Sie haben sich optimal vorbereitet und sind mit einem guten Gefühl aufgestanden, doch als Sie mit Ihrem Fahrlehrer und dem Prüfer im Auto sitzen, schlägt die Nervosität zu. Mit zittrigen Händen fahren Sie los. Die ersten Meter überstehen Sie ohne Schwierigkeiten. Doch dann passiert es: Sie passen einen Moment nicht auf und nehmen einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt. Die Fahrprüfung ist für Sie zu Ende.
Jede vierte Prüfung ist erfolglos
Nun heißt es: Erstmal tief durchatmen. Eine verpatzte Fahrprüfung ist kein Weltuntergang. Tatsächlich wurde laut einer Statistik des Kraftfahr-Bundeamts 2015 jede vierte praktische Fahrprüfung in Deutschland nicht bestanden. Sie sind also nicht alleine. Das wird Ihnen auch Ihr Fahrlehrer bestätigen. Allerdings bedeutet dies, dass Sie Ihren Führerschein nicht sofort bekommen, sondern die Prüfung wiederholen müssen. Dies regelt Paragraf 18 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Zwischen der verpatzten und der erneuten Führerscheinprüfung muss allerdings eine Pause von zwei Wochen liegen. Sind Sie wegen eines Täuschungsversuchs durchgefallen, warten Sie sechs Wochen.
Diese Pause können Sie nutzen, um mit Ihrem Fahrlehrer die vermasselte Prüfung in Ruhe durchzusprechen und um Ihre Fehler zu analysieren. Nehmen Sie einige weitere Fahrstunden, um noch mehr Sicherheit am Steuer zu bekommen. Auch wenn Sie vor der Prüfung sehr nervös waren, helfen weitere Stunden dabei, dass Sie sich für den nächsten Prüfungsversuch gewappnet fühlen. Ihr Fahrlehrer entscheidet, wann Sie für die nächste Prüfung bereit sind. Für die zusätzlichen Stunden und die Wiederholungsprüfung fallen weitere Kosten an. An den Fahrstunden sollten Sie allerdings nicht sparen. Fallen Sie erneut durch, weil Sie zu wenig geübt haben, wird es noch teurer, denn dann müssen Sie die Fahrprüfung ein weiteres Mal ablegen.
Zweitversuch nicht geschafft – was nun?
Nicht jeder hält nach dem zweiten Versuch den Schein in der Hand. Ob Nervosität oder eine Unachtsamkeit: Ein zweites Mal durchzufallen, ist ärgerlich, aber noch kein Grund zum Aufgeben. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 dürfen Sie so oft zur Prüfung antreten, wie Sie wollen – bis Sie es geschafft haben. Sie müssen nur zwei Wochen warten, bevor Sie einen neuen Versuch starten. Die Gebühren für Fahrstunden und Prüfung fallen jedes Mal erneut an. Achten Sie darauf, dass Sie die praktische Fahrprüfung innerhalb von 12 Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung absolvieren. Ansonsten müssen Sie auch die schriftliche Prüfung noch einmal machen.
Bis 2008 war dies anders. Waren Sie dreimal durchgefallen, durften Sie die Fahrprüfung erst nach einer Pause von drei Monaten erneut angehen. Nach dem sechsten Nichtbestehen ordnete die Führerscheinbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, um zu klären, ob Sie überhaupt für das Autofahren geeignet sind. Diese Einschränkungen fallen nun weg. Allerdings kann der Prüfer der Fahrerlaubnisbehörde melden, wenn er Sie für körperlich und/oder geistig ungeeignet hält, als Autofahrer am Straßenverkehr teilzunehmen.