Endlich volljährig und den Führerschein machen: Mit Erreichen der Volljährigkeit dürfen Sie sich ans Steuer eines Autos setzen – vorausgesetzt, Sie bestehen die Führerscheinprüfung. Angst muss man weder vor dem theoretischen Teil noch vor der praktischen Fahrprüfung haben. Mit guter Vorbereitung und Konzentration sind die Prüfungen für jeden zu schaffen. Bevor Sie aber die Prüfungen ablegen, ist etwas Papierarbeit zu erledigen.
Bevor es zur Prüfung geht
Vor der Führerscheinprüfung melden Sie sich an. Das geschieht in der Regel schon zu Beginn bzw. in der Mitte der Fahrausbildung; in der Regel schickt die Fahrschule die Formulare ab. Voraussetzungen für eine bewilligte Anmeldung sind ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs.
Ihre Augen können Sie beim Optiker oder bei einem Augenarzt überprüfen lassen. Wenn Sie beim Erkennen der Buchstaben und Zahlen nicht den geforderten Wert erreichen, benötigen Sie eine Brille (oder Kontaktlinsen) und ein augenärztliches Gutachten. Durchfallen ist beim Erste-Hilfe-Kurs nicht möglich. Die „Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ dauert seit dem 1. April 2015 nur noch 9 Stunden, davor waren es 16 Stunden.
Den Ort der Prüfung können Sie im Übrigen nicht frei wählen. Wer in Frankfurt gemeldet ist, muss dort in der Regel auch die Prüfungsfahrt ablegen. Jeder soll schließlich unter den gleichen Bedingungen die Ausbildung absolvieren, unter denen er später auch fahren wird.
Wann ist man bereit für die Prüfung?
Letztlich entscheiden Ihr Bauchgefühl und die Einschätzung des Fahrlehrers. Ist er der Meinung, dass Sie ausreichend Sicherheit am Steuer und die notwendigen Kenntnisse besitzen, wird er Ihnen grünes Licht für die Prüfungen geben. Darüber hinaus bestehen gesetzliche Vorgaben für die Mindestdauer der Ausbildung.
Beim Ersterwerb des Führerscheins für Pkw (Klasse A) muss ein Fahrschüler mindestens 12 Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff und 2 für den Zusatzstoff besuchen – insgesamt also 14 Doppelstunden. Für die Anzahl der regulären Fahrstunden gibt es keine Vorgaben, die Mindestanzahl an Sonderfahrten ist dagegen gesetzlich festgelegt:
- 5 Doppelstunden für Überlandfahrten
- 4 Doppelstunden für Autobahnfahrten
- 3 Doppelstunden für Dunkelfahrten
So sieht die theoretische Führerscheinprüfung aus
Der Ablauf wird am Prüfungstag von einem amtlich zugelassenen Prüfer erläutert. In den Führerscheinklassen A und B besteht die theoretische Führerscheinprüfung aus 30 Multiple-Choice-Fragen. Für die Beantwortung steht Ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung – Eile ist nicht geboten.
Die Prüfung wird am Computer absolviert. Dieser signalisiert Ihnen, falls am Ende nicht alles ausgefüllt ist. Erlaubt sind insgesamt 10 Fehlerpunkte. Je nachdem, welche Fragen nicht korrekt beantwortet wurden, kann man bereits bei drei falschen Antworten durchfallen – dann nämlich, wenn zwei Fragen mit der höchsten Wertigkeit von 5 Fehlerpunkten dabei sind.
So sieht die praktische Führerscheinprüfung aus
Den meisten Fahrschülern macht der praktische Teil wesentlich mehr Sorgen als der theoretische. Doch dafür gibt es wenig Grund: Während rund 26 Prozent durch die praktische Prüfung fallen, liegt die Durchfallquote im Theorieteil laut Kraftfahrtbundesamt bei fast einem Drittel.
Der Ablauf sieht vor, dass Sie sich vor der Fahrt mit dem Prüfer bekannt machen und dieser Ihre Identität mit den Unterlagen abgleicht. Zur Prüfung gehört mitunter eine technische Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs. Dabei werden beispielsweise Angaben zum Luftdruck der Reifen, zur Profiltiefe und zur Beleuchtung abgefragt. Die eigentliche Fahrt beinhaltet Grundaufgaben wie Einparken und Gefahrbremsung. Die Richtlinien sehen außerdem vor, dass Strecke sowohl durch die Stadt als auch über Landstraße oder Autobahn führt. Die Fahrt dauert insgesamt etwa 45 Minuten.