Auf Kapitalerträge werden üblicherweise Steuern fällig. Viele denken sich „Na und? Das wird schon nicht so viel sein.“ Ist es aber doch. Denn schon ab dem ersten Euro Zinsen werden 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Gut, wenn man einen Freistellungsauftrag hat. Denn bis zu einer Höhe von 1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 2.000 Euro für Verheiratete kassieren Sie Ihre Zinsen damit steuerfrei.
Freistellungsauftrag erteilen und Rendite steigern
Der Name sagt es: Wenn Sie den Auftrag erteilen, können Sie Kapitalerträge von der Steuer „freistellen“. Zu den Kapitalerträgen zählen alle Einkünfte aus Geldanlagen, insbesondere Zinsen auf Sparguthaben und Tagesgeldkonten oder Dividenden aus Aktien. Auf diese Gewinne zahlen Sie Steuern – genauer gesagt: die Abgeltungssteuer, die seit 2009 erhoben wird. 25 Prozent der Einkünfte aus Ihrer Geldanlage gehen an den Staat, hinzu kommen gegebenenfalls die Kirchensteuer und (bei sehr hohen Einkommen) der Solidaritätszuschlag.
Die Naspa führt die Abgeltungssteuer automatisch ab und leitet sie direkt ans Finanzamt weiter. An dieser Stelle spielt nun der Freistellungsauftrag eine wichtige Rolle. Wenn Sie Ihrem Geldinstitut einen entsprechenden Auftrag erteilt haben, bleiben die Einnahmen bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Erst wenn Ihre Kapitaleinkünfte diese Obergrenze überschreiten, zahlen Sie für die Beträge, die über den Freibetrag hinausgehen, Steuern.
Wie hoch sollte der Freistellungsauftrag sein?
Der Freibetrag, den Sie in Anspruch nehmen können, liegt bei maximal 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Eheleute. Dieser Betrag heißt auch Sparerpauschbetrag bzw. Sparerfreibetrag. Die Obergrenze gilt für Ihre gesamten Kapitalerträge, aber Sie dürfen den Freibetrag aufteilen. So können Sie zum Beispiel 600 Euro bei der Naspa und 400 Euro bei einem anderen Geldinstitut freistellen. Der Freistellungsauftrag gilt pro Sparkasse bzw. Bank und umfasst alle Konten beim jeweiligen Geldinstitut. Achten Sie aber darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge nicht den Gesamtbetrag von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro überschreitet – das Finanzamt überprüft das.
… es in Deutschland bereits 1920 eine Kapitalertragssteuer gab?“
(Quelle: Wikipedia)
Bedingungen für den Freistellungsauftrag bei Sparkassen
Bei Ihrer Geldanlage wird der Sparerpauschbetrag nicht automatisch berücksichtigt. Das bedeutet, dass Sie den Auftrag aktiv erteilen müssen (die Naspa hilft Ihnen natürlich dabei). Geben Sie einfach an, für welche Höhe der Freistellungsauftrag gelten soll: mit dem gesamten Freibetrag oder anteilig, wenn Sie den Betrag auf mehrere Geldinstitute verteilen. Damit der Freistellungsauftrag wirksam wird, müssen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer angeben.
Die Laufzeit des Freistellungsauftrags beträgt ein Kalenderjahr. Wenn Sie nichts unternehmen, wird er in der Regel automatisch verlängert. Zudem können Sie bei geteilten Freistellungsaufträgen die einzelnen Aufträge erhöhen oder verringern. Das ist zum Beispiel notwendig, wenn Sie für ein neuangelegtes Festgeld bei Bank A weniger Zinsen als zuvor bekommen, dafür aber Ihr Aktiensparplan bei der Naspa deutlich mehr Rendite als geplant erwirtschaftet. Für das laufende Kalenderjahr ist eine Änderung meist auch nachträglich möglich, Stichtag ist häufig der letzte Bankarbeitstag des Jahres (manchmal wird der Termin aber auch schon früher angesetzt!).
Als Naspa-Kunde können Sie den Freistellungsauftrag ganz bequem im Online-Banking stellen oder anpassen. Dazu rufen Sie im Service-Portal den Punkt „Freistellungsauftrag“ auf, wo Sie den Auftrag abfragen, ändern oder löschen können. Hier sehen Sie auch, wie hoch Ihre Freistellungsaufträge innerhalb der Sparkasse und bei Partnern wie Deka oder LBS sind. Bei Bedarf können Sie die Verteilung entsprechend den erwarteten Gewinnen ändern.
Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag vergesse?
Keine Sorge, das Geld ist nicht verloren. Zu viel gezahlte Steuern können Sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zurückfordern. Dafür erhalten Sie von der Naspa eine sogenannte Jahressteuerbescheinigung. Diese listet Gewinne und Verluste sowie die Höhe der ans Finanzamt abgeführten Abgeltungssteuer auf. Die Daten geben Sie in der Steuererklärung in der Anlage KAP (Kapitalerträge) an.
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