Das Akronym „BAföG“ steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Nach diesem Gesetz haben alle einen Förderungsanspruch, die ihr Studium nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können oder deren Eltern dazu finanziell nicht in der Lage sind. BAföG ist ein zinsloses Darlehen, das der Staat gewährt. Allerdings brauchen Sie nur die Hälfte des geliehenen Geldes zurückzahlen.
Wer erhält BAföG?
Ob Sie Anspruch auf BAföG haben, hängt von vielen Faktoren ab. Erfüllen Sie die folgenden Bedingungen, stehen die Chancen auf eine finanzielle Unterstützung gut:
- Finanzieller Bedarf: Weder Ihr Vermögen noch das Einkommen Ihrer Eltern reicht aus, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
- Deutsche Staatsangehörigkeit: Generell setzt BAföG diese voraus. EU-Bürger sowie ausländische Studierende mit bestimmten Aufenthaltstiteln haben aber auch gute Chancen.
- Altersgrenze: Das 30. Lebensjahr sollten Sie zu Studienbeginn noch nicht vollendet haben. Bei Masterstudiengängen liegt die Grenze bei 35 Jahren. Davon ausgenommen sind beispielsweise Studierende mit Kindern und solche auf dem zweiten Bildungsweg.
- Erstausbildung: Förderung steht Ihnen nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Ihnen BAföG aber auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bewilligt. Ebenso fördert der Staat ein weiterführendes Studium (zum Beispiel das Masterstudium).
Wie viel BAföG erhalte ich?
BAföG ist dazu gedacht, Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Aber nicht in jedem Fall deckt die vom BAföG-Amt berechnete Förderhöhe Ihre tatsächlichen Lebenshaltungskosten. Viele Studierende sind daher auf andere Finanzierungsarten angewiesen. Sie gehen einem Nebenjob nach oder kombinieren den staatlichen Zuschuss mit einem Studienkredit oder einem Stipendium.
Es gibt einen BAföG-Mindestsatz, der als Grundbedarf verstanden wird. Diese Pauschale steht prinzipiell allen Förderberechtigten zu, unabhängig von anderen Faktoren. Zurzeit beträgt diese Förderung 419 Euro pro Monat. Ab dem Wintersemester 2020/2021 steigen die BAföG-Sätze, der Grundbedarf liegt dann bei 427 Euro. Wenn Sie einen eigenen Haushalt führen, können Sie zudem noch auf einen Wohnzuschuss (325 Euro) hoffen. Studierende, die selbst krankenversichert sind, bekommen für ihre Versicherung einen Zuschlag.
Der Höchstsatz beträgt für Studierende mit eigener Wohnung derzeit 744 Euro. Wer bei den Eltern wohnt, wird mit höchstens 474 Euro unterstützt. Ob Ihnen der Staat diese Sätze in voller Höhe gewährt, richtet sich insbesondere nach den Einkünften und Vermögensverhältnissen Ihrer Eltern sowie Ihren persönlichen Umständen (zum Beispiel Familienstand und eigene Kinder).
Auf Grundlage dieser Kriterien berechnet das Amt für jeden Antragsteller die individuelle Förderhöhe. Wenn Sie selbst etwas verdienen, fällt die Fördersumme geringer aus. Nur ein Einkommen von maximal 450 Euro ist anrechnungsfrei. Sonderregelungen existieren beispielsweise für Studierende, die bereits eine Ausbildung absolviert sowie 3 Jahre Berufserfahrung haben. Sie erhalten elternunabhängiges BAföG. Sie wollen vor Ihrer Antragstellung wissen, wie viel Ihnen zusteht? Nutzen Sie einen Online-BAföG-Rechner. Damit können Sie die Höhe Ihres Förderbetrags ungefähr einschätzen.
Wie lange habe ich BAföG-Anspruch?
Ihren Anspruch müssen Studierende jedes Jahr über einen Folgeantrag aufrechterhalten.
Er besteht maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit. Liegen wichtige Gründe vor, kann sich der Zeitraum aber auch verlängern. Gründe sind beispielsweise die Erziehung eines Kindes, Krankheit, erstmaliges Nichtbestehen einer Prüfung oder ein Engagement in Hochschulgremien.
BAföG beantragen
Vom Antrag bis zur Bewilligung vergeht oft viel Zeit. Kümmern Sie sich daher am besten unmittelbar nach Ihrer Studienplatzzusage um BAföG. Zumeist besitzt das Studentenwerk Ihrer Hochschule eine entsprechende Anlaufstelle. In einigen Bundesländern – so etwa in Hessen und Rheinland-Pfalz – können Sie den Antrag auch online stellen. Scheuen Sie den bürokratischen Aufwand nicht. Vielen Studierenden entgeht diese Förderung, da sie ihre Aussichten voreilig als zu gering einschätzen.
Die Hälfte der BAföG-Gesamtsumme – höchstens jedoch 10.000 Euro – müssen Absolventen 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer begleichen. Dabei können Sie in Raten zahlen. Falls Ihr Einkommen zu dieser Zeit nicht ausreicht, dürfen Sie die Zahlungen verschieben.