BAföG-Rückzahlung: Das sollten Sie wissen

BAföG-Rückzahlung: Das sollten Sie wissen

Wann, wie viel und wie lange? Wer während seines Studiums BAföG bezogen hat, fragt sich nach dem Studienabschluss, wie es mit dem erhaltenen BAföG weitergeht. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt und dazu gehört auch, dass Sie die staatliche Förderung, die Sie während des Studiums erhalten haben, zurückzahlen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur BAföG-Tilgung.

Wann beginnt die Rückzahlung des BAföG?

Sie brauchen Ihr BAföG-Darlehen nicht sofort nach dem Studium zurückzahlen, sondern haben eine fünfjährige Schonfrist. Diese beginnt mit dem Ende der Förderungshöchstdauer, die der Regelstudienzeit entspricht. Haben Sie Ihr Studium beispielsweise im Sommersemester 2012 innerhalb der Regelstudienzeit von 6 Semestern abgeschlossen, beginnt die BAföG-Rückzahlung im Sommer 2017. Beenden Sie das Studium ein Jahr später, war die Förderungshöchstdauer trotzdem im Sommersemester 2012 erreicht – von einigen Ausnahmefällen abgesehen. Der Termin für den Rückzahlungsbeginn im Sommer 2017 ändert sich dadurch nicht.

Etwa ein halbes Jahr vor dem Termin erhalten Sie einen Bescheid des Bundesveraltungsamts (BVA). Der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) enthält folgende Informationen:

  • Höhe des zurückzuzahlenden Darlehens
  • Förderungshöchstdauer, die der Berechnung zugrunde liegt
  • Datum für den Beginn der Rückzahlung
  • Tilgungsplan mit Angaben zur Ratenhöhe und Dauer der Rückzahlung
  • Höchstmöglicher Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung

Für die Rückforderung des Studentendarlehens ist nicht mehr das BAföG-Amt Ihrer Universität zuständig, sondern das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Ändert sich nach dem Studium Ihre Anschrift oder Ihr Name, sollten Sie dies umgehend dem BVA mitteilen, damit Sie Ihren Bescheid auch sicher erhalten.

Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?

BAföG-Leistungen für Studenten setzen sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen:

  • Die Hälfte des BAföG ist ein Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
  • Die andere Hälfte ist ein Darlehen, das Sie anschließend tilgen müssen. Zinsen fallen bei regulärer Rückzahlung nicht an.

Beispiel: Erhalten Sie 6 Semester lang jeweils 600 Euro reguläres BAföG im Monat, summiert sich dies auf 21.600 Euro. Die Hälfte davon, also 10.800 Euro, ist das zu tilgende Darlehen. Allerdings zahlen Sie grundsätzlich maximal 10.000 Euro zurück, wenn Sie Ihr Studium zum Sommersemester 2001 oder später begonnen haben. Die verbleibende Summe, in diesem Fall 800 Euro, wird Ihnen erlassen.

Wussten Sie, dass …
… es die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bereits seit Oktober 1971 gibt?“
(Quelle: Deutsches Studentenwerk, 2017)

Wie funktioniert die BAföG-Rückzahlung?

Sie haben 20 Jahre Zeit, um das Darlehen zurückzuzahlen. Die regulären Monatsraten betragen 105 Euro. Sie sind nach Aufforderung des BVA für jeweils drei aufeinanderfolgende Monate in einer Summe (insgesamt also 315 Euro) zu entrichten und werden von Ihrem Konto eingezogen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Schulden ganz oder teilweise vorzeitig zu tilgen. In diesem Fall erhalten Sie bei der BAföG-Rückzahlung einen Erlass auf den ausstehenden Betrag. Je nachdem, wie viel Sie vorzeitig zurückzahlen, beträgt dieser bis zu 50,5 Prozent (Stand: Januar 2014). Eine entsprechende Nachlasstabelle finden Sie auf der Website des BVA.

Der Nachlass bezieht sich auf die tatsächliche Darlehensrestschuld und nicht auf die 10.000 Euro, auf die die BAföG-Rückzahlung begrenzt ist. Beträgt der vorzeitige Rückzahlungsbetrag nach Abzug des Nachlasses mehr als 10.000 Euro, zahlen Sie jedoch nur 10.000 Euro zurück.

  • Beispiel 1: Ihre Darlehensschuld beträgt 11.500 Euro. Bei einem Nachlass von 31 Prozent überweisen Sie der BVA 7.935 Euro.
  • Beispiel 2: Ihre Darlehensschuld liegt bei 20.000 Euro. Sie erhalten einen Nachlass von 44 Prozent und zahlen nur noch 11.200 Euro. Wegen der Deckelung tilgen Sie letztlich nur 10.000 Euro.

Darlehen vorzeitig komplett tilgen

Sie haben in den fünf Jahren nach Ihrem Studium so gut verdient, dass Sie Ihre BAföG-Schulden auf einen Schlag begleichen können? Im Bescheid des Bundesverwaltungsamts erfahren Sie, wie hoch Ihr Nachlass ist und welchen Betrag Sie überweisen müssen. Dies ist bis zum ersten Ratentermin möglich.

Haben Sie das Geld zum ersten Rückzahlungstermin noch nicht zusammen, können Sie das Darlehen auch später komplett tilgen. Dafür stellen Sie einen entsprechenden Antrag. Das BVA teilt Ihnen den vorzeitigen Rückzahlungsbetrag mit, bei dem der Nachlass bereits verrechnet wurde. Der Nachlass ist in diesem Fall allerdings etwas niedriger.

Darlehen vorzeitig teilweise tilgen

Sie können während der BAföG-Rückzahlung jederzeit Sondertilgungen vornehmen. Ab einem Ablösebetrag von 500 Euro erhalten Sie einen Nachlass. Dieser ist allerdings etwas niedriger, wenn sich die Höhe der Nachlassschuld bereits durch Ratenzahlung verringert hat. Dafür ist ebenfalls ein Antrag notwendig. Durch die Sonderzahlungen verringert sich die monatliche Rate nicht, aber der Rückzahlungszeitraum verkürzt sich.

Weitere Vergünstigungen

Haben Sie Ihr Studium bis zum 31. Dezember 2012 abgeschlossen, können Sie bei der BAföG-Rückzahlung einen Erlass beantragen, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:

  • Leistungsabhängiger Teilerlass: Gehören Sie zu den besten 30 Prozent Ihres Abschlussjahrgangs, erhalten Sie zwischen 15 und 25 Prozent Nachlass von dem nach dem 31. Dezember 1983 für diesen Ausbildungsabschnitt geleisteten Darlehensbetrag. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihr Studium innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen haben. Sie können den Teilerlass innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids beantragen.
  • Studiendauerabhängiger Teilerlass: Haben Sie Ihr Studium 4 bzw. 2 Monate vor der Förderungshöchstdauer, also innerhalb der Regelstudienzeit, erfolgreich beendet, erlässt Ihnen das BVA 2.560 bzw. 1.025 Euro (Stand: Februar 2017).

Das BVA prüft nicht automatisch, ob Ihnen ein solcher Teilerlass zusteht. Sie können diesen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids beantragen. Beim leistungsabhängigen Erlass brauchen Sie nicht nachzuweisen, dass Sie zu den Besten gehören. Dies übernimmt die BVA für Sie.

Was passiert, wenn ich nicht zahlen kann?

Manchmal kommt es im Leben anders, als man denkt. Sie werden arbeitslos, verdienen nur wenig oder haben kein eigenes Einkommen, weil Sie Kinder großziehen. In diesem Fall können Sie für die BAföG-Rückzahlung eine Freistellung beantragen. Diese gilt für ein Jahr und kann auch bis zu vier Monate rückwirkend gestellt werden. Anschließend zahlen Sie das Darlehen weiter ab oder beantragen die Freistellung erneut. Das bedeutet allerdings nicht, dass Ihnen die BAföG-Rückzahlung erlassen wird. Die Ratenzahlungen werden nur aufgeschoben.

Für eine Freistellung darf Ihr monatlich anrechenbares Einkommen den Freibetrag von 1.145 Euro (Stand: Februar 2017) nicht übersteigen. Er erhöht sich, wenn Sie einen Gatten, Lebenspartner und/oder Kinder ohne eigenes Einkommen haben, alleinerziehend sind oder aufgrund einer Behinderung bestimmte Aufwendungen haben.

Je nachdem, wie viel Sie im Monat verdienen, werden Sie ganz oder teilweise freigestellt. Übersteigt Ihr anrechenbares Einkommen den Freibetrag, aber um weniger als 105 Euro, werden Sie teilweise freigestellt. Sie bezahlen dann monatlich eine kleinere Rate. Diese errechnet sich aus der Differenz zwischen Ihrem Nettoeinkommen und dem Freibetrag. Das Ergebnis wird auf volle 5- oder 10-Euro-Beträge abgerundet.

Beispiel: Sie verdienen 1.700 Euro brutto im Monat. Dies entspricht einem Nettoeinkommen von 1.213,99 Euro und liegt damit über dem Freibetrag. Die Differenz beträgt 68,99 Euro, liegt also unter der regulären Rate von 105 Euro. Die Differenz wird deshalb abgerundet. Sie zahlen jeden Monat eine verminderte Rate in Höhe von 65 Euro.