Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen

Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen

Jedes Jahr steht die Steuererklärung an und jedes Jahr steht man wieder vor der gleichen Frage: Was lässt sich bei der Steuererklärung eigentlich so alles absetzen? Macht man sie selbst, schwingt bei vielen stets die Befürchtung mit, wesentliche Steuererleichterungen vielleicht gar nicht zu berücksichtigen, weil man sie schlichtweg nicht kennt oder nicht weiß, dass sie auf einen selbst zutreffen könnten. Das gilt umso mehr, als sich konkrete Verfahrensweisen und Vorschriften alle Jahre einmal ändern können, ohne dass man es jedes Mal mitbekommen könnte. So manche Bestimmungen dürften tatsächlich den wenigsten bekannt sein. Dass beispielsweise Arbeitnehmer, Unternehmer oder Vermieter Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen können, ist vielen gar nicht bewusst. Entsprechende, aber meist kostenpflichtige Software weist freilich den Nutzer darauf hin. Doch bis zu welcher Höhe berücksichtigt das Finanzamt diese Kosten eigentlich? Und was müssen Steuerpflichtige dafür genau tun?

Wann lassen sich Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich lassen sich Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung geltend machen, wenn auf dem Konto Einkünfte verbucht werden. Das gilt für Arbeitnehmer genauso wie für Unternehmer, Freiberufler oder etwa auch Vermieter. Wenn das Konto nicht nur rein beruflichen, sondern auch privaten Zwecken dient, lassen sich die anfallenden Kosten allerdings nur anteilig oder mittels einer Pauschale absetzen.

Als Arbeitnehmer Kontoführungsgebühren absetzen

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung als Werbungskosten anzugeben. Die erforderlichen Einträge machen Sie dabei in der Anlage N. Da der Lohn beziehungsweise das Gehalt – bei Freiberuflern ist es das Honorar – im Allgemeinen überwiesen werden, gibt es ohne Konto demnach auch kein Geld. Damit steht das Girokonto in direktem Zusammenhang mit den Einnahmen aus Ihrer Erwerbstätigkeit. Die Gebühren, die Ihre Bank für die Kontoführung, Überweisungen, Kontoauszugdruck und Ähnliches mehr erhebt, tragen Sie deshalb völlig zu Recht als einen Posten bei den Werbungskosten ein – schließlich sind Letztere Aufwendungen, die für Sie im Zusammenhang mit der Sicherung Ihres Einkommens angefallen sind, und die Ihnen somit gar nicht als Teil des Einkommens selbst zur Verfügung standen. Da die meisten Arbeitnehmer ihr Konto jedoch nicht nur beruflich, sondern auch privat nutzen, dürfen sie in der Steuererklärung Kontoführungsgebühren nur anteilig absetzen. Das Finanzamt erkennt eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr an, ohne dass Sie dafür Nachweise einreichen müssen.

Kontoführungsgebühren für Geschäftskonten

Selbstständige und Unternehmer haben es da vergleichsweise gut. Die Kontoführungsgebühren für ein Geschäftskonto können sie bei der Steuererklärung vollständig absetzen, sofern sie keine Abhebungen oder privaten Überweisungen von diesem Konto vornehmen. Die Gebühren für das Geschäftskonto gelten nämlich als gewinnmindernde Betriebsausgaben.

Hinweis: Beachten Sie, dass das Finanzamt bei Geschäftskonten verlangt, dass dessen Kontoauszüge aufbewahrt werden, und zwar bis zu zehn Jahre lang.

Kontoführungsgebühren auch für Vermieter absetzbar

Viele Vermieter einer Immobilie richten für die damit verbundenen Ausgaben und Einnahmen ein separates Konto ein. Auch in diesem Fall lassen sich die Kontoführungsgebühren über die Steuer komplett zurückholen. Laufen die in Zusammenhang mit der Immobilie stehenden Kontobewegungen über ein privat genutztes Girokonto, dürfen mehr als 16 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, wenn man den Anteil schätzt. Auch für Vermieter gelten Kontoführungsgebühren als Werbungskosten, die sie allerdings dann in der Anlage V angeben.

Kontoführungsgebühren bei Kapitalerträgen nicht mehr absetzbar

Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer am 1. Januar 2009 konnten auch Kapitalanleger Depot- und Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kaptaleinnahmen anfielen. Seit den neuen Bestimmungen ist es nicht mehr möglich, diese Gebühren als Werbungskosten abzuziehen.

Weshalb in der Steuererklärung die Kontoführungsgebühren angeben?

Gerade für Arbeitnehmer und Vermieter scheint die Höhe der Kontoführungsgebühren, die steuerlich absetzbar sind, zu gering, um wirklich ausschlaggebend zu sein. Allerdings können sie zu einem Sprung in der Steuertabelle führen, wodurch sich ein paar Euro an Steuern sparen lassen. Weshalb sollten Sie dieses Geld verschenken? Setzen Sie in der Steuererklärung stattdessen lieber auch viele kleine Beträge ab, um für sich die größtmögliche Ersparnis herauszuholen.