Studienabschlüsse: Wenn die Uni geschafft ist

Studienabschlüsse: Wenn die Uni geschafft ist

Von Bachelor und Master hat wohl jeder schon einmal gehört. Diese Studienabschlüsse dominieren die gegenwärtige Hochschullandschaft. Sie sind aber keineswegs die einzigen Abschlüsse. Die Ausbildung für Berufsgruppen wie Ärzte und Anwälte sieht nach wie vor eine staatliche Prüfung vor, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Jeder Abschluss hat bestimmte Prüfungsformen und (Regel-)Studienzeiten, die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt sind. Kaum noch anzutreffen sind dagegen Diplom- und Magisterstudiengänge. Sie sind im Zuge des Bologna-Prozesses von Bachelor- und Masterstudiengängen abgelöst worden.

 

Bachelor-Abschlüsse – Einstieg in die akademische Laufbahn

Der erste akademische Grad im europäischen Hochschulwesen ist der Bachelor. Das gilt für Studenten in Deutschland ebenso wie in Finnland oder in Portugal. Die Regelstudienzeit beträgt meistens drei Jahre, in bestimmten Studiengängen sind vier Jahre vorgesehen. Für den Abschluss sind in der Regel 180 ECTS-Punkte (European Credit Transfer System) notwendig. Dieses Punktesystem ist ebenfalls europaweit einheitlich und soll es Ihnen erleichtern, zum Beispiel Auslandsaufenthalte anrechnen zu lassen. Bachelor-Abschlüsse werden je nach Fachrichtung mit Zusatzbezeichnungen versehen:

  • Bachelor of Arts (B.A.): Sozial- und geisteswissenschaftliche Studiengänge
  • Bachelor of Science (B.Sc.): Naturwissenschaften und Mathematik sowie Ingenieurswissenschaften, Architektur und Psychologie
  • Bachelor of Engineering (B.Eng.): Maschinenbau, Umwelttechnik und Mechatronik
  • Bachelor of Laws (LL.B): Rechtsstudiengänge, häufig mit internationaler Ausrichtung
  • Bachelor of Education (B.Ed.): Lehramt (Abschluss berechtigt (noch) nicht zur Ausübung des Lehrerberufs, Referendariat notwendig)
  • Bachelor of Fine Arts (B.F.A.): Künstlerische Studiengänge wie Malerei, Fotografie, Gestaltung und Bildhauerei
  • Bachelor of Music (B.Mus.): Studiengänge mit musikalischer Ausrichtung
  • Bachelor of Musical Arts (B.M.A.): Studiengänge mit musikwissenschaftlicher, aber auch interdisziplinärer (z. B. Management und Marketing) Ausrichtung.

Bachelor-Abschlüsse - Einstieg in die akademische Laufbahn

Das Masterstudium: Wer akademisch höher hinaus will

Auf den Bachelor- kann ein Master-Abschluss folgen. Da Sie sich in einem der vielen Masterstudiengänge in einem bestimmten Bereich spezialisieren, setzt ein Masterstudiengang häufig einen Bachelor mit einem ähnlichen fachlichen Schwerpunkt voraus. Dabei ist häufig von einem konsekutiven Aufbau die Rede. Wer also einen Philosophie-Bachelor abgeschlossen hat, wird kaum einen Maschinenbau-Master beginnen können. Auch der Master ist in das ECTS eingegliedert. Die Regelstudienzeit beträgt üblicherweise vier (120 ECTS-Punkte), mitunter aber auch nur zwei (60 ECTS-Punkte) oder drei Semester (90 ECTS-Punkte).

Wer gerne wissenschaftlich arbeitet, kann im Rahmen eines Promotionsstudiums nach dem Master den Doktortitel erwerben. Am Ende einer Promotion steht entweder eine große Publikation oder man veröffentlicht mehrere kleine Texte in Fachzeitschriften. Hierfür kommt es ganz auf das Fach und die Studienordnung an. Einige Programme bieten Doppelabschlüsse (Double-Degree) an. Sie studieren dabei häufig an zwei Hochschulen und erlangen an diesen zwei unterschiedliche Bachelor- bzw. Master-Abschlüsse – meist in verwandten Fächern.

Das Staatsexamen: Wenn der Staat prüft

Einige Studienabschlüsse sind „in staatlicher Hand“. Die Begründung für das Staatsexamen ist ein öffentliches Interesse daran, dass die Qualität der Ausbildung bestimmten Standards entspricht. Diese will der Staat kontrollieren. Deswegen werden unter anderem angehende Juristen, Ärzte, Lehrer und Apotheker staatlich geprüft. Diese Prüfung besteht aus zwei Teilen – dem 1. und dem 2. Staatsexamen. Bei Medizinern wird das 1. Staatsexamen auch als Physikum bezeichnet.

Zwischen beiden Prüfungen sammeln Sie als Absolvent mindestens ein Jahr lang praktische Erfahrung im Beruf. Nur wer das 2. Staatsexamen besteht, ist für den angestrebten Beruf auch qualifiziert und zugelassen. In Lehramtsstudiengängen entspricht der Master of Education dem 1. Staatsexamen. Er ist Voraussetzung, um das Referendariat zu beginnen.