Vor Einführung des Mindestlohns galt für Praktika: Praktikumsstelle und Praktikant vereinbaren ohne gesetzliche Vorgaben eine Vergütung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 2015 ein Mindestlohn vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt aber nach wie vor für Praktika, dass nicht die Bezahlung, sondern praktische Erfahrungen und berufliche Orientierung im Vordergrund stehen. Es gibt aber auch Branchen, in denen Praktikanten gut verdienen können.
Kriterien für Mindestlohn im Praktikum
Freiwilliges oder verpflichtendes Praktikum
Viele Studiengänge schreiben ein Praktikum in der Studienordnung vor. Solche Pflichtpraktika fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Hier entscheiden Unternehmen und andere Praktikumsstellen, in welcher Höhe das Praktikum vergütet wird. Auch ein unentgeltliches Praktikum kann dabei vergeben werden. Bei Praktika im Rahmen einer Berufsvorbereitungsmaßnahme findet das Mindestlohngesetz ebenfalls keine Anwendung. Ob ein freiwilliges Praktikum gemäß dem Mindestlohn vergütet wird, hängt in erster Linie von der Dauer des Praktikums ab.
Die Dauer des Praktikums
Wenn ein freiwilliges Praktikum länger als 3 Monate dauert, muss die Praktikumsstelle es gemäß dem Mindestlohngesetz vergüten. Wenn ein Praktikum zunächst für 2 Monate vereinbart und im Anschluss verlängert wird, greift der Mindestlohn rückwirkend ab dem Praktikumsbeginn. Als freiwillig gilt ein Praktikum beispielsweise dann, wenn das von der Studienordnung vorgeschriebene Praktikum bereits absolviert wurde und ein Student ein weiteres Mal Erfahrung sammeln möchte, um bessere Aussichten beim Berufseinstieg zu haben. Minderjährige haben im Übrigen nur Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Die Bezahlung des Praktikums hängt vor allem von der Branche ab
Ob und wie hoch ein Praktikum vergütet wird, hängt in erster Linie von der Branche ab. Die Unterschiede sind dabei beträchtlich. Besonders zahlungskräftige Branchen sind dabei Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Auch juristische Kanzleien bieten oftmals sehr gut bezahlte Praktika an. An der Höhe des Praktikantengehalts lässt sich mitunter auch ableiten, welche Wertschätzung Praktikanten im Unternehmen genießen. Wer viel zahlt, hat schließlich wenig Interesse daran, den Praktikanten an den Kopierer zu stellen.
In diesen Branchen verdienen Praktikanten laut dem Praktikumsspiegel 2016 des Karriereportals Praktikum.info am meisten:
- Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Recht: ca. 1.383 Euro
- Konsum- und Gebrauchsgüterindustrie: ca. 1.380 Euro
- Personaldienstleistungen: ca. 1.334 Euro
- Baugewerbe: ca. 1.321 Euro
- Pharma: ca. 1.280 Euro
- Finanz-, Bank- und Versicherungswesen: ca. 1.260 Euro
- Medien und Unterhaltung: ca. 1.231 Euro
- Transport und Logistik: ca. 1.228 Euro
Wenn die Bezahlung im Praktikum nicht ausreicht
Gemäß BAföG besteht für ein Pflichtpraktikum ein Förderanspruch, wenn es Zulassungsvoraussetzung für einen Studiengang ist. Häufig handelt es sich dabei um soziale, gestalterische und technische Studiengänge. Wer als BAföG-Empfänger im Studium ein bezahltes Pflichtpraktikum absolviert, muss die Vergütung auf sein Einkommen anrechnen. Der Förderbetrag wird gegebenenfalls angepasst. Sollten durch das Praktikum zusätzliche Kosten entstehen – beispielsweise durch die Anfahrt -, darf der BAföG-Empfänger diese als Werbungskosten geltend machen.