Gasthörer:in an der Uni oder Hochschule: Einfach nur studieren!

Gasthörer:in an der Uni oder Hochschule: Einfach nur studieren!

Rund ein Prozent aller Studierenden in Deutschland sind laut dem Statistischen Bundesamt sogenannte Gasthörer:innen. Während der Corona-Pandemie waren die Zahlen etwas zurückgegangen, doch mittlerweile erholen sie sich wieder. Gasthörer:innen sind an der jeweiligen Uni oder Hochschule zwar angemeldet, aber nicht immatrikuliert. Das bedeutet: Sie müssen kein Abitur nachweisen. Zudem dürfen sie an bestimmten Lehrveranstaltungen oder Kursen teilnehmen, können als Gasthörer:innen aber keine Prüfungen ablegen und damit auch keinen Abschluss erwerben.

 
 

Status Gasthörer:in – lohnt sich dieses Studium überhaupt?

Studieren ja, aber kein akademischer Grad? Warum sollte man sich überhaupt als Gasthörer:in anmelden? Um die Frage zu verstehen, hilft ein Blick auf die Statistik: Zu den beliebtesten Studiengängen unter Gasthörer:innen zählen vor allem Geschichte und Philosophie, aber auch Kunstgeschichte, Literatur und Musik. Gleichwohl interessieren sich viele auch für Informatik und Wirtschaftswissenschaften. Der Altersdurchschnitt von Gasthörer:innen liegt laut Statistischem Bundesamt aktuell bei 49 Jahren (Stand: 2023). Vor allem die Altersgruppe ab 60 Jahren ist stark vertreten.

Die Gründe für ein Studium als Gasthörer:in sind vielfältig. Die einen wollen sich einen Lebenstraum erfüllen und Vorlesungen in einem Fach besuchen, das sie wirklich interessiert. Anders als beim ersten Studium, das viele Gasthörer:innen vor Jahrzehnten erfolgreich absolviert haben, stellt sich nun die Frage nach den Gehalts- und Karriereaussichten des jeweiligen Fachs nicht mehr. Sie können sich ganz „ihrem“ Thema widmen und sich mit anderen auf einem hohen intellektuellen Niveau austauschen. Andere Gasthörer:innen haben viel freie Zeit zur Verfügung, die sie für die persönliche Weiterbildung nutzen oder sie möchten sich mit neuen Entwicklungen in ihrem Fachgebiet vertraut machen – ohne gleich ein ganzes Studium daran zu knüpfen. Auch Menschen in Elternzeit, Arbeitssuchende oder Geflüchtete nutzen die Gasthörerschaft für ein wenig „Uni-Flair“.

Wie wird man Gasthörer:in an einer Uni oder Hochschule?

Normalerweise darf man sich als Gasthörer:in nicht einfach in eine Vorlesung oder einen Kurs setzen, sondern man muss sich zunächst bei der Uni oder Hochschule anmelden. Den Antrag auf das Studium als Gasthörer:in stellt man häufig direkt beim Institut, das die gewünschte Veranstaltung anbietet. Weitere Voraussetzungen wie das Abitur sind nicht zu erfüllen. Der Antrag muss in der Regel vor Beginn der Vorlesungszeit eingegangen sein. Viele Hochschulen und Unis haben mittlerweile eigene Koordinierungsstellen geschaffen, die alle Gasthörer:innen der Einrichtung zentral betreuen. Diese Stellen erarbeiten in der Regel auch ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, die für Gasthörer:innen geeignet sind. Denn bestimmte Pflichtveranstaltungen bleiben regulär Studierenden vorbehalten. Für jedes Semester ist der Antrag neu zu stellen.

Wussten Sie, dass …
… dass es im Wintersemester 2022/2023 rund 30.000 Gasthörer:innen an deutschen Hochschulen gab? Demgegenüber stehen rund 2,9 Millionen normale Studierende.“
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2023)

Welche Kosten entstehen für Gasthörer:innen?

Gasthörer:innen sind in der Regel für ein Semester angemeldet, manchmal gibt es auch ein strukturiertes Programm über bis zu fünf Semester. In jedem Fall müssen sie für den Besuch der Veranstaltungen eine bestimmte Gebühr zahlen. Wie hoch die Kosten für Gasthörer:innen sind, hängt von der jeweiligen Hochschule oder Uni ab. Üblich ist die Bezahlung pro Semesterwochenstunde (SWS), der Preis liegt meist zwischen 15 und 25 Euro pro Stunde. Für eine Vorlesung (zwei SWS) wären dann 30 bis 50 Euro fällig, manche Unis verlangen eine Pauschalgebühr, egal, wie viele Kurse man besucht. Die Beträge liegen zwischen 50 und 100 Euro. Die Anzahl der belegbaren SWS ist in diesem Fall begrenzt, zum Beispiel auf 20 SWS pro Semester. Wer Arbeitslosengeld oder Grundsicherung bezieht, erhält häufig eine Ermäßigung.

Nicht abgedeckt in den Kosten von Gasthörer:innen sind studentische Vergünstigungen wie das Semesterticket. Häufig kann man sich aber einen eigenen Uni-Mailaccount einrichten und erhält damit Zugriff auf die hochschulinterne Lernplattform. Auch für das kostenfreie Uni-WLAN ist der Account notwendig. Zudem erhält man nur als offizielle:r Gasthörer:in Ermäßigungen in der Mensa und einen Benutzerausweis für die Uni- oder Hochschul-Bibliothek. Abhängig von der jeweiligen Einrichtung gibt es für Gasthörer:innen auch Ermäßigungen auf Sprachkurse, auf Angebote im Hochschulsport oder auf den Eintritt in Kultureinrichtungen der jeweiligen Stadt.

Können Gasthörer:innen Prüfungen ablegen oder ins „normale“ Studium wechseln?

Gasthörer:innen dürfen normalerweise keine Prüfungen ablegen und erwerben daher weder „Scheine“ noch einen Hochschulabschluss. Allerdings kann man in vielen Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise erbringen und sich dann ein Zertifikat erstellen lassen, zum Beispiel als Nachweis für den bzw. die Arbeitgeber:in. Auf diesem Zertifikat ist die Gasthörerschaft meist auch vermerkt.

Bei vielen Unis und Hochschulen kann man sich diese Nachweise nicht anrechnen lassen, wenn man später von der Gasthörerschaft in ein „reguläres“ Studium wechselt (sofern man die jeweiligen Voraussetzungen für die Immatrikulation, zum Beispiel das Abitur, nachweisen kann). Doch auch hier gibt es Ausnahmen – am besten informieren Sie sich, etwa wenn Sie auf den Geschmack gekommen sind und ein berufsbegleitendes Studium erwägen.

Bild: S-Com