Der KfW-Studienkredit als Studienfinanzierung

Der KfW-Studienkredit als Studienfinanzierung

Die Eltern studieren mit: Im Jahr 2021 finanzierten laut der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks 83 Prozent der Studenten ihr Studium mithilfe ihrer Eltern. Doch nicht jeder hat das Glück, von seiner Familie unterstützt zu werden. Die Eltern von Tim aus Wiesbaden beispielsweise können ihrem Sohn keinen Unterhalt zahlen. Sie verdienen aber so viel, dass der 19-Jährige keinen Anspruch auf BAföG hat. Er studiert seit einem Semester Maschinenbau an der Technischen Universität Darmstadt. Zum Jobben bleibt ihm bei dem anspruchsvollen Studium keine Zeit. Ein Kommilitone erzählt ihm vom KfW-Studienkredit. Ob das auch eine Lösung für Tim ist?

 

Studienkredit der KfW: Flexibel und günstig

Der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird seit April 2006 angeboten. Seitdem hat die Förderbank etwa 250.000 Darlehen vergeben (Stand: 2016). Der Kredit ist auf die Bedürfnisse von Studenten zugeschnitten. Anders als BAföG wird er unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern gewährt. Die Bank verlangt keine Sicherheiten wie pfändbares Einkommen oder eine Bürgschaft der Eltern. Bevor Sie nach Ende Ihres Studiums mit der Tilgung beginnen, haben Sie eine Karenzphase zwischen 6 und 23 Monaten, sodass Sie in Ruhe eine Arbeitsstelle suchen können. Zudem lässt sich der Kredit flexibel Ihren Bedürfnissen anpassen.

Der Zins für den KfW-Studienkredit orientiert sich am 6-Monats-EURIBOR, einem europäischen Referenzzinssatz. Er wird jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober neu berechnet. Die KfW garantiert Ihnen für 15 Jahre nach Vertragsabschluss eine Zinsobergrenze, damit der Zins Sie nicht über Gebühr belastet.

Wer ist förderungsberechtigt?

Für den KfW-Kredit für Studenten muss Tim zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 Jahre und darf höchstens 44 Jahre alt sein. Das Angebot gilt nur für Studenten, die an einer staatlich anerkannten Hochschule in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend studieren. Die KfW gewährt den Kredit in folgenden Fällen:

  • Erst- oder Zweitstudium in einem grundständigen Studiengang mit Bachelor-, Diplom- oder Magisterabschluss bzw. einem Staatsexamen
  • Postgraduale Studiengänge wie Master-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium
  • Promotion

Folgende Personengruppen können den KfW-Studienkredit beantragen:

  • Deutsche Staatsbürger, die in Deutschland gemeldet sind, sowie ihre Familienangehörigen
  • EU-Bürger, die seit mindestens drei Jahren in Deutschland gemeldet sind, sowie ihre Familienangehörigen
  • Bildungsinländer, die in Deutschland gemeldet sind und einen deutschen Schulabschluss sowie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben
Wussten Sie, dass …
… die KfW den einhunderttausendsten Studienkredit 2011 an eine Studentin der Bio- und Nanotechnologien an der FH Iserlohn vergeben hat?“
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2011)

Zwischen 100 und 650 Euro im Monat – je nach Bedarf

Vor dem Kreditantrag überlegt Tim genau, wie viel Geld er jeden Monat benötigt. Ihm ist bewusst: Je höher der Studienkredit der KfW ist, umso höher wird der Betrag, den er nach dem Studium zurückzuzahlen hat. Den monatlichen Betrag bestimmt Tim selbst. Zwischen 100 und 650 Euro sind möglich, Tim entscheidet sich für 630 Euro pro Monat. 49 Prozent der Studenten, die einen KfW-Studienkredit beziehen, erhalten monatlich zwischen 601 und 650 Euro (Stand: 2016). Allerdings liegt der tatsächliche Auszahlungsbetrag darunter, denn die KfW zieht von Beginn an die Zinsen des Studienkredits ab. Tim kann allerdings einen Zinsaufschub beantragen. Dann erhält er pro Monat die gesamten 630 Euro und zahlt die Zinsen erst in der Tilgungsphase.

Ab dem dritten Semester jobbt Tim als studentische Hilfskraft und reduziert deshalb den Kreditbetrag. Das ist zweimal im Jahr möglich – jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober. Anders als bei einem Ratenkredit legt Tim beim KfW-Studienkredit anfangs also keine konkrete Summe fest, sondern passt sie den jeweiligen Lebensumständen entsprechend an.

Förderungsdauer vom Alter abhängig

Anders als der KfW-Bildungskredit gilt der Studienkredit für das gesamte Studium und nicht nur für die Abschlusssemester. Tim entscheidet selbst, ab wann und wie lange er das Darlehen in Anspruch nimmt. Allerdings gibt es eine Höchstförderdauer. Diese hängt davon ab, wie alt Tim bei der Beantragung war. Für ein grundständiges Erst- oder Zweitstudium gelten folgende Fördergrenzen:

  • Höchstens 24 Jahre alt: bis zu 14 Fördersemester
  • Höchstens 34 Jahre alt: bis zu 10 Fördersemester
  • Höchstens 44 Jahre alt: bis zu 6 Fördersemester

Nutzen Sie den KfW-Kredit für ein postgraduales Studium oder Ihre Promotion, dürfen Sie zum Antragszeitpunkt höchstens 44 Jahre alt sein und Sie erhalten den Studienkredit für maximal 6 Semester.

Dank des KfW-Studienkredits schafft Tim seinen Bachelorabschluss in der Regelstudienzeit. Anschließend macht er ein Praktikum bei einem Autohersteller und verzichtet in dieser Zeit auf die Hilfe der KfW. Für sein Masterstudium braucht er keinen neuen Kreditantrag zu stellen. Er tritt einfach erneut in die Auszahlungsphase ein und erhält jeden Monat den gewünschten Betrag. Tim plant außerdem, ein Semester in Spanien zu studieren. Bleibt er während des Auslandssemesters an der TU Darmstadt immatrikuliert, erhält er den Kredit weiterhin. Anders sieht es aus, wenn er sein gesamtes Masterstudium an einer ausländischen Universität absolviert. In diesem Fall hat er keinen Anspruch auf den Studienkredit.

Sie wollen wissen, wie die Rückzahlung des KfW-Studienkredits funktioniert? Lesen Sie dazu unseren Artikel „KfW-Studienkredit: Rückzahlung leicht gemacht„.