Aufstiegs-BAföG: Förderhilfe zur Weiterbildung

Aufstiegs-BAföG: Förderhilfe zur Weiterbildung

Sie möchten sich fortbilden, aber wissen nicht, ob Sie das finanziell stemmen können? Kein Problem! Mit dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), auch Aufstiegs-BAföG genannt, fördert der Bund Weiterbildungsmaßnahmen für alle Berufsgruppen.

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Vor mehr als 25 Jahren stellte das Bundesbildungsministerium das sogenannte Aufstiegs-BAföG, ehemals Meister-BAföG, auf die Beine. Damit sollte allen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Qualifikation zu verbessern oder in einen bestimmten Berufszweig einzusteigen. Das Ziel: Den Fachkräftemangel bekämpfen und einen Anreiz zur Selbstständigkeit und Gründung setzen. Dabei fördert der Bund nicht nur die Fortbildung und übernimmt Kosten für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, sondern greift den Teilnehmern auch im Alltag unter die Arme.

Was wird gefördert?

Mit dem Aufstiegs-BAföG fördert der Bund alle Berufsgruppen – egal, ob Sie die Weiterbildung bei einem öffentlichen oder einem privaten Bildungsträger machen. Ein besonderer Vorteil: Sie können die Förderung sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit in Anspruch nehmen. Einzige Grundvoraussetzung ist der Abschluss einer fachlich gezielten Prüfung, die den Anforderungen des Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder gleichwertigen Abschlüssen nach Bundes- oder Landesrecht genügt.

Insgesamt deckt das Aufstiegs-Bafög über 700 Weiterbildungen ab, darunter:

  • Handwerks- oder Industriemeister
  • Techniker
  • Fachkaufleute
  • Fachkrankenpfleger
  • Betriebsinformatiker
  • Erzieher
  • Programmierer
  • Betriebswirt

Seit dem 1. August 2020 besteht darüber hinaus ein Förderungsanspruch auf bis zu drei Fortbildungen. Dadurch können Sie sich als Teilnehmer vom Berufsspezialisten bis zum Master finanziell fördern lassen.

Wer kann das Aufstiegs-BAföG beantragen?

Grundsätzlich steht das Aufstiegs-BAföG allen Berufsgruppen offen. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt Sie sind, denn die Förderung ist altersunabhängig. Gefördert werden Sie, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen mit einer Vorqualifikation erfüllen, keinerlei Erstausbildung abgeschlossen haben oder maximal einen Bachelorabschluss besitzen. Um Aufstiegs-BAföG zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei der in Ihrem Bundesland zuständigen Behörde. In Hessen sind das die Studentenwerke, in Rheinland-Pfalz die Kreisverwaltungen. Eine Übersicht über die zuständigen Ämter finden Sie auf der Aufstiegs-BAföG-Website.

Welche Voraussetzungen gelten für die Weiterbildungen?

Für das Aufstiegs-BAföG gelten einige Voraussetzungen, die Sie als Antragssteller beachten sollten:

  • Förderung von höheren Bildungsabschlüssen: Um das Aufstiegs-BAföG zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie einen höheren Bildungsabschluss anstreben.
  • Abschluss eines staatlich anerkannten Abschlusses: Gefördert wird jede Fortbildung, die auf einen staatlich anerkannten Abschluss nach Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach Voraussetzungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorbereitet. Alle Weiterbildungsmaßnahmen müssen über dem Level eines Facharbeiters, Gesellen oder eines anderen anerkannten Berufsabschlusses liegen.
  • Mindestanforderungen an Unterrichtsstunden: Um Aufstiegs-BAföG zu erhalten, gilt für Sie als Teilnehmer eine Mindestanzahl an Unterrichtsstunden. Für Voll- und Teilzeit-Fortbildungen sind mindestens 400 Stunden notwendig.

Wie hoch ist die Förderung?

Wenn Sie die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG erfüllen, fördert Sie der Bund mit maximal 15.000 Euro. Diese Summe dient zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und darf ausschließlich dafür verwendet werden. Für ein Meisterprüfungsprojekt im Handwerk gibt es zusätzlich eine Fördersumme von 2.000 Euro.

50 Prozent dieser Summe sind ein Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen brauchen. Für die zweite Hälfte der Fördersumme macht Ihnen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Angebot für einen zinsgünstigen Kredit, der einem KfW-Studienkredit nahekommt. Sie sind aber nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Bei bestandenen Prüfungsleistungen können 50 Prozent des Darlehens zusätzlich erlassen werden und sogar 100 Prozent, wenn Sie nach der Weiterbildung einen eigenen Betrieb oder ein Unternehmen gründen.

Auch für Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, um den Berufseinstieg zu erleichtern. Ihnen gewährt der Staat einen Zuschuss in Höhe von monatlich 150 Euro. Weitere Informationen, einen Förderrechner und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Aufstiegs-BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Wussten Sie, dass …
… es das Aufstiegs-BAföG schon seit mehr als einem Vierteljahrhundert gibt? Knapp 180.000 Menschen wurden bislang gefördert, Tendenz weiterhin steigend.“
(Quelle: Destatis, 2021)

Welche Alternativen gibt es zum Aufstiegs-BAföG?

Wollen Sie das Aufstiegs-BAföG beantragen, aber erfüllen die Voraussetzungen nicht und möchten sich dennoch mit einem Studium weiterbilden? Dann ist der Studienkredit der KfW eine mögliche Lösung. Sie legen eine monatliche Summe zwischen 100 und 650 Euro für Ihren Studienkredit fest. Der Kredit muss nach einer Karenzzeit mit Zinsen zurückgezahlt werden. Wie die Rückzahlung verläuft, erfahren Sie in unserem Beitrag „KfW-Studienkredit: Rückzahlung leicht gemacht“.

Alternativ bietet die Nassauische Sparkasse auch attraktive Privatkredite an, die sich an Ihre individuellen Ziele und finanziellen Möglichkeiten anpassen lassen.

Bild: S-Com