Viele Menschen haben einen Zweitwohnsitz – beispielsweise weil der Arbeits- oder Studienort weit entfernt von Familie, Freunden und Verwandten liegt. Der Zweitwohnsitz kann zwar auch in der gleichen Stadt oder Gemeinde liegen, in der Regel ist die Zweitwohnung aber weiter vom Hauptwohnsitz entfernt – was je nach Gemeinde recht teuer werden kann. Für eine sogenannte Nebenwohnung wird unter Umständen eine Zweitwohnungssteuer erhoben, deren Höhe von Ort zu Ort variiert.
Was ist eine Zweitwohnung?
Deutsche Staatsbürger dürfen nach Artikel 11 des Grundgesetzes ihre Lebens- und Wohnverhältnisse frei wählen. Sie dürfen sich im Bundesgebiet aufhalten, wo immer Sie möchten. Wer sich für einen Wohnort entschieden hat, ist gemäß dem Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Wer innerhalb des Bundesgebiets keine neue Wohnung bezieht, muss sich abmelden.
Als Wohnung gilt jeder umschlossene Raum, der sich zum Wohnen und Schlafen eignet. Dazu zählen sogar Unterkünfte an Bord von Schiffen der Bundeswehr, Wohnwagen und -schiffe allerdings nur, wenn sie kaum bewegt werden. Wer im Inland mehrere Wohnungen nutzt, muss dies der Meldebehörde ebenfalls mitteilen. Dabei ist anzugeben, welche der Wohnungen Hauptwohnsitz ist. Das ist der Ort, an dem sich der Lebensmittelpunkt befindet, was normalerweise die überwiegend genutzte Wohnung ist. Alle übrigen Wohnsitze werden als Nebenwohnung oder Zweitwohnung bezeichnet.
Hauptwohnsitz und Zweitwohnung müssen allerdings der persönlichen Lebensführung des Inhabers oder seiner Familienangehörigen dienen, wobei sich die Wohnungen nicht in eigenem Besitz befinden müssen – es genügt das Anmieten einer Zweitwohnung oder auch nur eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft. Alle anderen Immobilien, etwa Gewerberäume und vermietete Eigentumswohnungen, gelten als Kapitalanlagen.
Was genau ist die Zweitwohnungssteuer?
Die Zweitwohnungssteuer ist eine Kommunalsteuer, die aber längst nicht alle Gemeinden erheben. Sie wird vor allem in Ballungszentren und Großstädten fällig, weil dort naturgemäß viele Studenten und Arbeitnehmer ihren Zweitwohnsitz anmelden. Die Kommune erhebt die Zweitwohnungssteuer als Ausgleich für entgangene Einnahmen.
Die Kommunen bekommen für jeden Einwohner, der bei ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist, einen Steuerausgleich – diesen gibt es jedoch nicht für Zweitwohnsitze. Aus diesem Grund schaffen einige Kommunen mit vielen Zweitwohnsitzen einen finanziellen Ausgleich über die Zweitwohnungsteuer. Schließlich nutzen auch Menschen mit einem Zweitwohnsitz die kommunale Infrastruktur, deren Betrieb und Instandhaltung viel Geld kostet.
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer legen die Kommunen selbst fest. Der Steuersatz fällt sehr unterschiedlich aus: In den Großstädten beträgt er zwischen 5 und 12 Prozent, wobei Berlin am günstigsten ist und Dortmund sowie Duisburg am teuersten sind. Einige Universitätsstädte wie Konstanz verlangen sogar bis zu 25 Prozent, um die Studenten dazu zu bewegen, sich dort mit Erstwohnsitz anzumelden. Der jeweilige Prozentsatz wird immer auf Basis der jährlichen Nettokaltmiete berechnet. Beträgt beispielsweise die Zweitwohnungssteuer in Köln 10 Prozent der Nettokaltmiete, werden bei einer Nettokaltmiete von 250 Euro pro Monat jährlich 300 Euro Steuern fällig.
Ausnahmen von der Zweitwohnungssteuer
Doch nicht jeder mit einem zweiten Wohnsitz muss auch die Zweitwohnungssteuer entrichten. Verheiratete Berufspendler, die an ihrem Arbeitsort eine Zweitwohnung haben, müssen sie nicht zahlen. Einige Kommunen erlassen Geringverdienern die Zweitwohnungssteuer, was Studenten allerdings nicht in jedem Fall einschließt. Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, etwa einem Altenheim, müssen sie ebenfalls nicht entrichten.