Nebenkosten beim Hauskauf in Hessen und Rheinland-Pfalz

Nebenkosten beim Hauskauf in Hessen und Rheinland-Pfalz

Träumen Sie auch von den eigenen vier Wänden? Haben Sie vielleicht sogar schon erste Objekte herausgesucht, die zu Ihren Wünschen passen? Dann schauen Sie, dass am Ende auch die Rechnung aufgeht. Neben dem eigentlichen Kaufpreis fallen nämlich noch Nebenkosten beim Hauskauf an – und die sollten Sie bei der Baufinanzierung nicht vernachlässigen.

Diese Nebenkosten fallen beim Immobilienerwerb an

Die Nebenkosten beim Immobilienkauf fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. In Hessen können die Nebenkosten beim Hauskauf um die 13 Prozent des Kaufpreises betragen. In Rheinland-Pfalz liegen die Nebenkosten beim Hauskauf bei etwa 10 Prozent des Kaufpreises. Angenommen, Sie wollen ein Einfamilienhaus für 300.000 Euro kaufen. Dann würden Sie in Hessen etwa 40.350 Euro an Nebenkosten zusätzlich zahlen, in Rheinland-Pfalz circa 30.210 Euro. Die Nebenkosten setzen sich aus den folgenden Posten zusammen:

Kosten für den Notar

In Deutschland können Sie ohne Hilfe eines Notars kein Haus kaufen. Der Notar beglaubigt den Kaufvertrag. Er ist ein neutraler Vermittler zwischen den beiden Parteien und achtet darauf, dass der Vertrag für beide Seiten fair ist. Der Notar kümmert sich außerdem darum, dass Sie nach dem Kauf als neuer Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten für die Beglaubigung des Kaufvertrags sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt, die Gebühren für den Grundbucheintrag in der Grundbuchordnung (GBO). Insgesamt können Sie mit etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen.

Wussten Sie, dass …
die Grunderwerbsteuer nicht fest ist? Hessen hat die Steuer zuletzt 2014 auf 6 Prozent erhöht, Rheinland-Pfalz hat sie zuletzt 2012 angehoben – auf 5 Prozent.“
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2017)

Grunderwerbsteuer

Einen großen Teil der Nebenkosten beim Hauskauf macht die Grunderwerbsteuer aus. Sie fällt einmalig an, wenn Sie ein Grundstück kaufen – egal, ob mit oder ohne Haus. Der Notar benachrichtigt das Finanzamt über den Kauf, sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist. Das Finanzamt verschickt dann einen Grunderwerbsteuerbescheid. Sie haben einen Monat Zeit, um den Betrag zu bezahlen. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist Voraussetzung für den Grundbucheintrag.

In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 Prozent des Kaufpreises. Steht das Haus in Rheinland-Pfalz, sind es 5 Prozent. Im obigen Beispiel zahlen Sie für das Einfamilienhaus also 18.000 Euro bzw. 15.000 Euro an Grunderwerbsteuer. Wenn Sie zusammen mit dem Haus Einrichtungsgegenstände wie Möbel, eine Einbauküche oder eine Markise kaufen, fällt darauf keine Grunderwerbsteuer an. Sind diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen, sinkt die Grunderwerbsteuer. Lassen Sie sich dazu am besten beraten, zum Beispiel von einem Steuerberater.

Die Grunderwerbsteuer fällt in speziellen Fällen nicht an, zum Beispiel, wenn Sie weniger als 2.500 Euro für das Grundstück bezahlen, bei Schenkungen, Erbschaften und Verkäufen zwischen Ehepartnern oder Verwandten ersten Grades. Bei Erbschaften und Schenkungen müssen Sie aber möglicherweise Erbschaft- oder Schenkungssteuer zahlen.

Optional: Kosten für den Makler

Eine geeignete Immobilie zu finden, ist gar nicht so einfach und vor allem zeitaufwändig. Sich einen Überblick über den Markt verschaffen, passende Angebote finden, Besichtigungstermine vereinbaren – viele Käufer (und auch Verkäufer) greifen angesichts dessen auf die Dienste eines Maklers zurück. Dies ist aber natürlich nicht kostenlos. Die Höhe der Maklercourtage ist nicht gesetzlich festgelegt. Allerdings orientieren sich die Makler oft an den marktüblichen Sätzen. Wie hoch die Maklercourtage ausfällt, ist je nach Bundesland verschieden. Unterschiede gibt es auch im Hinblick darauf, wer die Provision übernimmt.

In Hessen liegt die Courtage bei etwa 5,95 Prozent des Kaufpreises. Sie wird vom Käufer alleine getragen. In Rheinland-Pfalz beträgt die Provision 7,14 Prozent des Kaufpreises. Sie wird zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Jede Partei übernimmt 3,57 Prozent der Maklerkosten.

Optional: Kosten für ein Gutachten

Eine große Investition wie das Eigenheim will gut überlegt sein. Allerdings ist für Laien oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich, in welchem Zustand ein Haus ist – gerade bei älteren Gebäuden. Gibt es Baumängel oder dringenden Renovierungsbedarf? Wie hoch sind die Kosten dafür? Passt der Preis? Ein Gutachter schaut sich das Haus ganz genau an und kann Ihnen solche Fragen umfassend beantworten. Das Gutachten kostet etwa zwischen 0,5 und 1 Prozent des Immobilienwerts.