Krank im Urlaub: Und jetzt?

Krank im Urlaub: Und jetzt?

Im Urlaub krank werden – diese Erfahrung hat sicher jeder Arbeitnehmer schon einmal gemacht. Man bezeichnet dieses Phänomen auch als „leisure sickness“, was so viel heißt wie Freizeitkrankheit: Schmerzen, Infektionen, Unwohlsein, Fieber und Schüttelfrost. Laut dem Spiegel wurde im Jahr 2013 jeder zehnte Deutsche im Sommerurlaub krank. Ein Zufall? Wohl kaum. Besonders oft betroffen sind Menschen, die über viel Stress im Job klagen und einer dauerhaft hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt sind. Abschalten fällt ihnen schwer – aufgrund des Drucks haben sie das Gefühl, sie dürfen auf keinen Fall krank werden, denn dafür haben sie keine Zeit. Symptome werden häufig ausgeblendet. Doch kommt dann die Ruhephase, bricht die Krankheit aus.

 

Krank im Urlaub: Die Urlaubstage zurückholen

Wenn Sie im Urlaub krank werden, können Sie sich gemäß § 9 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) die freien Tage zurückerstatten lassen: Der Urlaub ist schließlich zur Erholung da; er soll Ihrer Gesundheit zuträglich sein und dafür sorgen, dass Ihre Arbeitskraft stabil bleibt. Wer krank im Urlaub im Bett liegt, statt in der Sonne, kann sich schließlich nicht erholen.

Bezüglich dieser Regelung gibt es allerdings zwei wichtige Ausnahmen: Die eine bezieht sich auf den Freizeitausgleich und die andere auf die Erkrankung eines Kindes. Angenommen, Sie haben viele Überstunden angesammelt und feiern diese nun am Stück ab. Nun werden Sie krank. In diesem Fall können Sie sich die Tage nicht zurückholen. Ähnliches gilt, wenn Ihr Kind im Urlaub krank wird und Sie sich um es kümmern müssen. Selbst wenn Sie ein Attest vorlegen, bekommen Sie die „verlorenen“ Urlaubstage nicht zurück erstattet.

Krank im Urlaub: Worauf zu achten ist

Wenn Sie krank im Urlaub sind und die Urlaubstage zurückbekommen wollen, gilt es einige Regeln einzuhalten – zum einen, damit die Rückerstattung der verlorenen Tage reibungslos funktioniert, und zum anderen, um bei Bedarf die Fortzahlung des Lohns zu sichern.

Umgehend den Arbeitgeber informieren

Sobald Sie krank sind, ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber umgehend davon in Kenntnis setzen – dies können Sie entweder telefonisch oder per E-Mail tun. Sollten Sie sich im Ausland befinden, sind Sie außerdem verpflichtet dem Arbeitgeber Ihre Kontaktdaten zukommen zu lassen. Dieser sollte Sie am Urlaubsort oder im Krankenhaus erreichen können. Versäumen Sie dies, hat der Arbeitgeber das Recht, die Entgeltfortzahlung zu verweigern (§ 7 EntgFG).

Krank im Urlaub: Ein Attest ist unerlässlich

In jeden Fall brauchen Sie ab dem ersten Tag der Krankheit ein Attest – auch wenn in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass erst am dritten Krankheitstrag eins eingereicht werden soll. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt Ihnen der behandelnde Arzt aus; ob dieser im Ausland oder Inland praktiziert, spielt keine Rolle. Dieses Attest schicken Sie dann direkt zum Arbeitgeber.

Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse

Auch Ihrer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie die Erkrankung mitteilen. Wenn Sie dies versäumen, kann es passieren, dass Sie auf Behandlungskosten sitzen bleiben. Die Kosten einer Behandlung im Ausland sind tendenziell höher als in Deutschland. Diese werden nur dann von den Kassen getragen, wenn das Reiseland der EU angehört.

Sinnvoll ist es in jedem Fall, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen – selbst dann, wenn Sie nur innerhalb Europas verreisen. Sobald Kosten entstehen, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt, greift die Reisekrankenversicherung.

Wenn Sie all diese Punkte beachten, ist eine Krankheit im Urlaub zwar ärgerlich, aber kein Weltuntergang: Denn die Tage sind nicht verloren, sondern können in Ruhe nachgeholt werden. Allein dieses Wissen kann schon die Angst vor dem Krankwerden im Urlaub verringern.