Sven und Anke haben es gewagt: Die Frankfurter, die seit zwei Jahren ein Paar sind, haben vor drei Monaten ihre erste gemeinsame Wohnung bezogen. Die Umzugskisten sind mittlerweile ausgepackt und die beiden haben sich eingelebt. Was ihnen aber noch Kopfzerbrechen bereitet, sind die gemeinsamen Zahlungen wie Miete, Strom und Lebensmitteleinkäufe. Sie haben schnell festgestellt, dass es nicht einfach ist, die Ausgaben mit zwei verschiedenen Girokonten gerecht zu begleichen.
Gemeinsamer Hausstand, gemeinsames Konto
Sven entscheidet oft spontan, was er abends kochen möchte und kauft nach der Arbeit schnell die passenden Zutaten im Supermarkt. Dadurch gibt er deutlich mehr für den gemeinsamen Kühlschrankinhalt aus als Anke. Von Ankes Konto wird am Monatsersten die Miete abgebucht. Da zu diesem Zeitpunkt auch die Beiträge für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung und das Fitnessstudio eingezogen werden, kommt sie mit den Zahlungen durcheinander. Die Folge: Sie rutscht in den Dispo.
Weil beide mit der Situation unzufrieden sind, informieren sie sich über die Vorteile eines Gemeinschaftskontos im Vergleich zu separaten Konten. Eine Studie von RetailMeNot und Goldmedia aus dem Jahr 2016 hat ergeben, dass 55 Prozent der Befragten ein Konto mit ihrem Partner teilen. Davon nutzen 30 Prozent ausschließlich das Gemeinschaftskonto, während 25 Prozent zusätzlich weiterhin ein eigenes Girokonto haben.
Das Konto wird von beiden Partnern gemeinsam geführt und dient als Konto für die Ausgaben, die in einem Paarhaushalt anfallen. Am Anfang des Monats überweisen beide einen Teil ihres Gehalts auf das Konto. Sven kümmert sich darum, dass die Miete jeden Monat pünktlich beim Vermieter ankommt. Er informiert außerdem den Stromanbieter und den Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über das neue Konto. Auch gemeinsame Geldeingänge, zum Beispiel bei einer Rückerstattung der Betriebskosten, fließen auf das gemeinsame Konto.
Diese Arten von Gemeinschaftskonten gibt es
Beim gemeinsamen Konto greifen beide Partner gleichberechtigt auf das Geld zu. Man unterscheidet dabei zwei Arten von Konten. Das sogenannte Und-Konto ist selten. Jeder einzelne Kontoinhaber muss zustimmen, wenn eine Überweisung oder eine andere Transaktion bei dieser Art von Konto durchgeführt werden soll. Würde Sven eine Rechnung bezahlen wollen, müssten beide den Überweisungsträger unterschreiben. Für den Alltag eines Pärchens eignet sich ein solches Konto daher eher nicht. Für Erbengemeinschaften zum Beispiel kann es allerdings sinnvoll sein.
Das Oder-Konto ist für das Frankfurter Pärchen zweckmäßiger. Es setzt voraus, dass jeder Partner stets im Sinne des anderen handelt. Deshalb genügt es, wenn Sven die Überweisung der Rechnung per Online-Banking autorisiert, Ankes explizite Zustimmung benötigt er dazu nicht. Diese ist nur in bestimmten Fällen notwendig, zum Beispiel bei Kreditabschlüssen oder wenn er das Konto kündigen möchte. Beide erhalten eine eigene Sparkassen-Card für das gemeinsame Girokonto. So kann Sven die Lebensmittel bequem mit Karte bezahlen.
Gemeinschaftskonto und Dispokredit: Vertrauen ist wichtig
Das gemeinsame Konto der beiden hat einen Dispokredit in Höhe von 2.000 Euro. Diesen nimmt Anke wenige Wochen nach der Kontoeröffnung in Anspruch. Gemeinsam mit einer Freundin fährt sie zu einem Möbelhaus, um das bestellte Sofa abzuholen. Da sie noch einige Küchengegenstände, einen Teppich und Topfpflanzen kauft, überzieht Anke das Konto um fast 200 Euro.
Vor der Kontoeröffnung haben Anke und Sven besprochen, für welche Zwecke sie das Konto verwenden wollen und was passiert, wenn sie in den Dispokredit rutschen. Deshalb hatte Anke vor dem Möbelkauf mit Sven abgeklärt, wie viel Budget sie für andere Einrichtungsgegenstände hat. Außerdem haben sie gleich nach dem Kauf jeder einen kleinen Betrag auf das Gemeinschaftskonto überwiesen, um den Dispo auszugleichen.
Solche Absprachen sind wichtig, denn beide Kontoinhaber haften gleichermaßen für die Rückzahlung des Dispokredits und nicht allein derjenige, der das Konto tatsächlich überzogen hat. Das bedeutet natürlich auch, dass sich die beiden vertrauen sollten. Sie können ein Gemeinschaftskonto auch als WG-Konto nutzen. In diesem Fall sollten sich aber alle Mitbewohner aufeinander verlassen können, damit nicht einer das Konto für eigene Zwecke benutzt. Ansonsten ist Ärger vorprogrammiert.
Fazit: Wie Sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen
Das Gemeinschaftskonto von Anke und Sven bewährt sich schnell. Sven ist zufrieden, dass die Lebensmittelausgaben jetzt gleichmäßig verteilt sind, und Anke hat einen besseren Überblick über ihre eigenen Ausgaben. Wenn auch Sie überlegen, mit Ihrem Partner ein gemeinsames Konto zu eröffnen, bedenken Sie Folgendes:
- Ohne Vertrauen geht es nicht: Sie sollten sich beide sicher sein, dass der jeweils andere bewusst und verantwortungsvoll mit dem gemeinsamen Geld umgeht.
- Absprachen sind wichtig: Legen Sie genau fest, wofür Sie das gemeinsame Konto verwenden, also etwa für die Miete oder Lebensmitteleinkäufe. Für private Ausgaben wie das neue Paar Schuhe ist es nicht gedacht.
- Konto gemeinsam eröffnen: Um ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen, benötigt Ihre Sparkasse die Angaben und Unterschriften beider Partner. Anschließend erhält jeder eine eigene Sparkassen-Card für das Konto.