Der Bezug von Elterngeld (Basiselterngeld) verschafft Ihnen nach der Geburt einen Schonraum, damit Sie Zeit haben, sich in das Familienleben mit Nachwuchs einzuleben. Damit ist es sowohl für Mütter als auch für Väter möglich, eine Zeit lang auf den Job zu verzichten, denn durch das Elterngeld wird der Wegfall Ihres Einkommens aufgefangen. Dies sind die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
- Die Summe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 und maximal 1.800 Euro netto pro Monat
- Sie haben Anspruch auf 12 Monate Elterngeld
- Beteiligt sich der Vater ebenfalls an der Betreuung, wird das Elterngeld 14 Monate gezahlt
- Ist Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren, haben Sie die Wahl zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus (Auch eine Kombination von beiden ist möglich)
Der Unterschied zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus
Das Elterngeld Plus kommt denjenigen Eltern entgegen, die schon während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Gehen Mütter und Väter schon früh wieder einer Beschäftigung in Teilzeit nach, besteht für sie die Möglichkeit, das Elterngeld doppelt so lange zu beziehen – allerdings maximal in halber Höhe. Im Prinzip werden aus einem Elterngeldmonat zwei gemacht.
Wer bekommt Elterngeld?
Elterngeld steht grundsätzlich sowohl Arbeitnehmern, Beamten und Selbstständigen als auch erwerbslosen Elternteilen, Studierenden und Auszubildenden zu. Auch Adoptiveltern und Verwandte bis zum dritten Grad – wie Großeltern oder Geschwister – können in Ausnahmefällen einen Antrag auf Elterngeld stellen. Diese Aspekte sind verpflichtend:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind nach der Geburt selbst
- Sie sind nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Das zu versteuernde Einkommen des Elternpaares liegt pro Kalenderjahr unter 500.000 Euro
- Sie sind alleinerziehend und Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter 250.000 Euro pro Kalenderjahr
Wann und wo beantrage ich Elterngeld?
Der Antrag auf Elterngeld erfolgt schriftlich – besorgen Sie sich am besten schon während der Schwangerschaft Ihren Elterngeldantrag; diesen erhalten Sie entweder bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle oder als PDF-Download im Internet. Außerdem ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Einreichen des Antrags abgesprochen haben, wer die Betreuung des Babys in den ersten Monaten übernimmt und wie lange. Die Einreichung des Elterngeldantrags erfolgt dann innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt Ihres Sprösslings.
Sie haben die Möglichkeit, sich von einem Lohnsteuerverein oder der Elterngeldstelle berechnen zu lassen, ob für Sie das Basiselterngeld, das Elterngeld Plus oder aber eine Kombination der beiden sinnvoll ist. Welche Elterngeldstelle für Ihre Familie zuständig ist, hängt von Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt ab: Angenommen, Sie wollen Elterngeld in Frankfurt beantragen und wohnen im Stadtteil Mitte-Nord, dann lautet Ihre Postleitzahl 60431, womit das „Hessische Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt a.M.“ zuständig ist. Im Internet finden Sie Seiten, die Sie darüber informieren, wo genau Sie Ihren Antrag auf Elterngeld stellen können – dazu brauchen Sie nichts weiter als Ihre Postleitzahl. Die folgenden Unterlagen benötigen Sie, um einen Elterngeldantrag zu stellen:
- Den von beiden Elternteilen unterschriebenen Antrag
- Geburtsbescheinigung Ihres Kindes im Original (mit Verwendungszweck „Elterngeld“)
- Bescheinigung Ihrer Krankenkasse sowie Ihres Arbeitgebers für den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt
- Einkommensnachweise
- Gegebenenfalls eine Erklärung über die Arbeitszeit (Selbstständigkeit)
Wie Sie die Höhe Ihres Elterngeldes berechnen
Für die Berechnung des Elterngeldes ist das Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils entscheidend – dabei ist das Jahr vor der Geburt entscheidend. Sind Sie selbstständig, so weisen Sie Ihre Gewinneinkünfte mittels eines Steuerbescheids des Jahres vor der Geburt nach. Die Höhe des Elterngeldes unterscheidet sich je nach monatlichem Nettoeinkommen:
- bis 1.000 Euro: zwischen 67 und 100 Prozent
- 1.001 bis 1.200 Euro: 67 Prozent
- über 1.200 Euro bis 2.769,23 Euro: zwischen 65 und 66 Prozent
- mehr als 2.769,23 Euro: 1.800 Euro (entspricht 65 Prozent von 2.769,23 Euro)
Beträgt Ihr Einkommen weniger als 1.000 Euro, ist der Prozentsatz, den Sie bekommen, umso höher, je weiter Sie unter den 1.000 Euro liegen. Lag Ihr Nettogehalt vor der Geburt bei 340 Euro monatlich oder darunter bekommen Sie sogar 100 Prozent – also ihr Nettoeinkommen als Elterngeld.