Die Preise für Energie steigen seit letztem Herbst unaufhörlich. Neben den Kosten für Benzin und Diesel sowie für Strom gilt dies auch für Heizöl und Erdgas. Gründe dafür sind zum einen, dass die Weltmarktpreise für Energie gestiegen sind. Es kommen aber auch weitere Faktoren dazu wie die CO2-Abgabe und die Ukraine-Krise. Viele Mieterinnen und Mieter müssen daher mit saftigen Nachzahlungen für die Nebenkostenabrechnung 2021 rechnen.
Haushalte mit geringem Einkommen – zum Beispiel Alleinerziehende, Geringverdienende, Rentnerinnen und Rentner, aber auch Auszubildende und Studierende – will die Bundesregierung unterstützen. Für 2022 hat sie daher einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten angekündigt. Das Gesetz wurde am 17. März 2022 beschlossen.
Wer bekommt den Heizkostenzuschuss 2022?
Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Menschen, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 für mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben. Auch Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten, profitieren von der Regelung. Voraussetzung ist aber, dass sie außerhalb der elterlichen Wohnung leben.
Studierende und bestimmte Schülerinnen und Schüler können sich ebenfalls über den Bonus freuen. Allerdings nur, wenn sie zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang BAföG bezogen haben. Auch hier gilt: Um den Heizkostenzuschuss zu erhalten, dürfen sie nicht mehr bei den Eltern leben. Die Wohnform spielt hingegen keine Rolle: Sie erhalten den Zuschuss nicht nur, wenn Sie in der ersten eigenen Wohnung leben, sondern auch dann, wenn Sie in einem Wohnheim oder einer Studierenden-WG wohnen. Wer zwischen Oktober 2021 und März 2022 für mindestens einen Monat einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – das sogenannte Aufstiegs-BAföG – bezogen hat, hat gleichfalls Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Wichtig für Auszubildende und Studierende: Sie erhalten den Heizkostenzuschuss nur ein Mal. Wer ihn bereits über die Wohngeld-Berechtigung bezieht, kann den Bonus nicht noch einmal als BAföG- oder AFBG-Bezieher beantragen. Für Haushalte, die eine Grundsicherung – „Hartz IV“- erhalten, ist der Heizkostenzuschuss dagegen im Moment nicht vorgesehen. Denn die Miet- und Heizkosten werden vom Jobcenter übernommen. Auch bei Nachzahlungen springt meist das Amt ein.
… im Jahr 2020 rund 618.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen haben? Das sind 1,5 Prozent aller privaten Haushalte (Hauptwohnsitz) in der Bundesrepublik. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl um 22,6 Prozent.“
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2021)
Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss 2022?
Wer Wohngeld bezieht und allein lebt, erhält einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro. Bei zwei Personen erhöht sich der Betrag auf 350 Euro. Für jede weitere Person, die mit im Haushalt lebt, gibt es zusätzlich 70 Euro. Eine vierköpfige Familie kommt so auf einen Heizkostenzuschuss von 490 Euro. Studierende, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 230 Euro.
Wer muss einen Antrag für den Heizkostenzuschuss 2022 stellen?
Wer im fraglichen Zeitraum Wohngeld oder BAföG bekommen hat, erhält den Heizkostenzuschuss automatisch auf sein Konto ausgezahlt. Nachweise über die Höhe der tatsächlichen Heizkosten oder zur Miete müssen nicht vorgelegt werden. Der Zuschuss wird auch nicht als Einkommen auf das BAföG, das Aufstiegs-BAföG oder andere Sozialleistungen angerechnet. Welche Behörde für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist, müssen die Bundesländer noch entscheiden. Das Geld wird nach der Bewilligung auf das eigene Girokonto überwiesen. Dies wird voraussichtlich im Sommer 2022 passieren.
Bild: S-Com