Die Riester-Rente lebt – auch wenn in letzter Zeit immer wieder das Gegenteil behauptet wurde. Die einen halten sie für zu bürokratisch, die anderen kritisieren, dass die Rentenbeiträge zu wenig Rendite abwerfen würden. Doch sicher ist: Die gesetzliche Rentenversicherung wird für die Rentner von morgen nicht mehr die gleichen Standards wie heute bieten können.
Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente verdankt ihren Namen Walter Riester, seinerzeit Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Seit 2002 fördert der Staat die private Zusatzrente auf zweierlei Weise: Zum einen zahlt er Zuschüsse, die Riester-Zulagen, zum anderen gewährt er steuerliche Vorteile. Mittlerweile gibt es mehr als 16,5 Millionen Verträge (Stand: 2019). Teilnehmen dürfen alle Arbeitnehmer und Beamte, aber auch Auszubildende können „riestern“. Bei Selbständigen gelten besondere Voraussetzungen. Selbst die Mitversicherung über den Ehepartner ist für nicht-erwerbstätige Personen möglich.
Wie funktioniert die Riester-Rente genau?
Es gibt vier Fördermöglichkeiten:
- den Versicherungsvertrag
- den Sparvertrag
- den Investmentfondsvertrag
- den Bausparvertrag (Wohn-Riester)
Der Versicherungsvertrag
Die Riester-Rente funktioniert nach dem Prinzip einer privaten Rentenversicherung. Sie zahlen einen bestimmten Betrag ein, nach Renteneintritt wird Ihnen regelmäßig die Rente ausgezahlt. Der Staat bezuschusst Ihre Vorsorge mit einer jährlichen Grundzulage von 175 Euro pro Person. Berufsanfänger bis 25 Jahren erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro. Auch Familien werden zusätzlich gefördert: Für Kinder, die bis 2007 geboren wurden, beträgt die Riester-Zulage 185 Euro, bei Kindern ab Geburtsjahrgang 2008 sind es 300 Euro.
Dazu kommt ein jährlicher Steuervorteil. Sie können maximal 4 Prozent Ihres Einkommens, das rentenversicherungspflichtig ist, von der Steuer absetzen, wenn Sie diesen Betrag in die Riester-Rente einzahlen. Der Höchstbetrag pro Jahr liegt allerdings bei 2.100 Euro. Von diesem steuerbefreiten Betrag müssen jedoch alle gewährten Zulagen abgezogen werden. Das bedeutet in der Praxis: Kinderreiche Familien, also Familien mit drei und mehr Kindern, profitieren vor allem von den Zulagen zur Riester-Rente, Singles in der Regel von steuerlichen Vorteilen.
Der Sparvertrag
Der Sparplan zeichnet sich gegenüber dem Versicherungsvertrag durch einige Besonderheiten aus. Bereits mit kleinen monatlichen Beiträgen kann man über Jahre hinweg ein beachtliches Guthaben ansparen. Die Verzinsung ist in der Regel an einen Referenzzins gekoppelt, dabei verwenden die meisten Anbieter die sogenannte Umlaufrendite. Diese kann sich im Lauf der Zeit zwar ändern, allerdings fallen beim Sparvertrag keine Abschlussgebühren an. Am Ende der Sparphase wird oft auch ein Bonus gezahlt.
Der Investmentfondsvertrag
Bei diesem Modell wird ein Teil der eingezahlten Beiträge in Aktienfonds investiert. Um welche es sich dabei handelt, entscheidet zumeist der Anbieter. Für gewöhnlich gehören die Fonds zur Bank oder Sparkasse oder werden von einem Kooperationspartner angeboten. Durch das Investment steigt die Renditechance der Riester-Rente, allerdings werden zum Teil hohe Abschlussgebühren oder Aufschläge auf den Kauf von Anteilen verlangt. Ins Minus können die Verträge nicht geraten – die Anbieter sind dazu verpflichtet, alle eingezahlten Beiträge sowie die Zulagen wieder auszuzahlen.
Bausparvertrag (Wohn-Riester)
Diese Anlageform ist für alle interessant, die Wohneigentum erwerben und es auch selbst nutzen wollen. Wohn-Riester dient dazu, den notwendigen Bau- oder Kaufkredit für die Wohnung oder das Haus schneller zurückzuzahlen. Neben der eigentlichen Baufinanzierung werden auch der Kauf von Genossenschaftsanteilen sowie ein altersgerechter beziehungsweise barrierefreier Umbau des Eigenheims gefördert. Um Wohn-Riester voll auszuschöpfen, müssen Sie für die Tilgung des Kredits mindestens 4 Prozent Ihres Brutto-Jahreseinkommens aufwenden.