Diese Reiseversicherungen sollten Sie abschließen

Diese Reiseversicherungen sollten Sie abschließen

Campingspaß, Städtetrip oder All-inclusive-Reise – der perfekte Urlaub sieht für jeden anders aus. Neben dem Buchen und Planen sollten Sie auch darauf achten, dass Sie auf Ihrer Reise richtig versichert sind. Lesen Sie hier, welche Reiseversicherungen sinnvoll sind.

Auslandsreisekrankenversicherung

Werden Sie in Deutschland krank oder verletzen sich, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten für Behandlung und Medikamente. Auf Reisen haben Sie diesen Luxus nicht immer. Stürzen Sie beim Wandern oder erkranken Sie an einer schweren Infektion, zahlen Sie selbst. Ein längerer Krankenhausaufenthalt oder ein spezieller Krankenrücktransport können das Reisebudget schnell sprengen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen innerhalb Europas und in einigen anderen Ländern wie Island, der Schweiz, Israel und der Türkei die Kosten für Behandlungen, wie sie auch eine gesetzliche Krankenversicherung des Urlaubslandes begleichen würde. Häufig entsprechen die Leistungen aber nicht denen des deutschen Gesundheitssystems. Manche Behandlungen werden gar nicht übernommen, bei anderen fallen hohe Zuzahlungen an. Einen teuren Krankenrücktransport übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse in keinem Fall. Verreisen Sie ins außereuropäische Ausland, erhalten Sie überhaupt keine Leistungen. Private Krankenversicherungen übernehmen oft auch Behandlungen im Ausland. Überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob der Leistungsumfang ausreicht. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie eine zusätzliche Auslandspolice abschließen.

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für ambulante Notfallbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Sie bezahlt provisorischen Zahnersatz und Hilfsmittel wie Gehstützen oder Rollstühle. Eine gute Auslandskrankenversicherung kommt auch für den Rücktransport des Kranken auf, wenn er medizinisch notwendig oder geboten ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Patient die Landessprache nicht spricht, besonders, wenn ein längerer Krankenhausaufenthalt bevorsteht. Haben Sie Kinder, achten Sie darauf, dass Sie bei einem Krankenhausaufenthalt der Kleinen in deren Krankenzimmer untergebracht werden („Rooming-in“). Auch eine Kinder-Notfallbetreuung am Urlaubsort sollte enthalten sein. Viele Versicherer stehen Ihnen aus dem Ausland 24 Stunden per Telefonhotline zur Verfügung. Sie unterstützen Sie im Notfall dabei, den richtigen Arzt oder das nächste Krankenhaus zu finden, organisieren den Rücktransport und helfen Ihnen bei Fragen und Problemen weiter.

Sie können die Auslandsreisekrankenversicherung für einzelne Trips oder für alle Reisen innerhalb eines Jahres abschließen. Jahresverträge sind häufig günstiger. Sie kosten meist nur um die 10 Euro pro Jahr für eine Person, gelten jeweils aber nur für begrenzte Zeiträume während der Reise, zum Beispiel für die ersten 60 Tage. Sind Sie länger unterwegs, weil Sie auf Weltreise gehen oder „Work & Travel“ verfolgen, benötigen Sie eine spezielle Auslandskrankenversicherung für solche Aufenthalte.

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung

Manchmal ist die Reise schon vorbei, bevor Sie überhaupt ins Flugzeug, aufs Schiff oder in den Zug gestiegen sind. Erkranken Sie schwer oder haben Sie einen Todesfall in der Familie, gibt es Wichtigeres als eine Urlaubsreise. Doch die Stornierung einer Reise lassen sich die Reiseveranstalter normalerweise viel kosten. Je kurzfristiger Sie absagen, umso teurer wird es – manchmal zahlen Sie sogar den gesamten Reisepreis, ohne etwas von dem Urlaub gehabt zu haben. Ähnlich sieht es aus, wenn Sie die Reise wegen einer plötzlichen Erkrankung abbrechen oder verlängern müssen, weil Sie vorübergehend nicht reisefähig sind.

Damit Sie nicht auf den Stornokosten für den nicht-angetretenen oder abgebrochenen Urlaubstrip sitzen bleiben, können Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Diese umfasst oft zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung. Sie übernimmt die Kosten für die Stornierung bzw. zahlt Ihnen die Kosten für eine bereits bezahlte Reise zurück, wenn Sie den Urlaub aus einem der vereinbarten Gründe absagen oder abbrechen. Zu diesen Gründen zählen, je nach Anbieter:

  • Schwere Erkrankung
  • Schwerer Unfall
  • Impfunverträglichkeiten
  • Überraschender Jobwechsel
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Todes- oder Krankheitsfall von nahen Angehörigen
  • Schwerer Schaden am Eigentum, zum Beispiel Hausbrand
  • Nachholen von Uniprüfungen

Den Grund für den Reiserücktritt oder -abbruch müssen Sie nachweisen. Ein einfacher Schnupfen oder Unwohlsein reicht nicht aus. Die Versicherung springt erst bei einer ernsthaften Erkrankung ein und zahlt auch nur bei ärztlichem Attest. Sagen Sie den Urlaub ab, weil jemand in Ihrem Umfeld erkrankt oder stirbt, ist für die Kostenübernahme seitens der Versicherung entscheidend, ob diese Person zu den sogenannten Risikopersonen zählt. Risikopersonen sind zum Beispiel:

  • Ehepartner, Lebenspartner oder Lebensgefährte (meist nur bei gemeinsamem Wohnsitz)
  • Leibliche Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder
  • Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern
  • Großeltern
  • Geschwister
  • Weitere Verwandte wie Tanten, Onkel, Nichten, Neffen

Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders sinnvoll für Familien mit Kindern, für Frühbucher und bei sehr teuren Reisen. Sie wird häufig direkt bei der Reisebuchung angeboten. Oft ist es besser, wenn Sie sich in Ruhe die Angebote verschiedener Versicherungen anschauen, anstatt spontan eine Police abzuschließen. Sie haben normalerweise bis zu 30 Tage vor Reiseantritt Zeit, eine Versicherung abzuschließen. Liegt der Abreisetermin näher, weil Sie zum Beispiel ein Last-minute-Angebot gebucht haben, setzen die Versicherer häufig voraus, dass Sie spätestens drei Tage nach der Buchung die Versicherung abgeschlossen haben müssen. Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist vom Preis der Reise abhängig. Wer häufig verreist, sollte unter Umständen gleich einen günstigeren Jahresvertrag abschließen.