postident-Verfahren.
  • Umbauten nachweisen: Der Zuschuss wird Ihnen hinterher ausgezahlt. Damit Sie ihn erhalten, müssen Sie die Umbauten nachweisen. Dafür laden Sie die Rechnungen des Fachunternehmens, das die Arbeiten vorgenommen hat, im Zuschussportal der KfW hoch.