BAföG: So beantragen Sie die Ausbildungshilfe

BAföG: So beantragen Sie die Ausbildungshilfe

Mit der Ausbildungsförderung BAföG – dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – können Studenten ihr Studium finanziell stemmen und nebenbei noch einem Nebenjob bis 400 Euro nachgehen. Im folgenden Text erklären wir Ihnen, wie und wo Sie BAföG beantragen können und welche Alternativen Sie zur Ausbildungsförderung haben.

Der Höchstsatz für BAföG liegt 2019 bei 853 Euro. Die genaue Höhe ist personenabhängig und wird von Faktoren wie dem eigenen Einkommen und dem der Eltern beeinflusst. Wenn Sie die Kriterien für eine Förderung erfüllen, dann erhalten Sie die Hälfte der Gesamtsumme als Zuschuss vom Bund, die andere Hälfte wird als Darlehen gewährt. Diese Hälfte fordert das BAföG-Amt nach Beendigung des Studiums zurück. Weitere Infos zur Rückzahlung finden Sie hier. Sollten Sie einem Nebenjob nachgehen, dann achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr als 5.421,84 Euro im Jahr verdienen (Stand: 2019) – also 451,82 Euro im Monat -, da Sie ansonsten mit Rückzahlungen oder einer Kürzung des BAföG-Betrags rechnen müssen.

Wer kann BAföG beantragen?

Die Voraussetzungen, um BAföG zu erhalten, sind eine förderungsfähige Ausbildung an einer staatlich anerkannten Hochschule, Universität oder Schule und der Nachweis, dass Ihre Eltern für die Finanzierung der Ausbildung nicht aufkommen können. Sie sollten darauf achten, dass in den meisten Fällen nur Erstausbildungen bzw. das Erststudium förderungsfähig sind. Betriebliche Ausbildungen sind vom BAföG ausgenommen. In diesem Fall sollten Sie sich über die Alternative informieren, die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB.

Das Höchstalter für die BAföG-Finanzierung liegt bei 30 Jahren, bei Masterstudiengängen bei 35 Jahren. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel, wenn Sie zuvor Wehr- oder Zivildienst geleistet haben. Die Frist wird in diesem Fall um die Wehrdienst- bzw. Zivildienstzeit verlängert. Sollten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg erreicht haben, dann können Sie ebenfalls BAföG beantragen.

Wo beantrage ich BAföG?

Als Student führt Sie der erste Weg in der Regel zu Ihrem Studentenwerk. Dort beantragen Sie dann beim Amt für Ausbildungsförderung Ihr BAföG. Für Schüler, die eine Schulausbildung absolvieren und somit Anrecht auf ein Schüler-BaföG haben, ist das BAföG-Amt beim Sozialamt zuständig. Den genauen Ansprechpartner erfahren Sie über die Kommune Ihrer jeweiligen Stadt oder Ihres Landkreises.

Egal, ob Studentenwerk oder das an das Sozialamt angegliederte BAföG-Amt: Bei beiden Institutionen erhalten Sie den Antrag für die Förderleistung, den Sie komplett ausfüllen und dort auch wieder einreichen müssen. Alternativ erhalten Sie den BAföG-Antrag online; Sie können ihn downloaden und anschließend bei Ihrem zuständigen Amt einreichen. Das jeweilige Amt entscheidet dann, ob Sie Leistungen nach dem BAföG erhalten. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag in dem Ort abgeben, in dem sich Ihre Ausbildungsstätte befindet. Dieser muss nicht mit Ihrem gemeldeten Wohnort übereinstimmen.

Wann kann ich BAföG beantragen?

Da die Bearbeitung des Antrags relativ lange dauern kann, ist es sinnvoll, wenn Sie die benötigten Unterlagen schon vor Antritt Ihres Studiums oder Ihrer Ausbildung einreichen. Beachten Sie auch, dass das Amt Nachweise fordert, die Sie in den meisten Fällen erst beantragen müssen. Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, wird dieser geprüft. Das kann durchaus mehrere Monate dauern. Damit Sie am Anfang Ihres Studiums durch die lange Wartezeit nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen, ist es ratsam, wenn Sie Ihren Antrag 3 Monate vor Studienbeginn stellen.

Wie beantrage ich BAföG?

Damit Sie BAföG beantragen können, müssen Sie zuerst verschiedene Nachweise zusammensuchen und einen Antrag bestehend aus mehreren Formblättern ausfüllen und einreichen. Zu den Nachweisen gehören unter anderem ein Einkommensnachweis Ihrer Eltern sowie eine Übersicht Ihrer derzeitigen persönlichen und finanziellen Situation. Unter anderem wird abgefragt, ob Sie einen eigenen Haushalt führen, einem Nebenjob nachgehen, welche Pflege- und Krankenversicherung Sie haben oder wieviel Erspartes Sie auf dem Konto haben. Übersteigt die Summe 7.500 Euro (ab Herbst 2020: 8.200 Euro), haben Sie nämlich keinen Anspruch auf BAföG-Zahlungen.

Alle Nachweise und Formblätter geben Sie vollständig ausgefüllt bei Ihrem Studentenwerk oder Amt für Ausbildungsförderung ab. Das Amt wird Sie bei fehlenden Unterlagen schnellstmöglich kontaktieren. Beachten Sie jedoch, dass das Nachreichen die Bearbeitungszeit maßgeblich beeinflusst.

Was muss ich bei einem BAföG-Folgeantrag beachten?

Sobald Sie für eine BAföG-Förderung zugelassen sind, müssen Sie einmal jährlich nach dem Erstantrag einen Folgeantrag beim zuständigen Studentenwerk oder BAföG-Amt stellen. Das sollten Sie möglichst zeitig erledigen, damit Sie auch in der Übergangszeit die finanzielle Beihilfe erhalten. Neben einem formlosen Antrag benötigen Sie alle Unterlagen des vergangenen Jahres, die aufzeigen, welche Einnahmen und Ausgaben Sie hatten sowie Leistungsnachweise Ihrer Universität. Bei einem Schüler-BAföG sind diese Leistungsnachweise nicht notwendig.

Wussten Sie, dass …
… 2017 782.000 Personen BAföG erhalten haben? Das waren 5 Prozent weniger als 2016.“
(Quelle: Statistisches Bundesamt, 2018)

Kein Anspruch auf BAföG?

Liegen die Voraussetzungen für die BAföG-Förderung nicht vor, aber Sie benötigen dennoch finanzielle Unterstützung, ist der Studienkredit der KfW eine mögliche Lösung. Diesen können Sie zum Beispiel über die Nassauische Sparkasse beantragen. Sie nehmen zu Studienbeginn eine vorher festgelegte Kreditsumme auf und bekommen diese in monatlichen Raten zwischen 100 und 650 Euro ausgezahlt. Da der Studienkredit unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern ist, hat theoretisch jeder Student die Möglichkeit, diesen zu beantragen. Der Kredit und die Zinsen dafür müssen nach dem Studium komplett zurückgezahlt werden, jedoch haben Studenten auch in diesem Fall eine Frist, bis wann der Betrag beim Kreditinstitut beglichen werden muss. Im Höchstfall kann die Rückzahlung in einem Zeitraum von über 25 Jahren erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel „KfW-Studienkredit: Rückzahlung leicht gemacht“. Beachten Sie, dass Sie auch bei einem Studienkredit nach einigen Semestern einen Leistungsnachweis vorlegen müssen. Alle wichtigen Details zu den Konditionen erhalten Sie während eines persönlichen Termins bei Ihrer Sparkasse.