Mit Studentenjobs etwas dazuverdienen

Mit Studentenjobs etwas dazuverdienen

Es gibt viele Gründe, um neben dem Studium zu arbeiten. Die einen benötigen das Geld, um über die Runden zu kommen, andere leisten sich davon etwas Luxus, zum Beispiel einen teuren Urlaub. Wieder andere wollen auf diese Weise Erfahrungen für das spätere Berufsleben sammeln. Wie Sie als Student Geld verdienen.

Studentische und wissenschaftliche Hilfskraft

Ohne Sie kommt keine Hochschule aus: Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte übernehmen zahlreiche Aufgaben an den Lehrstühlen. Studentische Hilfskräfte sind Studenten, die noch keinen Studienabschluss haben. Wissenschaftliche Hilfskräfte haben bereits einen Abschluss, zum Beispiel einen Bachelor, und werden daher besser bezahlt.

Als Hilfskraft unterstützen Sie Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter bei Forschung und Lehre. Das Aufgabenspektrum ist sehr breit. Oft bereiten Sie Vorlesungen oder Seminare vor, unterrichten andere Studenten als Tutor oder helfen bei der Klausuraufsicht. Sie arbeiten an wissenschaftlichen Publikationen mit oder sind direkt an Forschungsprojekten beteiligt.

Als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft vertiefen Sie Ihr Fachwissen aus dem Studium. Gerade wenn Sie später an der Hochschule arbeiten wollen und z. B. einen Doktortitel anstreben, können Sie mit diesem Job wichtige Kontakte knüpfen.

Werkstudent

Wenn Sie lieber im Unternehmen als an der Uni Erfahrungen für Ihren späteren Berufsalltag sammeln möchten, empfiehlt sich eine Stelle als Werkstudent. Auf diese Weise lernen Sie den Arbeitsalltag in Ihrem Fachgebiet kennen und wenden Kenntnisse aus Ihrem Studium an. Firmen rekrutieren auf diesem Weg häufig Nachwuchskräfte. Gefällt Ihnen das Unternehmen und ist Ihr Arbeitgeber mit Ihnen zufrieden, haben Sie die Chance, nach dem Studium als Festangestellter übernommen zu werden.

Solche Stellen sind begehrt, denn als Werkstudent dürfen Sie mehr als 450 Euro verdienen, ohne Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Von Ihrem Bruttolohn wird nur ein Beitrag zur Rentenversicherung abgezogen. Da das Studium weiterhin Ihre Hauptbeschäftigung ist, dürfen Sie während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. In den Semesterferien sind mehr Stunden möglich.

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Natürlich können Sie auch einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Dabei spielt Ihr Studentenstatus keine Rolle. Ein Minijob hat daher oft nichts mit Ihrem späteren Berufsleben zu tun. Zu diesen Jobs gehören zum Beispiel Aushilfen im Supermarkt, Umzugshelfer oder Kellner im Café.

Bei einem Minijob dürfen Sie maximal 450 Euro verdienen, bei der Arbeitszeit gibt es keine Einschränkungen. Sie zahlen keine Sozialversicherungsabgaben oder Lohnsteuer. Es besteht die Möglichkeit, sich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Solange Sie nicht mehr als 450 Euro verdienen, bleiben Sie in der Familienversicherung oder der studentischen Krankenversicherung krankenversichert. Ihre Eltern erhalten weiterhin Kindergeld für Sie, bis Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. BAföG-Empfänger können bis zu 5.421 Euro (Stand: Juli 2021) im Bewilligungszeitraum verdienen. Haben Sie ein höheres Einkommen, werden Ihre BAföG-Leistungen gekürzt. Sie sollten außerdem darauf achten, dass Sie durch die Arbeit nicht zu viel Zeit fürs Studieren verlieren, da sich das BAföG an der Regelstudienzeit orientiert.

Ferienjob in den Semesterferien

Wenn Sie während der Vorlesungszeit keine Zeit zum Arbeiten haben, bietet sich ein Ferienjob an. Viele Firmen suchen in der Sommerzeit Studenten als Produktions- und Organisationshelfer. Gerade im Großraum Frankfurt gibt es mit der Messe, dem Flughafen und den zahlreichen ansässigen Konzernen und Medienunternehmen vielfältige Möglichkeiten. Arbeiten Sie höchstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Jahr, entfallen die Beiträge zur Sozialversicherung (Stand: Juli 2021). Verdienen Sie mehr, werden Ihnen möglicherweise Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer vom Gehalt abgezogen. Zu viel gezahlte Lohnsteuer können Sie sich über die Steuererklärung zurückholen.