Das Steuerrecht wird häufig als Paragrafen-Dschungel gesehen, in dem kaum jemand den Durchblick behält. Gerade für junge Leute, die nach dem Ferienjob oder wegen dem Studentenjob das erste Mal eine Steuererklärung machen müssen, wirkt das abschreckend. Ganz so schlimm ist die Sache aber nicht. Um eine Steuererklärung zu verstehen und auszufüllen, muss man sich vor allem mit der Einkommenssteuer befassen.
Wie diese erhoben wird und welche Sparmöglichkeiten das Steuergesetzbuch bietet, können auch Laien schnell verstehen. Zudem helfen verschiedene Beratungsstellen beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung. Dazu gehören neben Steuerberatern auch Lohnsteuerhilfevereine, die in Frankfurt, Wiesbaden und anderen Orten in Hessen angesiedelt sind. Die Auseinandersetzung mit dem leidigen Thema lohnt in jedem Fall. Wer bestimmte Kosten geltend macht, kann die Steuerlast deutlich senken.
Wer kann und wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Wenn das Finanzamt einen Arbeitnehmer auffordert, eine Steuererklärung zu machen, muss dies auch geschehen. Allerdings ist nicht jeder Angestellte von vornherein angehalten das zu tun. Schließlich wird die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen, ohne dass der Arbeitnehmer Einfluss darauf hätte. Anders sieht es bei Selbstständigen und Freiberuflern aus. Sie sind zur Steuererklärung verpflichtet.
In Paragraf 46 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) werden Situationen definiert, in denen ein Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben muss. Beispiele dafür sind:
- Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro
- Ein Arbeitnehmer hat von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten
- Es liegen steuerliche Freibeträge für Sie als Arbeitnehmer oder Ihren Partner vor
- Es gab einen Wechsel des Arbeitgebers und eine Nichtberücksichtigung des vorherigen Einkommens in der Lohnsteuerabrechnung durch den neuen Arbeitgeber.
Darüber hinaus sind im Einkommenssteuergesetz weitere Fälle aufgeführt, nach denen eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung besteht. Sollten Zweifel bestehen, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.
Die Werbungskosten in der Steuererklärung
Bestimmte Ausgaben und Investitionen lassen sich unter Umständen von der Steuer absetzen. Mit „absetzen“ ist gemeint, dass die Höhe des zu versteuernden Einkommens verringert wird. Ein Beispiel dafür sind die sogenannten Werbungskosten. Damit sind Kosten gemeint, die Voraussetzung dafür sind, die Arbeit auszuüben und Geld zu verdienen. Dazu gehören unter anderem Fahrtkosten, Weiterbildungen und Kosten für Bewerbungsunterlagen. Der Staat berücksichtigt diese Kosten mit einer Pauschale von 1.000 Euro jährlich. Wenn die Ausgaben darüber liegen, können Sie das in der Steuererklärung mit Belegen nachweisen. Das sind Beispiele für Ausgaben, die Sie als Werbungskosten geltend machen können.
- Arbeitsmittel sind als Werbungskosten absetzbar. Dazu gehören z. B. PCs, Laptoptaschen, Fachbücher und Werkzeug. Voraussetzung ist, dass Sie diese Gegenstände vorrangig für Arbeitszwecke nutzen.
- Ausgaben für Berufsbekleidung wie Sicherheitsschuhe, Blaumann und Werkstattkittel gelten als Werbungskosten. Alltagskleidung, die Sie bei der Arbeit tragen, können Sie nicht absetzen. Auch was Anzüge angeht, bleibt der Fiskus hart.
- Pendeln zur Arbeit verursacht in aller Regel Ausgaben. Diese können Sie über eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro als Werbungskosten einbringen, ab dem 21. Entfernungskilometer gelten 0,35 Euro. Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig für jeden vollen Straßenkilometer zur Arbeit und ist auf 4.500 Euro begrenzt. Wer mit einem Pkw anreist – egal, ob Privat- oder Dienstwagen -, kann auch einen höheren Betrag absetzen.
- Umschulung, Sprachkurse und Fortbildungen können Sie absetzen, wenn diese in Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen.
- Smartphone-Kosten und Kontoführungsgebühren können Sie anteilig als Werbungskosten einbringen.
… dass die hessischen Finanzämter durchschnittlich etwa 50 Tage brauchen, um eine Steuererklärung zu bearbeiten?“
(Quelle: Bund der Steuerzahler, 2019)
Hier sind weitere Steuerersparnisse möglich
Sie können so unterschiedliche Dinge wie eine private Reinigungskraft sowie die Altersvorsorge in der Steuererklärung geltend machen. Möglich ist das über sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Unter haushaltsnahe Dienstleistungen fallen Arbeiten innerhalb des eigenen Haushalts, die Sie von Selbstständigen oder Firmen verrichten ließen. Dazu gehören neben der Reinigung beispielsweise Hausmeisterarbeiten, Gartenarbeiten oder Babysitter-Dienste. Sie können 20 Prozent der Ausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro steuerlich geltend machen.
Unter Sonderausgaben fallen Aufwendungen für die Altersvorsorge sowie die Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem berücksichtigt das Einkommenssteuerrecht außergewöhnliche Belastungen, wenn Sie eine bestimmte einkommensabhängige Grenze überschreiten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für eine Scheidung oder Beerdigung oder Schäden durch ein Hochwasser, wenn diese nicht von der Versicherung gedeckt sind.
Fristen und mehr bei der Abgabe der Steuererklärung
Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss das bis zum 31. Juli tun. Für die Steuererklärung für das Jahr 2020 gilt eine Ausnahmeregelung: Sie muss bis zum 31. Oktober 2021 abgegeben werden.In der Regel ist es kein Problem, mit einem formlosen Schreiben einen Aufschub für die Abgabe zu bekommen. Wenn Sie die Dienste eines Lohnsteuerhilfeverein oder eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, verlängert sich die Frist auf den 28. Februar. Auch hier gibt es für die Steuererklärung 2020 eine Ausnahme: Die Frist ist in diesem Fall der 31. Mai 2022. Wird die Frist nicht eingehalten, setzt das Finanzamt eine neue Frist. Bei einer freiwilligen Steuererklärung haben Sie für die Abgabe sogar vier Jahre Zeit.