Ein Kaufvertrag schafft dort Rechtssicherheit, wo man durch blindes Vertrauen viel Geld verlieren kann. Das gilt gerade, wenn man ein gebrauchtes Auto kaufen (oder verkaufen) will – oder ein Motorrad. Die folgenden Punkte spielen eine wichtige Rolle.
Stammdaten in Kaufvertrag eintragen und überprüfen
Auch wenn es auf den ersten Blick selbstverständlich wirkt: In jeden Kfz-Kaufvertrag gehören der vollständige Name und die komplette Anschrift von Verkäufer und Käufer. Auch die Festnetz- und Mobilfunknummern sollten aufgenommen werden. Lassen Sie sich zur Bestätigung der Angaben (auch des Alters!) den Personalausweis zeigen. Im Kaufvertrag werden ebenfalls beide Ausweisnummern (von Verkäufer und Käufer) sowie die Ausstellungsorte eingetragen. Bei einem Reisepass (am besten mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 3 Monate ist) verfährt man gleichermaßen.
Anschließend folgen die wesentlichen Informationen zum Auto:
- Hersteller und Fahrzeugtyp
- Amtliches Kennzeichen
- Fahrgestellnummer
- Datum der Erstzulassung
- Termin der nächsten Hauptuntersuchung
- Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
Ebenfalls wichtig: die Anzahl der Vorbesitzer, ggf. die Angabe über eine gewerbliche Nutzung – und der aktuelle Kilometerstand. Auch mitverkauftes Zubehör muss aufgeführt sein. Zudem sollten Käufer unbedingt darauf achten, dass alle mündlichen Absprachen (zum Beispiel Zusagen für ausstehende Reparaturen) schriftlich festgehalten werden. Ansonsten wird es schwierig, solche Vereinbarungen später nachzuweisen.
Alle bekannten Mängel des Autos gehören in den Kaufvertrag
Beim Gebrauchtwagenkauf ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über sämtliche ihm bekannten Mängel und Änderungen zu informieren. Zum Beispiel über Unfallschäden oder einen Motoraustausch. Normale Verschleißerscheinungen des Pkw gehören dagegen nicht in den Kaufvertrag.
Verkäufer müssen 2 Jahre lang für Sachmängel haften. Daher geben seriöse Händler den Zustand des Autos korrekt an. Wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel zutage tritt, der schon beim Verkauf bestanden hat, darf der Käufer Nachbesserungen verlangen. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt sogar die Beweispflicht beim Verkäufer. Die Sachmangelhaftung kann im Kaufvertrag auf 1 Jahr begrenzt werden. Bei privaten Verkäufen ist es sogar möglich, die spätere Haftung ganz auszuschließen. Dies muss aber ausdrücklich in den Kaufvertrag aufgenommen und durch Unterschrift von beiden Seiten bestätigt werden.
Tipp: Alle Mängel sollten auf einem gesonderten Blatt aufgeführt werden, das von Käufer und Verkäufer unterschrieben wird.
Augen auf, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben
Wenn Sie ein Auto oder Motorrad kaufen, lassen Sie sich nicht vom Verkäufer hetzen. Prüfen Sie, dass das mitverkaufte Zubehör benannt ist und der Kaufpreis stimmt. Bei Privatverkäufen: Vergleichen Sie den Namen des Verkäufers mit dem Namen im Fahrzeugschein – sind beide identisch? Ist der Verkäufer nicht der Eigentümer, lassen Sie sich eine entsprechende Verkaufsvollmacht aushändigen. Ganz zum Schluss kontrollieren Sie anhand des Ausweisdokuments die Übereinstimmung der Unterschrift.
Tipp: Autohändler nutzen meist eigene Kfz-Kaufverträge. Für Privatverkäufe kann man sich Musterverträge aus dem Internet herunterladen. Entsprechende Vorlagen zum Ausfüllen finden Sie zum Beispiel beim ADAC, beim AvD oder beim TÜV Süd.
Mit der Unterschrift wird der Kaufvertrag wirksam. Beide Parteien erhalten ein sauber lesbares Exemplar. Nachdem der Käufer die ausgehandelte Summe vollständig bezahlt hat, übergibt der Verkäufer das Auto, die Schlüssel, die Fahrzeugpapiere und sämtliche weiteren Unterlagen.
Pflichten von Käufer und Verkäufer nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags
Als privater Verkäufer sollten Sie die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Autoversicherung umgehend über den Verkauf informieren. Ansonsten sind Sie weiterhin steuerpflichtig und müssen die Versicherung tragen. Das ist umso wichtiger, wenn das Auto noch angemeldet übergeben wird. Zwar muss der Käufer sein neues Fahrzeug umgehend ummelden. Doch sollte sich dies verzögern und in der Zwischenzeit etwas passieren, wird sich die Polizei erst einmal an den Vorbesitzer wenden – also an Sie. Um sich solchen Ärger zu ersparen, übergeben Sie das Auto abgemeldet. Der Käufer kann dann sein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen an seinen Wohnort überführen.