Selbstständig, Freelancer oder Freiberufler? Wer nicht im Angestelltenverhältnis arbeitet, hat verschiedene Möglichkeiten, selbstständig zu arbeiten. Viele benutzen die Begriffe synonym. Tatsächlich gibt es aber bedeutende Unterschiede. Zu den Freiberuflern zählen beispielsweise nur bestimmte Berufsgruppen.
Was sind freie Berufe?
Laut des Instituts für Freie Berufe (IFB) gab es zum 1. Januar 2016 rund 1,3 Millionen Freiberufler in Deutschland. Als Freiberufler gelten nur Personen bestimmter Berufsgruppen, die teilweise in Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgehalten sind. Das IFB teilt diese sogenannten Katalogberufe in vier Gruppen ein:
- Freie Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Psycho- und Physiotherapeuten, Tierärzte, Apotheker
- Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende freie Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Unternehmensberater
- Technische und naturwissenschaftliche freie Berufe: Architekten, Ingenieure, Sachverständige
- Freie Kulturberufe: Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher
Darüber hinaus gibt es weitere, den Katalogberufen ähnliche freie Berufe. Ob Ihre Tätigkeit dazu zählt, entscheidet das Finanzamt.
Gewerbeamt oder Finanzamt?
Als Freiberufler brauchen Sie, im Gegensatz zu anderen Selbstständigen, kein Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden. Um die Anmeldung beim Finanzamt kommen Sie jedoch nicht herum. Das Amt entscheidet bei Nicht-Katalogberufen über die Freiberuflichkeit und vergibt die Steuernummer. Darüber hinaus sind einige Tätigkeiten kammerpflichtig, zum Beispiel viele Heil-, rechts-, wirtschafts- oder steuerberatende Berufe. In diesem Fall melden Sie sich bei einer berufsständischen Kammer an, um praktizieren zu dürfen. In einigen Tätigkeitsfeldern sind Sie dazu verpflichtet, sich in einer Berufsgenossenschaft zu versichern, in anderen ist dies freiwillig. Die Berufsgenossenschaften bieten die gesetzliche Berufsunfallversicherung an. Sie helfen bei der Gesundheitsprävention und unterstützen Sie bei der Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten.
Wichtige Versicherungen für Freiberufler
Freiberufler benötigen verschiedene betriebliche und persönliche Versicherungen. Dazu zählen:
Betriebliche Versicherungen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Freiberufler sinnvoll. Für einige ist sie sogar vorgeschrieben, zum Beispiel für Ärzte oder Architekten. Sie übernimmt Schadensersatzansprüche, die durch Arbeitsfehler entstehen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt Schadensersatz, wenn Ihrem Kunden Gewinne entgehen oder zusätzliche Kosten entstehen, weil Sie ihn beispielsweise falsch beraten haben. Je nach Tätigkeit sind weitere Policen sinnvoll.
Krankenversicherung
Freiberufler können zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Künstler und Publizisten versichern sich über die Künstlersozialkasse. Sie zahlen jeweils nur die Hälfte der Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Die andere Hälfte der Beiträge übernimmt die Künstlersozialversicherung. Diese finanziert sich aus einem Zuschuss des Bundes und einer Abgabe jener Unternehmen, die von den Leistungen der Künstler und Publizisten profitieren – beispielsweise Verlage oder Galerien.
Rentenversicherung
Freiberufler, die bei einer berufsständischen Kammer registriert sind, müssen sich beim Versorgungswerk der Kammer anmelden und Beiträge entrichten. Es ersetzt für diese Berufsgruppen die gesetzliche Rentenversicherung. Andere Freiberufler sind dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dazu gehören Hebammen, Lehrer, Trainer und Seelotsen. Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse abgesichert. Fallen Sie nicht in eine dieser Berufsgruppen, sollten Sie privat für Ihren Lebensabend vorsorgen oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Diese Steuern sollten Freiberufler kennen
Als Freiberufler zahlen Sie keine Gewerbesteuer, müssen aber eine Einnahmenüberschussrechnung machen. Sie zahlen vierteljährlich eine Einkommensteuervorauszahlung. Die Höhe der Zahlung bezieht sich auf vergangene Steuerbescheide oder auf die erwarteten Jahreseinnahmen. Am Jahresende verrechnet das Finanzamt die geleisteten Vorauszahlungen und die tatsächlich zu zahlenden Steuern. Die Differenz kriegen Sie entweder zurück oder Sie leisten eine Nachzahlung.
Ebenfalls wichtig für Freiberufler ist die Umsatzsteuer. Diese schlagen Sie auf den Rechnungsbetrag für Ihre Waren und Dienstleistungen auf. Kaufen Sie umgekehrt Waren und Dienstleistungen von Dritten, zahlen Sie selbst Umsatzsteuer. Diese sogenannte Vorsteuer dürfen Sie mit Ihren eigenen Umsatzsteuereinnahmen verrechnen. Den Differenzbetrag überweisen Sie eigenständig als Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt. Haben Sie mehr Vor- als Umsatzsteuer bezahlt, erstattet Ihnen das Finanzamt die Differenz. Zusätzlich zu Ihrer Einkommenssteuererklärung müssen Sie eine jährliche Umsatzsteuererklärung einreichen.