Wohneigentum wird bei den Bundesbürgern nach wie vor als sichere Geldanlage und Altersvorsorge angesehen. Der Staat begrüßt die Sparfreude der Deutschen und subventioniert sie seit 1952 mit der sogenannten Wohnungsbauprämie. Insbesondere Bausparer profitieren von dem staatlichen Zuschuss, aber auch, wer Anteile an Wohnungsgenossenschaften oder Wohnungs- und Siedlungsunternehmen hat, kann ihn unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen.
Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie steht prinzipiell allen uneingeschränkt Steuerpflichtigen ab 16 Jahren zur Verfügung, die zum Beispiel einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, der dem Zweck des Baus oder Erwerbs von Wohneigentum dient. Ausgenommen sind vermögenswirksame Leistungen, die über eine Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Die Höchstgrenze des zu versteuernden Einkommens für die Bewilligung der Wohnungsbauprämie liegt für Alleinstehende bei 35.000 Euro und für Ehe- beziehungsweise Lebensgemeinschaften zusammen bei 70.000 Euro im Kalenderjahr. Als zu versteuerndes Einkommen ist das Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskosten, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben und sonstiger vor Steuer abzuziehender Beträge zu verstehen. Voraussetzung für den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie ist, dass das angesparte Geld unmittelbar wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das ist beispielsweise der Fall beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum sowie dem Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts.
Ausnahme: Der Bausparer hat sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und mindestens 7 Jahre in die Bausparkasse eingezahlt. Dann kann er frei über das Guthaben verfügen. Auch bei vorzeitiger Kündigung des Bausparvertrages aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod des Bausparers oder dessen Ehepartners ist eine Fremdnutzung prämienunschädlich möglich.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der Aufwendungen, wenn mindestens 50 Euro im Kalenderjahr eingezahlt wurden. Die Höchstgrenze der bezuschussten Aufwendungen liegt bei 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Ehe- oder Lebenspartner. Dabei muss der Sparvertrag auf mindestens 7 Jahre angelegt sein.
Wohnungsbauprämie beantragen
Der Bausparer beantragt die Wohnungsbauprämie bei der Bausparkasse seiner Wahl. Auch bei der Naspa kann die Prämie beantragt werden. Die Naspa kümmert sich um die Formalitäten und leitet den Antrag zu dem entsprechenden Finanzamt weiter. Dort wird der Anspruch geprüft und, wenn die Voraussetzungen stimmen, der Antrag bewilligt.
Die Wohnungsbauprämie muss zum Jahresbeginn im Januar, spätestens im Februar, unter Vorlage des Jahreskontoauszugs beantragt werden. Den Antrag können Sie bis zu 2 Jahre rückwirkend stellen – und er muss jährlich erneuert werden.
Für Bausparer, die unter der Einkommenshöchstgrenze liegen, ist die Wohnungsbauprämie eine gute Möglichkeit, sich ein paar Euro extra vom Staat zu holen. Sie ist aber nur sinnvoll, wenn das angelegte Geld tatsächlich zum Erwerb von Wohneigentum genutzt werden soll. Wer frei über sein Geld verfügen möchte, hat leider keinen Anspruch auf die Förderung.