Der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung ist unter anderem davon abhängig, wie lange Sie schon unfallfrei fahren. Die Versicherungen teilen Sie dementsprechend in eine Schadenfreiheitsklasse ein. Erfahren Sie hier, was Sie über Einteilung, Zurückstufung und Versicherungswechsel wissen sollten.
Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt
Die Aufteilung nach Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) gibt es in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung. In welche Klasse Sie eingeordnet werden, hängt davon ab, ob Sie Ihrer Versicherung im laufenden Kalenderjahr einen Schaden gemeldet haben. Jeder Schadenfreiheitsklasse ist ein bestimmter Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet. Wie hoch dieser ist, legt jeder Anbieter selbst fest. Beispielsweise kann es sein, dass Sie in den Schadenfreiheitsklassen 30 bis 35 nur 20 Prozent des eigentlichen Beitrags zahlen. Die Klassen reichen von 0 bis maximal SF-Klasse 35, was für 35 schadenfreie Jahre steht. Normalerweise sind die Schadenfreiheitsklassen wie folgt gegliedert:
- SF M (Malus-Klasse): Teuerste Klasse, in die beispielsweise Fahranfänger rutschen, die kurz nach Versicherungsabschluss bereits einen Schaden haben
- SF S (Schadenklasse): In diese Klasse rutschen Sie, wenn Sie in SF 1 einen Schaden melden
- SF 0: Klasse für Fahranfänger mit relativ hohen Beiträgen, da das Schadenrisiko bei Anfängern höher ist
- SF ½: Für Fahranfänger, die ihr erstes eigenes Auto versichern, aber bereits Fahrerfahrung haben, zum Beispiel durch das Begleitete Fahren ab 17 Jahren
- SF 1: 1 schadenfreies Jahr
- SF 2: 2 schadenfreie Jahre
- usw.
Melden Sie Ihrer Versicherung in einem Jahr keinen Schaden, steigen Sie in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse auf. Ändert sich dadurch der Schadenfreiheitsrabatt, sinkt Ihr Jahresbeitrag.
Was passiert, wenn ich meiner Versicherung einen Schaden melde?
Verursachen Sie einen Schaden, werden Sie eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft, Ihr Beitrag steigt. Die Schadenhöhe ist dabei unerheblich. Für die Versicherung zählt nur die Anzahl der Schäden im Jahr. Die Rückstufung erfolgt zum Folgejahr, also wenn die nächste Beitragszahlung fällig wird. Wie viele Klassen Ihr Versicherer Sie zurückstuft, ist unterschiedlich. Jeder Anbieter hat eine eigene Rückstufungstabelle, die Sie in Ihren Versicherungsunterlagen finden.
Wie Sie eine Rückstufung verhindern können
Sie haben beim Ausparken eine Mauer touchiert und Ihre Stoßstange hat nun einen Kratzer? Natürlich können Sie diesen Schaden Ihrer Vollkaskoversicherung melden. Es ist jedoch sinnvoll, kleinere Reparaturen aus eigener Tasche zu bezahlen. Nicht gemeldete Schäden wirken sich nicht negativ auf Ihre Schadenfreiheitsklasse aus. Oft sind die Kosten für die Reparatur niedriger als die Kosten einer Beitragserhöhung. Bei vielen Versicherungen können Sie bereits von der Versicherung beglichene Schäden innerhalb eines gewissen Zeitraums zurückkaufen und damit die Rückstufung verhindern. Dann bezahlen Sie der Versicherung die Kosten für den entstandenen Schaden, eine eventuelle Rückstufung wird rückgängig gemacht und der zu viel gezahlte Beitrag zurückerstattet.
Einige Versicherer bieten einen speziellen Rabattschutz an. Dadurch haben Sie einen Schaden oder mehrere Schäden im Jahr frei. Melden Sie einen Versicherungsfall, werden Sie nicht zurückgestuft. Sie verbleiben im Folgejahr entweder in der gleichen Schadenfreiheitsklasse oder werden sogar weitergestuft. Diese Option ist gegen Aufpreis erhältlich und kann meist erst ab einer bestimmten SF-Klasse gewählt werden.
Schadenfreiheitsklasse beim Versicherungswechsel mitnehmen
Wechseln Sie die Kfz-Versicherung, wirkt sich dies nicht auf Ihre Schadenfreiheitsklasse aus. Ihre alte Klasse behalten Sie auch bei einer neuen Versicherung und werden so von Anfang an ähnlich eingestuft wie bei Ihrer alten Versicherung. Ihr alter Versicherer teilt Ihrem neuen Anbieter die Anzahl der schadenfreien Jahre sowie die Anzahl der Schäden im Vorjahr und im laufenden Jahr mit. Wechseln Sie, weil Sie im laufenden Jahr einen Schaden haben, schützt Sie dies übrigens nicht vor der Rückstufung. Der neue Versicherer wird Sie im Folgejahr herabstufen, auch wenn er den Schaden nicht selbst reguliert hat, sondern Ihre alte Versicherung. Haben Sie bei Ihrem alten Anbieter einen Rabattschutz in Anspruch genommen, wird dieser nicht übertragen. Der alte Anbieter übermittelt dem neuen die Schadenfreiheitsklasse, in der Sie sich eigentlich befinden würden.