Wenn Stürme übers Land fegen, können diese ungeahnte Kräfte entwickeln. Sie decken Dächer ab, entwurzeln Bäume, beschädigen Gartenmöbel. Und manchmal hinterlassen sie Schäden am Haus, an der Einrichtung oder am Auto. Abhängig davon, wo der Schaden auftritt, sind unterschiedliche Versicherungen zuständig.
Wann wird aus einem heftigen Wind für die Versicherung ein Sturm?
Für Meteorologen ist die Sache klar: Ein Sturm ist ein Wind, der eine Geschwindigkeit von mindestens 75 Kilometern pro Stunde erreicht und dadurch Dachziegel anheben kann. Das entspricht der Stärke 9 auf der sog. „Beaufort-Skala“, benannt nach dem englischen Admiral und Hydrographen Sir Francis Beaufort (1774-1857).
Versicherungen legen „Sturm“ etwas weiter aus und klassifizieren darunter bereits Windgeschwindigkeiten ab der Stärke 8 („stürmischer Wind“, ab 62 km/h). Bei dieser Windstärke können Zweige und dicke Äste von Bäumen abbrechen und lose Gegenstände durch die Luft gewirbelt werden. Je heftiger der Wind weht, desto heftiger auch die Folgen: Ab Windstärke 10 („schwerer Sturm“) sind schwere Schäden an Häusern möglich. Ein „orkanartiger Sturm“ (Stärke 11) kann Bäume entwurzeln, der „Orkan“ selbst (Stufe 12) hinterlässt schwerste Verwüstungen.
Was verstehen Versicherungen unter Sturmschaden?
Unter Sturmschaden verstehen Versicherungen die direkten Schäden, die ein heftiger Wind mit einer Stärke von mindestens 8 verursacht hat: abgedecktes Dach, abgerissene Markise, Schaden durch abgebrochenen Ast usw. Darüber hinaus sind in der Regel auch Folgeschäden versichert, z. B. wenn durch das Loch im Dach Regenwasser eintritt und die Decke durchfeuchtet.
Damit die Versicherung den Schaden übernimmt, muss man sich die Windstärke bestätigen lassen. Auskunft über die Stärke des Windes gibt der Deutsche Wetterdienst. Vergleichbare Sturmschäden in der Nachbarschaft gelten für die Versicherung in der Regel ebenfalls als Beleg.
Welche Versicherung zahlt für welchen Sturmschaden?
Eine Versicherung, die generell für Sturmschäden aufkommt, gibt es nicht. Stattdessen sind mehrere Versicherungen beteiligt, abhängig davon, wo der Schaden auftritt bzw. welche Art von Dingen betroffen sind:
- Für Sturmschäden am Haus ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
- Sturmschäden an Ihrer Einrichtung und Ihrem Hab und Gut übernimmt die Hausratversicherung.
- Sturmschäden am Auto reguliert die Kfz-Versicherung, hier die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung.
- Sturmschäden bei anderen Menschen, für die man eine gewisse Mitschuld trägt, klärt die Haftpflichtversicherung.
Wohngebäudeversicherung
Werden das Haus bzw. Nebengebäude, die Garage oder der Carport durch den Sturm beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür auf. Zu den typischen Sturmschäden am Haus, die von der Versicherung abgedeckt sind, zählen ganz oder teilweise abgedeckte Dächer, Bäume, die auf das Gebäude oder die Terrasse gefallen sind, abgerissene Markisen und Satellitenschüssel, umgeworfene Zäune und entwurzelte Hecken. Ob Schäden am Geräteschuppen, Klettergerüst oder Pavillon abgesichert sind, hängt vom konkreten Versicherungsvertrag ab. Dieser regelt zudem, ob die Versicherung auch Aufräum- und Wiederinstandsetzungsarbeiten abdeckt oder das Ferienhaus geschützt ist. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber zur Wohngebäudeversicherung.
Hausratversicherung
Schäden innerhalb Ihrer vier Wände, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen, übernimmt die Hausratversicherung. Zum Hausrat zählen alle beweglichen Gegenstände, angefangen bei Möbeln und Teppichen bis hin zu Elektrogeräten, Schmuck und Kleidung. Fällt zum Beispiel ein Baum durchs Fenster, wodurch Regen eindringt, der Ihr teures Sofa durchnässt, ist für das Möbelstück die Hausratversicherung zuständig. Häufig sind auch Folgeschäden versichert, zum Beispiel wenn durch den vom Sturm hervorgerufenen Stromausfall Gefriergut auftaut und unbrauchbar wird. Weitere Informationen haben wir im Ratgeber zur Hausratversicherung zusammengestellt.
Kfz-Versicherung
Wird Ihr Auto durch den Sturm beschädigt, zum Beispiel durch herabgefallenes Astwerk oder herumfliegende Dachziegel, ist die Kfz-Versicherung zuständig. Bei einer Windstärke von 8 und höher reguliert üblicherweise die Teilkasko den Schaden. Haben Sie eine Vollkasko abgeschlossen, greift diese sogar bei Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch geringere Windstärken verursacht wurden. Wer nur eine Kfz-Haftpflicht besitzt, kann den Schaden nicht geltend machen.
… die Wohngebäudeversicherer in Deutschland 2020 0,92 Milliarden Euro für Sturm- und Hagelschäden gezahlt haben? 2019 waren es sogar 1,24 Milliarden Euro.“
(Quelle: GDV, 2021)
Private Haftpflichtversicherung
Bei Sturmschäden an fremdem Eigentum oder anderen Personen, die durch Dinge in Ihrem Besitz verursacht wurden, sind Sie unter Umständen zu Schadenersatz verpflichtet. Das kann zum Beispiel ein Blumentopf sein, der von Ihrem Balkon geweht wird und auf ein darunter abgestelltes Auto fällt. Oder der Sonnenschirm, den Sie auf der neuen Terrasse abgestellt hatten, fliegt während des Sturms herum und verletzt den Nachbarn im Garten an der Schulter. Solche Schäden übernimmt die private Haftpflichtversicherung, die den Fall für Sie genau prüft und Sie gegebenenfalls vor Gericht vertritt. Denn die Versicherung zahlt nur, wenn Sie auch tatsächlich haftbar gemacht werden können. Haben Sie nichts falsch gemacht, müssen Sie auch nicht für den Schaden zahlen.
Tipp für Hauseigentümer: Sie sollten zudem eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht abgeschlossen haben, die Passanten und Nachbarn vor Gefahren schützt, die von Gebäuden oder Gewächsen auf dem Grundstück ausgehen – zum Beispiel für den Fall, dass Sie einen morschen Baum auf Ihrem Gelände nicht ausreichend gesichert haben und dieser während des Sturms umfällt und dabei das Gartenhäuschen Ihres Nachbarn beschädigt.
Welche Zusatzversicherungen können sich bei Sturmschäden lohnen?
Wenn während des Unwetters Regenwasser in den Keller läuft oder der nahegelegene Bach bzw. Fluss übers Ufer tritt, sind Wohngebäude- oder Hausratversicherung meist nicht zuständig. Das Gleiche gilt, wenn Schmutzwasser aus der Kanalisation ins Haus zurückgedrückt wird. Für diese Fälle, die immer häufiger auftreten, ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung sinnvoll. Diese wird häufig nicht einzeln, sondern als Zusatz-Modul zur Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgeschlossen. Neben Überschwemmungen und Starkregen sind auch andere Naturereignisse mit gravierenden Folgen versichert, etwa Lawinen, Erdbeben oder Erdrutsche.
Bild: S-Com